Was tun, wenn das Geld nicht reicht?
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung decken keinesfalls die Pflegekosten vollständig ab. Somit wirst du immer mit einem Eigenanteil rechnen müssen. Je nach Umfang des Pflegebedarfs und dem Standard der Einrichtung kann das sehr teuer werden. Wenn dein Einkommen oder die Rente bzw. das Vermögen der Pflegebedürftigen nicht ausreichen, kannst du Unterstützungsleistungen wie z.B. "Hilfe zur Pflege" oder "Sicherung im Alter" beantragen.
Hier übernimmt dann das Sozialamt zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegekosten. Diesen Anspruch hast du jedoch nur, wenn nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind. Das Sozialamt prüft in dem Fall die vorliegenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sind Einkommen, Renten oder Vermögen der Pflegebedürftigen für die notwendige pflegerische Versorgung aufgebraucht, werden im nächsten Schritt unterhaltspflichtige Verwandte ersten Grades (Kinder) zur Leistung herangezogen. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde hierzu Anfang 2020 vom Gesetzgeber jedoch eine relativ hohe Einkommensgrenze von mehr als 100.000 Euro festgelegt, ab der eine Leistungspflicht besteht.
Sozialhilfeleistungen beantragst du beim Sozialamt der jeweils zugehörigen Stadt. Nach Einreichung des entsprechenden Antragsformulars prüft das Sozialamt die wirtschaftlichen Verhältnisse sowohl der antragstellenden Person als auch ggf. die der unterhaltspflichtigen Angehörigen. Bei erfolgreichem Antrag erhältst du eine monatliche Auszahlung. Ansonsten wird dir ein Ablehnungsbescheid zugesandt.
Mögliche Alternativen zum Pflegeheim
Außer für die Pflege in einem Pflegeheim gibt es auch anderweitige Unterstützungsleistungen. So kannst du je nach Pflegebedarf auch Zuschüsse für Leistungen der häuslichen Pflege beantragen. Sich bei den verschiedenen Leistungen zurechtzufinden, stellt viele zusätzlich zur emotionalen Belastung vor eine echte Herausforderung. Hier empfiehlt sich deshalb eine Pflegeberatung.
So dient beispielsweise das Pflegegeld als finanzieller Anreiz, die Pflege des Angehörigen, wenn möglich, selbst zu übernehmen. Je nach Pflegegrad kannst du monatlich zwischen 316 und 901 Euro Pflegegeld erhalten. Das Geld wird entweder direkt an die pflegebedürftige Person oder auf deren ausdrücklichen Wunsch auch an die pflegenden Angehörigen gezahlt. Anspruch auf diese Leistung besteht ab dem zweiten Pflegegrad. Der Vorteil von Pflegegeld ist, dass es nicht zweckgebunden gezahlt wird. Du kannst es flexibel einsetzen und z.B. für die Finanzierung anderer Betreuungsangebote wie einer 24-Stunden-Pflege oder einer stundenweisen Betreuung verwenden.
Für Pflegesachleistungen kannst du ein monatliches Budget zwischen 724 und 2.095 Euro beantragen. Es steht Pflegebedürftigen ab dem zweiten Pflegegrad zur Verfügung und steigt pro Pflegegrad an. Anders als das Pflegegeld sind Pflegesachleistungen zweckgebunden. Sie werden für die Finanzierung anerkannter ambulanter Pflegedienste eingesetzt, die dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Fazit
Wenn ein Pflegefall eintritt, ist das für alle Beteiligten eine enorme emotionale, psychische und in der Regel auch körperliche Belastung. Zumal, wenn es z.B. durch einen Unfall unvorhergesehen und plötzlich geschieht. Zusätzlich ergeben sich eine Anzahl vieler Fragen. Die finanzielle Belastung durch einen notwendigen Pflegebedarf gehört sicher dazu. In dieser Situation helfen dir verschiedene Beratungsstellen, dich verlässlich zu orientieren.
Über die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützen Zuschüsse die Kosten für Pflegeleistungen - abhängig vom Pflegegrad. Neben Leistungen für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim können auch Leistungen für die häusliche Pflege beantragt werden. Wenn diese nicht erbracht werden kann und ein Platz in einem Pflegeheim notwendig wird, musst du bzw. die pflegebedürftige Person mit Kosten von etwa 3.000 bis 4.000 Euro monatlich rechnen. Reichen Rente, Einkommen und Vermögen nicht aus, die Kosten zu tragen, gibt es die Möglichkeit beim Sozialamt Unterstützung zu beantragen.
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