Finanzplanung für die Pflege älterer Angehöriger: Was du wissen musst

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Die Finanzierung der Pflege von Angehörigen muss frühzeitig geklärt sein, denn die Kosten gehen in die Tausende. Wir erklären dir, wie du dich darauf vorbereiten kannst und was das Ganze überhaupt kostet.

  • Bei jeder Art der Pflege muss ein Eigenanteil entrichtet werden 
  • Das Privatvermögen muss zunächst aufgebraucht werden
  • Auch Kinder oder Partner*innen können für die Finanzierung herangezogen werden

Generell wirst du bei der Pflege von Angehörigen nicht alleine gelassen, die Pflegeversicherung steuert einige Leistungen dazu. Allerdings gibt es trotzdem einen Eigenanteil, der bei der ambulanten Pflege oder der Pflege im Altenheim gezahlt werden muss. Wir schlüsseln das Ganze für dich auf.

Was kostet die Pflege zu Hause und im Altenheim?

Ist eine angehörige Person pflegebedürftig, dann kann sie sowohl zu Hause, also ambulant, oder in einem Altenheim gepflegt werden. Bei der ambulanten Pflege kannst du dabei entweder auf einen ambulanten Pflegedienst oder private Pflegefachkräfte setzen. Die Kosten orientieren sich zusätzlich am Pflegegrad, also wie viel Hilfe der pflegebedürftige Mensch benötigt. Bei Pflegegrad 1 liegen die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes pro Monat bei ungefähr 600 Euro, bei Pflegegrad 2 bei 1.200 Euro, bei Pflegegrad 3 bei etwa 1.600 Euro, Pflegegrad 4 kostet etwa 2.200 Euro und Pflegegrad 5 rund 3.200 Euro. Die Werte sind geschätzt und orientieren sich an den Angaben des deutschen Pflegerings. Jede pflegebedürftige Person erhält abhängig vom Pflegegrad einen monatlichen Betrag von der Pflegekasse. Dieser variiert je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Die Differenz aus dem Gesamtbetrag und dem Zuschuss durch die Pflegekasse musst du anschließend selbst tragen. Wird die Pflege von den Angehörigen selbst durchgeführt, dann gibt es die Pauschalbeihilfe zum Pflegegeld, die von der gepflegten Person in der Regel an den pflegenden Menschen abgegeben wird. Die Höhe des Betrags richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Gleichzeitig sammelst du durch die Pflege von Angehörigen auch Rentenpunkte, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn du dadurch keinen Job oder lediglich eine Tätigkeit in Teilzeit ausführen kannst. 

Nimmst du die Hilfe einer privaten Pflegekraft in Anspruch, liegen die Kosten bei mindestens 2.000 bis 3.000 Euro, wenn du über eine Agentur eine ausländische Pflegekraft engagierst. Abhängig vom Pflegegrad bekommst du auch dann die oben genannten Leistungen der Pflegekasse. Je höher der Pflegegrad ist, desto teurer wird auch die Fachkraft sein.

Die Pflegekosten sind regional unterschiedlich

Die Kosten für einen Aufenthalt im Altenheim sind vor allem regional bedingt. Am teuersten ist es im Saarland, dort werden durchschnittlich 2.782 Euro pro Monat im ersten Pflegejahr fällig. In Baden-Württemberg liegt der Durchschnittswert bei 2.772 Euro, in Nordrhein-Westfalen bei 2.713 Euro und in Rheinland-Pfalz bei 2.447 Euro.

Am günstigsten ist es in den östlichen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt kostet das erste Pflegejahr 1.823 Euro. Auch hier orientieren sich die Kosten am Pflegegrad und aus der Differenz zwischen dem Betrag und dem Zuschuss der Pflegekasse errechnet sich der Eigenanteil.

Diese Eigenanteile sind in den letzten Jahren immer weiter angestiegen, so zahlen Heimbewohner*innen 2023 etwa 13 % mehr, der Durchschnittswert liegt bei 2.411 Euro.

Pflegefinanzierung – wer zahlt im Pflegefall?

Die Pflege ist also ein teures Unterfangen, die natürlich auf irgendeine Weise finanziert werden muss. Dazu wird zunächst das eigene gesamt verwertbare Vermögen herangezogen. Dazu zählt die gesetzliche Rente, die private Rente, eine betriebliche Altersvorsorge, eine Eigentumswohnung oder das eigene Haus sowie Mieteinnahmen. Das Vermögen des Pflegebedürftigen muss die Kosten in einem Pflegefall finanzieren.

Dazu wird zunächst die Gesamtersparnis der Person herangezogen, bis zu 5.000 Euro darf die Person jedoch behalten. Ebenso gilt ein Betrag von bis zu 25.000 Euro, der während des Erwerbslebens zur Alterssicherung angespart wurde, als unantastbar. Eigene Immobilien zählen zu den verwertbaren Vermögensgegenständen und müssen verkauft werden, wenn nicht ausreichend Geld für die Pflege bereitsteht. Leben Angehörige oder Ehepartner*innen noch in der Immobilie, dann darf diese behalten werden.

Im Durchschnitt beträgt die Pflegedauer 6,7 Jahre. Bei einer Eigenbeteiligung von 1.600 Euro pro Monat macht das insgesamt 129.000 Euro. Damit schwindet das ersparte Geld und ein eventuelles Erbe. Sollte kein Geld für die Pflege vorhanden sein, sind Kinder und Ehepartner*innen zu Zahlungen verpflichtet. Enkel oder Stiefkinder dagegen nicht. Seit 2020 gibt es jedoch das Entlastungsgesetz, unterhaltspflichtige Kinder müssen erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr für die Pflegekosten der Eltern aufkommen. Wenn die Pflegekosten nicht zu stemmen sind, dann springt der Staat ein. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten in voller Höhe.

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Finanziell vorsorgen

Du musst dir also keine Sorgen machen, eine entsprechende Pflege erhältst du in jedem Fall. Wer sich jedoch die Art der Pflege oder ein bestimmtes Altenheim selbst aussuchen möchte, muss privat vorsorgen.

Hilfreich ist dabei vor allem eine private Zusatzversicherung, diese verringert den Eigenanteil ebenfalls. Wenn du dir bereits im Vorfeld die Art der Pflege aussuchst, dann kannst du auch die Finanzplanung langfristig ausrichten.

Empfehlenswert ist es, Geld gezielt für die Pflege zurückzulegen, zumindest für die durchschnittliche Pflegedauer. Denke ebenso an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Durch diese Dokumente stellst du sicher, dass deine Wünsche rund um die Gesundheitsversorgung und finanzielle Angelegenheiten respektiert werden, selbst wenn du die Entscheidung nicht mehr selbst treffen kannst. 

Fazit

Der Eigenanteil einer Pflege stellt eine nicht unerhebliche, finanzielle Belastung dar. Zunächst muss das Eigenvermögen verwendet werden, dann müssen eventuell sogar Angehörige bezahlen. Wer das nicht möchte, kann neben der Pflegeversicherung auf eine private Zusatzversicherung setzen und finanzielle Mittel zurücklegen. Ansonsten greift auch der Staat ein, die Art der Pflege kann dann jedoch nicht mehr selbst ausgewählt werden.

Alles wichtige rund um das Thema Pflege findest du hier: 

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