Ein sogenanntes anteiliges Pflegegeld erhalten Betroffene dann, wenn ein Teil der Grundpflege von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes übernommen wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn Angehörige beziehungsweise andere pflegende Personen nicht alle Aufgaben selbst erfüllen können oder ihnen die Zeit dafür fehlt. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz geregelt sieht auch vor, dass die Beträge je nach Pflegegrad zum Januar 2028 noch einmal steigen sollen, wie der MDR berichtet.
Nur die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes erhalten pflegebedürftige Menschen dann, wenn sie eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege erhalten. Die Fortzahlung des halben Pflegegeldes gilt für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr. Ab Juli werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, wie die Verbraucherzentrale berichtet - maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr.
Entlastungsbeitrag und Umwandlungsanspruch
Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro, also maximal 1.500 Euro jährlich. Dieser Betrag kann für qualitätsgesicherte Dienstleistungen verwendet werden, die pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Nicht verbrauchte Beträge können laut Bundesgesundheitsministerium in die folgenden Monate übertragen werden und bis zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, darunter Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Besonders Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Betrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen nutzen. Die Erstattung der Kosten erfolgt durch Einreichung von Belegen bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen.
Zusätzlich gibt es für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrags für ambulante Pflegesachleistungen in Kostenerstattungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag umzuwandeln, so das Ministerium. Diese Umwandlung ermöglicht es, den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch unabhängig voneinander zu nutzen. Ein Versorgungsplan kann helfen, den Überblick über die verfügbaren Leistungen zu behalten.
Fazit
Unter bestimmten Voraussetzungen haben pflegebedürftige Personen ein Recht auf Pflegegeld. Dieses wird sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Pflegekassen gezahlt. Je nach Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen einen anderen monatlichen Betrag, über den sie frei verfügen können, der aber oft als finanzielle Entlohnung für pflegende Angehörige verwendet wird. Viele fragen sich auch, ob ausländische Pflegekräfte günstiger sind als ein Heimplatz - wir haben nachgerechnet.