- Rund 2 Millionen Bürger erhalten zweiten Heizkostenzuschuss
- Wer bekommt die Einmalzahlung?
- Wie viel Geld bekommen Anspruchsberechtigte?
- Muss der Zuschuss beantragt werden und wann wird er ausgezahlt?
Der zweite Heizkostenzuschuss wurde von der Bundesregierung beschlossen, um Bürger*innen in Deutschland finanziell zu entlasten. Das Geld kommt gerade richtig, da sich viele Menschen aufgrund der gestiegenen Energiepreise sorgen. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov ergab, dass 68 Prozent der Deutschen deutlich weniger heizen, als im letzten Winter. Doch wer erhält den Heizkostenzuschuss?
Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer ihn bekommt
Menschen mit geringem Einkommen sind von den hohen Energiepreisen besonders stark betroffen. Daher hat die Bundesregierung für rund 2 Millionen Bürger*innen einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen – davon rund 660.000 Haushalte mit Wohngeld, in denen rund 1,5 Millionen Personen leben.
Die Einmalzahlung hilft Familien und Alleinerziehenden, Seniorinnen und Senioren mit kleinen Einkommen oder Renten. Den zweiten Heizkostenzuschuss bekommen außerdem gut 553.000 Studierende und Azubis mit BAföG, Menschen in Aufstiegsfortbildung und Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.
Diese Personengruppen erhalten den Zuschuss allerdings nur, wenn sie in den Monaten 1. September bis 31. Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine andere staatliche Förderung erhalten haben.
Muss ich den Zuschuss beantragen und wann wird er ausgezahlt?
Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird automatisch vom jeweiligen Amt auf das Konto eingezahlt. Angestrebt war laut Bundesregierung, dass das Geld bis zum Ende des Jahres 2022 ausgezahlt wird. Der Deutsche Städtetag machte später jedoch deutlich, dass mit der Auszahlung erst Ende Januar oder Anfang Februar 2023 zu rechnen sei, so der MDR. Die meisten Heizkosten-Zuschüsse sind damit bereits bei den Betroffenen angekommen, zum Beispiel in Bayern, Berlin, Hessen oder Nordrhein-Westfalen. Je nach Bundesland kann es aber noch länger dauern. Sachsen hat beispielsweise bekannt gegeben, dass das Geld erst nach Abschluss des ersten Quartals kommt, also frühestens ab 1. April 2023.
Solaranlage mieten mit DZ4 – hier kostenlose Beratung anfordernZweiter Heizkostenzuschuss: Wie viel Geld gibt es?
Für Wohngeldhaushalte beträgt der einmalige Heizkostenzuschuss – nach Personenzahl gestaffelt, bei einem Ein-Personen-Haushalt 415 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro, sowie 100 Euro für jede weitere Person.
Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.
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