Während die Temperaturen draußen sinken, steigt bei Mietern die Sorge, sie könnten im Herbst und Winter in einer kalten Wohnung bibbern müssen. Eine neue Verordnung zur Energieversorgung, die seit dem 1. September 2022 gilt, hat auch Auswirkungen auf Mietverträge. Aber können Vermieter damit künftig einfach die Heizungen runterregeln und damit an der Mindesttemperatur schrauben?
Hinter dem sperrigen Namen "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristige Maßnahmen" (EnSikuMaV) steckt eine Regelung, deren Gültigkeit vorerst auf ein halbes Jahr angesetzt ist, also bis zum 28. Februar 2023. Die Verordnung wurde als Reaktion auf die aktuelle Energiekrise und einen möglichen Gasmangel ins Leben gerufen, tatsächlich ändert sich für Mieter damit aber kaum etwas. Auch bezüglich der Befürchtung, Vermieter könnten die Mindesttemperatur drosseln, kann Entwarnung gegeben werden.
Heizen in der Wohnung: Dürfen Vermieter die Mindesttemperatur ändern?
Für Mieter gilt weiterhin: Sie müssen so heizen und lüften, dass kein Schaden in der Wohnung entsteht, beispielsweise durch Schimmelbildung. Steht im Mietvertrag bereits eine Klausel, laut der Mieter die Wohnung während der Heizperiode auf eine bestimmte Mindesttemperatur heizen müssen, um Schäden in der Wohnung zu verhindern, wird diese durch die neue Verordnung vorübergehend ausgesetzt. Die Heizperiode dauert vom 1. Oktober bis 30. April.
Mieter sind aber weiterhin verpflichtet, Schäden in der Wohnung zu vermeiden, auch wenn sie die Heizung zum Energiesparen nicht mehr so stark hochdrehen wie in den Jahren zuvor. Eine offizielle rechtliche Heizpflicht gibt es in Deutschland aber nicht. Für Vermieter bedeutet die neue Verordnung wiederum: Sie dürfen die Mindesttemperatur nicht absenken.
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Die Zentralheizung muss tagsüber weiterhin Mindesttemperaturen zwischen 20 und 22 Grad erbringen, nachts reichen zwischen 24 und 6 Uhr dagegen 18 Grad aus, informiert der Deutsche Mieterbund. Ist es in der Wohnung jedoch kälter, können Mieter aufgrund eines sogenannten Wohnungsmangels eine Mietminderung einfordern, bis die Heizung wieder hochgedreht wurde.
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