Nimmst du die Hilfe einer privaten Pflegekraft in Anspruch, liegen die Kosten bei mindestens 2.000 bis 3.000 Euro, wenn du über eine Agentur eine ausländische Pflegekraft engagierst. Abhängig vom Pflegegrad bekommst du auch dann die oben genannten Leistungen der Pflegekasse. Je höher der Pflegegrad ist, desto teurer wird auch die Fachkraft sein.
Die Pflegekosten sind regional unterschiedlich
Die Kosten für einen Aufenthalt im Altenheim sind vor allem regional bedingt. Am teuersten ist es im Saarland, dort werden durchschnittlich 2.782 Euro pro Monat im ersten Pflegejahr fällig. In Baden-Württemberg liegt der Durchschnittswert bei 2.772 Euro, in Nordrhein-Westfalen bei 2.713 Euro und in Rheinland-Pfalz bei 2.447 Euro.
Am günstigsten ist es in den östlichen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt kostet das erste Pflegejahr 1.823 Euro. Auch hier orientieren sich die Kosten am Pflegegrad und aus der Differenz zwischen dem Betrag und dem Zuschuss der Pflegekasse errechnet sich der Eigenanteil.
Diese Eigenanteile sind in den letzten Jahren immer weiter angestiegen, so zahlen Heimbewohner*innen 2023 etwa 13 % mehr, der Durchschnittswert liegt bei 2.411 Euro.
Pflegefinanzierung – wer zahlt im Pflegefall?
Die Pflege ist also ein teures Unterfangen, die natürlich auf irgendeine Weise finanziert werden muss. Dazu wird zunächst das eigene gesamt verwertbare Vermögen herangezogen. Dazu zählt die gesetzliche Rente, die private Rente, eine betriebliche Altersvorsorge, eine Eigentumswohnung oder das eigene Haus sowie Mieteinnahmen. Das Vermögen des Pflegebedürftigen muss die Kosten in einem Pflegefall finanzieren.
Dazu wird zunächst die Gesamtersparnis der Person herangezogen, bis zu 5.000 Euro darf die Person jedoch behalten. Ebenso gilt ein Betrag von bis zu 25.000 Euro, der während des Erwerbslebens zur Alterssicherung angespart wurde, als unantastbar. Eigene Immobilien zählen zu den verwertbaren Vermögensgegenständen und müssen verkauft werden, wenn nicht ausreichend Geld für die Pflege bereitsteht. Leben Angehörige oder Ehepartner*innen noch in der Immobilie, dann darf diese behalten werden.
Im Durchschnitt beträgt die Pflegedauer 6,7 Jahre. Bei einer Eigenbeteiligung von 1.600 Euro pro Monat macht das insgesamt 129.000 Euro. Damit schwindet das ersparte Geld und ein eventuelles Erbe. Sollte kein Geld für die Pflege vorhanden sein, sind Kinder und Ehepartner*innen zu Zahlungen verpflichtet. Enkel oder Stiefkinder dagegen nicht. Seit 2020 gibt es jedoch das Entlastungsgesetz, unterhaltspflichtige Kinder müssen erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr für die Pflegekosten der Eltern aufkommen. Wenn die Pflegekosten nicht zu stemmen sind, dann springt der Staat ein. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten in voller Höhe.
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Finanziell vorsorgen
Du musst dir also keine Sorgen machen, eine entsprechende Pflege erhältst du in jedem Fall. Wer sich jedoch die Art der Pflege oder ein bestimmtes Altenheim selbst aussuchen möchte, muss privat vorsorgen.
Hilfreich ist dabei vor allem eine private Zusatzversicherung, diese verringert den Eigenanteil ebenfalls. Wenn du dir bereits im Vorfeld die Art der Pflege aussuchst, dann kannst du auch die Finanzplanung langfristig ausrichten.
Empfehlenswert ist es, Geld gezielt für die Pflege zurückzulegen, zumindest für die durchschnittliche Pflegedauer. Denke ebenso an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Durch diese Dokumente stellst du sicher, dass deine Wünsche rund um die Gesundheitsversorgung und finanzielle Angelegenheiten respektiert werden, selbst wenn du die Entscheidung nicht mehr selbst treffen kannst.
Fazit
Der Eigenanteil einer Pflege stellt eine nicht unerhebliche, finanzielle Belastung dar. Zunächst muss das Eigenvermögen verwendet werden, dann müssen eventuell sogar Angehörige bezahlen. Wer das nicht möchte, kann neben der Pflegeversicherung auf eine private Zusatzversicherung setzen und finanzielle Mittel zurücklegen. Ansonsten greift auch der Staat ein, die Art der Pflege kann dann jedoch nicht mehr selbst ausgewählt werden.
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