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Pflege zu Hause: Worauf muss man achten - Möglichkeiten der Unterstützung

Viele Angehörige wünschen sich die Pflege daheim. Dafür solltest du einige wichtige Dinge beachten und bereits im Vorfeld in Erfahrung bringen, um auf alles vorbereitet zu sein.
Die eigenen Eltern zu Hause pflegen: Für viele eine Selbstverständlichkeit.
Die eigenen Eltern zu Hause pflegen: Für viele eine Selbstverständlichkeit. Foto: CC0 / Pixabay / sabinevanerp
  • Die Pflege von Angehörigen kann schnell zur Überlastung führen
  • Unterstützung ist empfehlenswert
  • Die finanziellen Leistungen sind überschaubar

Wer eine*n Angehörige*n pflegt, kann sich dafür von der Arbeit freistellen lassen oder die Tätigkeit sogar komplett beenden. Worauf solltest du dabei achten?

Worauf ist zu achten, wenn man Angehörige zu Hause pflegt?

Übernimmst du die Pflege einer hilfsbedürftigen Person, dann ändert sich einiges, vor allem wenn dies im häuslichen Umfeld geschieht. So muss der Tagesablauf neu geordnet und strukturiert werden. Auf die pflegende Person kommen viele koordinierende Aufgaben zu, so muss zusätzlich der Pflegedienst am Tag und in der Nacht organisiert sein. Wenn du eine Pflege zusätzlich zum Job übernimmst, dann bleibt nur wenig Zeit für dich selbst übrig. Ebenso kann es schnell vorkommen, dass soziale Kontakte oder die eigene Familie vernachlässigt werden. Flexibilität und Spontanität gehen verloren, dem solltest du dir bewusst sein.

Darüber hinaus bringt die Pflege eine höhere finanzielle Belastung mit sich, selbst wenn Sozialleistungen bezogen werden. Ebenso verändert sich die Beziehung zwischen dem Pflegebedürftigen und der pflegenden Person, da eine Seite plötzlich abhängig ist. Darüber hinaus verändern sich Menschen im Laufe einer Krankheit. So werden beispielsweise demente Personen verhaltensauffälliger und verändern ihr Wesen. Schnell kann sich Überforderung breitmachen und die Situation zur Belastung werden.

Zusätzlich müssen die Aufgaben des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin übernommen werden, wenn diese*r plötzlich zum Pflegefall wird. Hat diese*r bislang zum Beispiel den Einkauf oder die Buchhaltung gemacht, dann bleibt dies nun an der Person hängen, die bereits die Pflege zu bewerkstelligen hat. Wer die Pflege also komplett selbst durchführen möchte, läuft eine hohe Gefahr, schnell überfordert zu sein oder nur noch begrenzt dem eigenen Leben nachgehen zu können.

Welche Möglichkeiten der Unterstützung von Außen gibt es?

Zu Beginn kann sich die pflegebedürftige Person an Eltern, Verwandte, Geschwister, ehrenamtliche Mitarbeiter oder Pflegestützpunkte wenden, die eine Pflege unterstützen und beraten. Nachdenken kann man zudem über eine Pflegehilfe, wofür es ein großes Angebot gibt.

Zusätzlich kann man sich informieren, welche Möglichkeiten es im Bereich der Tagespflege in der Umgebung gibt, sodass man sich persönliche Auszeiten nehmen kann. Auch hinsichtlich einer Kurzzeitpflege lohnt es sich, Informationen einzuholen.

Damit können beispielsweise Urlaube oder Krankheiten überbrückt werden. Natürlich kann man auch gemeinsam mit der hilfsbedürftigen Person Urlaub machen, so gibt es viele spezielle behindertengerechte oder barrierefreie Hotels sowie Ferienwohnungen.

Finanzielle Unterstützung

Pflegebedürftige Menschen dürfen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Daher unterstützt die Pflegeversicherung auch, wenn sich Betroffene entscheiden, von Angehörigen oder Freund*innen versorgt zu werden. Dazu wird ein Pflegegeld ausgezahlt. Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt wird.

Darüber hinaus muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld an die pflegebedürftige Person, welche über die Verwendung frei verfügen darf. In der Regel gibt sie das Geld an die versorgende und betreuende Person weiter. Das Pflegegeld kann zusätzlich mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Die Ausschüttung orientiert sich am Grad der Pflegebedürftigkeit:

  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Nicht mehr arbeiten, um zu pflegen

Du kannst dich von der Arbeit freistellen lassen, um Familienangehörige zu pflegen. Dazu gibt es eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung; diese hat eine Dauer von zehn Tagen und muss nicht angekündigt werden. Zusätzlich gibt es die Pflegezeit, die bis zu sechs Monate andauern darf, jedoch zehn Tage vorher angekündigt werden muss. Darüber hinaus gibt es die Familienpflegezeit, diese hat eine Dauer von bis zu zwei Jahren und muss acht Wochen vorher angekündigt werden.

Eine Lohnfortzahlung während der Pflege gilt nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Ansonsten ist seit 2015 das Pflegeunterstützungsgeld für die Zeit der kurzzeitigen Pflege vorgesehen. Diese Leistung beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts und muss bei der Pflegekasse des bzw. der pflegebedürftigen Angehörigen beantragt werden.

Die Pflegezeit von bis zu einem halben Jahr kann nur genommen werden, wenn der Betrieb mindestens 15 Personen beschäftigt. In einem kleineren Betrieb kann gegebenenfalls die Pflegezeit auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Nach der Pflegezeit hat man ein Anrecht, wieder in Vollzeit in den alten Job zurückzukehren. Während dieser Zeit gibt es auf Wunsch finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens vom Staat, um den Lohnausfall abzufedern. Wenn dir diese Zeit nicht reicht, kannst du teilweise bis zu zwei Jahre aus dem Job aussteigen. Während der Familienpflegezeit musst du weiterhin mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings hast du nur einen Anspruch darauf, wenn im Unternehmen mindestens 26 Beschäftigte arbeiten. In kleineren Betrieben musst du dich wieder auf freiwilliger Basis einigen.

Keine Lohnfortzahlung

Bei einer Freistellung ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen. Gehst du im Rahmen der Familienpflege weiterhin arbeiten, dann wirst du natürlich anteilsmäßig bezahlt. Wenn du komplett auf den Job verzichtest, um zu pflegen, erhältst du neben dem Pflegegeld zunächst das Arbeitslosengeld 1, wenn du vorher einen Beruf ausgeübt hast.

Allerdings kannst du dieses nur erhalten, wenn du auch in der Lage bist, erneut eine Arbeit aufzunehmen und dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehst. Zudem musst du an Maßnahmen teilnehmen, die vom Arbeitsamt organisiert werden.

Diese Regelungen gelten ebenso bei Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Hartz IV. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen individuellen Einzelfall zu besprechen, dazu wendest du dich an das zuständige Jobcenter. Dabei kann entschieden werden, dass du aus dem Arbeitsmarkt aufgrund der Pflege ausscheidest. 

Fazit

Die alleinige Pflege ist intensiv und sowohl körperlich als auch psychisch belastend. Unterstützung wird dringend empfohlen. Ob es überhaupt realisierbar ist, sollte individuell eingeschätzt und immer wieder neu geprüft werden. Dazu empfehlen sich Beratungsangebote von Pflegestützpunkten und eine Beratung beim Arbeitsamt.

Alles wichtige rund um das Thema Pflege findest du hier: