Pflegekräfte aus dem Ausland bieten eine flexible Alternative zum Pflegeheim. Die rechtlichen und organisatorischen Details sind entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Eine 24-Stunden-Pflege durch Fachkräfte aus dem Ausland hat sich in den letzten Jahren als beliebte Alternative zum Pflegeheim etabliert. Doch ist diese Variante wirklich günstiger und worauf sollte geachtet werden, damit rechtliche und qualitative Standards eingehalten werden? Zudem gibt es Möglichkeiten, dein Vermögen vor den Kosten eines Pflegeheimplatzes zu schützen.
Was kostet eine Pflegekraft aus dem Ausland?
Eine Pflegekraft aus dem Ausland kostet in der Regel zwischen 2300 und 3000 Euro pro Monat. Die Kosten variieren je nach Betreuungsbedarf, Sprachkenntnissen und Vermittlungsagentur. Darin enthalten sind bereits die Zahlungen, die als Verwaltungsgebühr für die Vermittlungsagentur und für Sozialabgaben anfallen.
Gleichzeitig sinkt der Eigenanteil durch Zuschüsse aus der Pflegeversicherung. Der Betrag richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 erhältst du monatlich 316 Euro, 545 Euro bei Pflegegrad 3, 728 Euro bei Pflegegrad 4 und 901 Euro bei Pflegegrad 5. Darüber hinaus zählt die Ausgabe für eine Pflegekraft als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung. Bis zu 20 % dieser Ausgaben, maximal 4000 Euro pro Jahr, kannst du steuerlich absetzen.
Liegen die Kosten einer Pflegekraft beispielsweise bei 2500 Euro im Monat und die zu pflegende Person hat Pflegegrad 3, dann verringern sich deine Ausgaben um 545 Euro Pflegegeld und die steuerlichen Vorteile von etwa 400 Euro im Monat, sodass du am Ende auf einen Eigenanteil von 1555 Euro monatlich kommst. Das ist in der Regel günstiger als ein Platz im Pflegeheim, der unter Berücksichtigung von Zuschüssen im Durchschnitt über 2000 Euro Eigenanteil hinausgeht.
Was gibt es rechtlich und organisatorisch zu beachten?
Die meisten ausländischen Pflegekräfte werden über das EU-Entsendungsmodell eingesetzt. Dieses Modell bestätigt den Fachkräften, dass alle Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden und der Arbeitgeber von rechtlichen Verpflichtungen befreit ist. Die Pflegekraft bleibt über ein Unternehmen im Ausland angestellt und wird lediglich nach Deutschland entsendet.
Voraussetzung für die Beschäftigung einer Pflegekraft aus dem Ausland ist insbesondere die Bereitstellung einer Unterkunft. Die Pflegekraft muss über ein eigenes Zimmer im Haushalt verfügen, es muss ein Zugang zu sanitären Einrichtungen gewährleistet sein und die Verpflegung der Pflegekraft muss sichergestellt sein. In der Regel übernimmt die Fachkraft auch das Einkaufen und Kochen für sich selbst sowie die zu betreuende Person.