Pflegekosten stellen viele Familien in Deutschland vor finanzielle Herausforderungen, da immer mehr Menschen im Alter auf externe Hilfe angewiesen sind. Zahlreiche rechtliche und finanzielle Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um das eigene Vermögen zu schützen.
Mit steigenden Pflegekosten wächst der Druck auf Betroffene, ihre Ersparnisse zu schützen. Welche finanziellen Pflichten Kinder für ihre Eltern haben, ist vielen unbekannt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Wege, damit du dein Vermögen nicht für Pflegekosten aufwenden musst. Wir erklären dir, wie du finanziell abgesichert bleibst und gezielt vorsorgen kannst, damit dein Geld im Alter nicht von Dritten angerührt wird.
Wie kannst du dein Vermögen schützen?
Um sich vor den Pflegekosten zu schützen, ist das frühzeitige Übertragen von Vermögen eine der häufigsten Strategien. Beachte dabei jedoch, dass Schenkungen bis zu zehn Jahren nach der Übertragung noch zurückgefordert werden, wenn Pflegekosten stehen.
Du kannst also dein gesamtes Geld über der Schonvermögensgrenze an deine Kinder übertragen und wenn du erst zehn Jahre später in ein Pflegeheim kommst, kommt die Pflegekasse für die Kosten auf. Allerdings liegt dein Vermögen dann bei deinen Kindern, die frei darüber entscheiden dürfen. Eine weitere Methode ist die Gründung einer Treuhandverwaltung oder Stiftung. Eine solche Option bietet sich insbesondere an, wenn du große Vermögenswerte, wie Kunstobjekte, Geldanlagen oder Immobilien besitzt. In eine Stiftung bringst du dein Vermögen ein, und es wird dauerhaft von dieser verwaltet, sodass es nicht mehr für private Zwecke herangezogen werden kann, auch nicht von Behörden.
Bei einer Treuhandverwaltung überträgst du dein Vermögen an einen Treuhänder, der es in deinem Sinne verwaltet. Rechtlich bleibt das Geld bei dir, durch einen Treuhandvertrag wird es jedoch vor ungewolltem Zugriff, zum Beispiel einer Pflegekostenanforderung, geschützt.
Wie viel Geld darfst du behalten?
Aktuell kostet ein Pflegeplatz in Deutschland 2610 Euro pro Monat, nach Abzug von Zuschüssen. Je nach Pflegegrad und Pflegestufe können sich die Kosten erheblich unterscheiden - und auch die Zuschüsse. Die Kosten steigen jährlich an und werden für viele Familien zunehmend zur Belastung. Zur Finanzierung der Pflegekosten können private Vermögenswerte herangezogen werden. Doch nur bis zu einer sogenannten Schonvermögensgrenze.
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Diese liegt für Alleinstehende bei 10.000 Euro, Ehepaare dürfen die doppelte Summe behalten. Darüber hinaus werden auch Immobilien geschützt, solange ein Ehepartner, eine Ehepartnerin oder Angehörige dort wohnen.