Refurbished oder auch generalüberholte Geräte sind günstiger und technisch in Ordnung wie Neuware. Allerdings gibt es rechtliche Unterschiede beim Kauf.
Wer Geld sparen möchte, aber dennoch ein gutes Gerät haben will, greift schon einmal zu einem refurbished Gerät. Für viele Verbraucher ist das eine attraktive Möglichkeit, Geld zu sparen und gleichzeitig Ressourcen zu schonen. Doch was passiert, wenn ein solches Gerät Mängel aufweist, etwa weil bei der Aufbereitung ein Fehler passiert ist oder ein Bauteil schon nach kurzer Zeit kaputtgeht?
Was bedeutet "refurbished"?
Ein refurbished Gerät ist laut Verbraucherzentrale Bayern ein "generalüberholtes" Gerät, das zuvor gebraucht war, technisch überholt, gereinigt und auf Funktionsfähigkeit geprüft wurde. Damit unterscheidet es sich von einem reinen Second-Hand- oder Gebrauchtgerät, das einfach weiterverkauft wird. Refurbished Geräte werden fachmännisch aufbereitet, durchlaufen einen Qualitätsscheck und sollen technisch einwandfrei sein.
Juristisch ist refurbished Ware häufig eine Form von Gebrauchtware. Das hat auch für den Verbraucher Konsequenzen: Manche rechtlichen Schutzmechanismen, wie zum Beispiel Gewährleistung oder Widerrufsrecht, hängen davon ab, ob der Kauf bei einem gewerblichen Händler oder privat erfolgt ist.
Relevant ist die Rechtslage aus folgenden Gründen: Deine Rechte hängen stark davon ab, wie der Kauf vertraglich eingeordnet wurde. Wer gewerblich kauft, etwa über einen Online-Shop, der genießt typischerweise deutlich besseren Rechtsschutz als bei einem privaten Kauf von gebrauchten Geräten.
Gewährleistung, Widerruf und Garantie
Wenn du refurbished Geräte bei einem gewerblichen Händler kaufst, gelten zumindest grundsätzlich dieselben gesetzlichen Vorschriften wie beim Kauf neuer Ware. Im Detail bedeutet das: Ist das Gerät bei der Übergabe mangelhaft, funktioniert es beispielsweise nicht wie beschrieben, fehlen Teile oder du erkennst technische Defekte, kannst du vom Händler eine Nacherfüllung verlangen. Das bedeutet eine Reparatur oder Ersatzlieferung. Scheitert das, sind auch Rücktritt oder Minderung möglich.
Der Händler kann bei gebraucht- bzw. refurbished Ware die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate reduzieren. Das muss ausdrücklich und gesondert vereinbart werden. Nur ein Hinweis in den AGB reicht nicht aus. Bei einem Online-Kauf bei einem gewerblichen Händler steht dir das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Das beträgt meist 14 Tage ab Erhalt der Ware. In diesem Zeitraum kannst du den Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig machen.