Ein ambulanter Pflegedienst stellt die Pflege zu Hause sicher. Doch was genau wird übernommen und wie viel Geld steht zur Verfügung?
- Der Pflegegrad entscheidet über den Umfang der Leistungen
- Für jeden Grad gibt es eine festgesetzte Summe an Geld
- Davon kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden
Die Pflegebedürftigkeit fällt immer unterschiedlich aus, weshalb das Leistungsangebot ambulanter Pflegedienste breit aufgestellt ist. Wir erklären dir, wie es sich zusammensetzt und wem welche Leistungen zustehen.
Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt pflegebedürftige Personen sowie die Angehörigen bei der Pflege im heimischen Umfeld. Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt im Alltag, sodass die pflegenden Angehörigen die Pflege oder den Beruf besser organisieren können. Das Leistungsangebot ambulanter Dienste umfasst dabei verschiedene Bereiche. Dazu gehören beispielsweise körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Betroffene werden bei der Pflege des eigenen Körpers unterstützt, genau wie bei der Aufnahme von Nahrungsmitteln.
Auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen bei der Gestaltung des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte werden angeboten. Die häusliche Krankenpflege ist ein weiterer Punkt, dazu gehört die Arzneimittelgabe oder der Wechsel von Verbänden. Zusätzlich werden die Pflegebedürftigen sowie die Angehörigen rund um pflegerische Fragestellungen beraten und es gibt Unterstützung bei der Vermittlung von Fahrdiensten oder der Organisation von Essenslieferungen.
Auch bei der Führung des Haushalts wird Hilfe angeboten, unter anderem beim Kochen oder Reinigen der Wohnung. So ermöglicht es eine ambulante Pflege, dass pflegebedürftige Menschen in der eigenen Umgebung wohnen bleiben können.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben umfangreiche Auswahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und der Zusammenstellung des individuellen Leistungsangebotes in der mobilen Pflege. Je nach Pflegegrad wird ein Budget durch die Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt, dass für die Pflege ausgegeben werden darf.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass die mobilen Pflegedienste von der Pflegekasse zugelassen sein müssen, damit Leistungen abgerechnet werden dürfen. Wird der Leistungsbetrag für die ambulante Pflege nicht komplett ausgeschöpft, dann kann der übrige Betrag beispielsweise verrechnet werden, um eine zusätzliche Kostenerstattung für Leistungen zur Unterstützung im Alltag zu beantragen.