Für neue PV-Anlagen gilt ab Februar 2024 die Degression.
Marijan Murat/dpa
Für die Einspeisevergütung bei neuen Photovoltaik-Anlagen (PV) gilt ab 2024 wieder die Degression. Aber was heißt das konkret? Lohnt sich deshalb ein Solardach nicht mehr? Wir geben Antworten.
Zum Jahresbeginn 2024, genau gesagt ab dem 1. Februar, gibt es neue Vergütungsregeln für von Photovoltaik-Anlagen ins Netz eingespeisten Strom. Das gilt allerdings nur für Neukunden. Bereits abgeschlossene Verträge mit den Energielieferanten haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Da der PV-Boom auch 2024 unverändert anhält, müssen sich viele neue Solar-Fans mit den Regeln beschäftigen. Im Kern geht es um eine Absenkung der Sätze für die Stromeinspeisung. Trotzdem rechnen sich PV-Anlagen immer noch.
Die Einspeisevergütungen sind unterschiedlich
Wenn du eine PV-Anlage auf deinem Haus, der Garage oder im Garten installieren lässt, hast du drei Möglichkeiten, den erzeugten Strom zu verwenden.
Die erste Möglichkeit: Du nutzt die Energie komplett selber. Das ist eigentlich die beste Idee, aber vor allem im Sommer ist das nur schwer zu bewerkstelligen. Denn die Solarmodule auf dem Dach produzieren so viel Strom, dass du die Kilowattstunden gar nicht alle nutzen kannst. Dann brauchst du in jedem Fall einen zusätzlichen Speicher, der jedoch sehr kostspielig sein kann. Dieser lohnt sich aber insbesondere dann, wenn du dein Elektroauto regelmäßig mit der Wallbox auflädst.
Nutzt du diese Kombi nicht, hast du die zweite Möglichkeit, den nicht genutzten Strom in das Netz deines Energieversorgers (oftmals die Stadtwerke) als Teileinspeisung abzugeben. Alle Energie, die du nicht selbst nutzt, geht dann ins öffentliche Netz. Dafür bekommst du eine Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh).
Eine dritte Variante ist, dass du von vorneherein den gesamten von deiner PV-Anlage erzeugten Strom ins Netz des Energieversorgers abgibst (Volleinspeisung) und dafür kassierst.
Für eine dieser Varianten musst du dich entscheiden. Letztlich sind vier Überlegungen dafür maßgebend: Erstens: Wie groß ist deine PV-Anlage auf dem Dach und wie viel Strom produziert sie? Ist die Leistung groß und produziert sie viel Strom, kommst du um eine Einspeisung (Teileinspeisung oder Volleinspeisung) nicht herum. Zweitens: Du strebst eine autarke Stromversorgung an, dann lautet die Frage: Wie hoch ist dein direkter Stromverbrauch im Tagesverlauf? Ohne einen Speicher funktioniert diese Lösung aber auf keinen Fall. Drittens: Du gibst deinen auf dem Dach produzierten Strom komplett ab, und zwar zu einem niedrigen Preis. Dann beziehst du teuren Strom von einem Anbieter, der aber an 24 Stunden und sieben Tagen immer zur Verfügung steht. Viertens: Du wählst eine Mischlösung und bekommst den kompletten Strom, den du brauchst, von deiner PV-Anlage und den Rest speist du ins öffentliche Netz gegen Entgelt. Für Spitzenlasten brauchst du einen Speicher oder du ziehst teuren Strom aus dem Netz.
8,2 Cent für eine Kilowattstunde – das ist nicht üppig
PV-Anlagen mit Eigenversorgung, also mit einer sogenannten Teileinspeisung, erhalten bei einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (kWp) 8,2 Cent pro abgegebene Kilowattstunde (kWh). Ist die Anlage größer, beispielsweise bis 40 kWp, erhältst du ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Noch größere PV-Anlagen bis 100 kWp sind eher selten.
PV-Anlagen mit Volleinspeisung erzielen höhere Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh, über 10 kWp erhält eine entsprechende Anlage 10,9 Cent pro kWh. Diese Vergütungssätze für PV-Dachanlagen sind seit dem 30. Juli 2023 festgeschrieben und gelten bis zum 31. Januar 2024.
Teileinspeisung bis 31.1.2024
Anlagenleistung: bis 10 kWp (Kilowatt-Peak)
Einspeisevergütung je kWh: 8,20 Cent (typische PV-Hausanlage)
Anlagenleistung: bis 40 kWp
Einspeisevergütung je kWh: 7,10 Cent
Anlagenleistung: bis 100 kWp
Einspeisevergütung je kWh: 5,80 Cent
Teileinspeisung bei PV-Anlagen mit Eigenverbrauch, Beispielrechnung: Mit einer 15 kWp-Anlage mit Eigenverbrauch erhältst du beispielsweise für die ersten 10 kWp 8,2 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 7,10 Cent pro kWh. Im Durchschnitt kommst du so auf 7,8 Cent pro kWh.
Volleinspeisung bis 31.1.2024
Anlagenleistung: bis 10 kWp (Kilowatt-Peak)
Einspeisevergütung je kWh: 13,0 Cent (typische PV-Hausanlage)
Anlagenleistung: bis 40 kWp
Einspeisevergütung je kWh: 10,90 Cent
Anlagenleistung: bis 100 kWp
Einspeisevergütung je kWh: 10,90 Cent
Bei PV-Anlagen mit Volleinspeisung wird der gesamte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Wenn du dich für die Teil- oder Volleinspeisung entscheidest, ist es notwendig, dass du dies vor Inbetriebnahme und später dann jährlich (vor dem 1.12.) deinem zuständigen Netzbetreiber meldest. Die Vergütung bestimmt nicht der Netzbetreiber, sie ist von der Bundesnetzagentur festgelegt.
Ab dem 1. Februar 2024 verringert sich die Einspeisevergütung alle sechs Monate um ein 1 %(Degression). Diese Regelung ist mit der aktualisierten Version des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) von 2023 beschlossen. Die Argumente der Bundesregierung: Preisentwicklung im Solarmarkt und geringere Belastung für die öffentlichen Finanzen.
Ab dem 1. Februar 2024 unterliegt die Einspeisevergütung für Neukunden der halbjährlichen Degression und reduziert sich jeweils um 1 %. Der zum Zeitpunkt deiner Anmeldung gültige Vergütungssatz für die Einspeisung bleibt unverändert 20 Jahre erhalten.
Was ist Degression eigentlich?
Degression meint die regelmäßige Verringerung der Einspeisevergütung. Dabei handelt es sich um eine halbjährliche Reduktion der Vergütung, die Neuanlagenbesitzer für jede kWh eingespeisten Strom ins öffentliche Netz erhalten. Wer bis Ende Januar 2024 seine Anlage mit einer Teileinspeisung (bis zu 10 kWp) ans Netz bringt, erhält eine Vergütung von 8,2 Cent/kWh. Ab Februar 2024 sinkt diese um 1 %, und zwar dann auf 8,1 Cent.
Diese Vergütung ist dann gültig für alle Neuanlagen in einem halben Jahr. Also: Wer seine Anlage zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb nimmt, bekommt 8,1 Cent/kWh gutgeschrieben. Ab dem 1.8.2024 erfolgt eine neue Degression (Verringerung) vermutlich erneut um 1 %. Das Degressions-Prinzip gilt für Teil- und Volleinspeisung und für alle Anlagen mit den unterschiedlichen Leistungsklassen.
Die Einspeisung von Solarstrom lohnt sich nur bedingt. Eine Kilowattstunde vom selbst erzeugten Solarstrom kostet etwa 10 Cent. Bei einer Einspeisevergütung von 8,2 Cent machst du 1,8 Cent Verlust je kWh. Auf der Gegenseite kostet der Strom aus dem öffentlichen Netz 28 Cent pro kWh. Du sparst mit selbst erzeugtem Solarstrom rund 18 Cent. Der durchschnittliche Strompreis bezieht sich auf einen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh bei Neuabschluss (Stand: 6.12.2023). Die Rechnung zeigt, dass ein hoher Eigenverbrauch die wirtschaftlichste Option ist.
Fazit: Trotz geringerer Einspeisevergütung – PV-Anlagen rechnen sich
Trotz der Reduzierung der Einspeisevergütung bleibt die Investition in Solaranlagen attraktiv. Das hat drei Gründe: (1) Die Paneele für das Dach sind preiswerter. (2) Die Energiepreise für fossile Energien (CO₂-Bepreisung bei Öl und Erdgas) steigen. Und (3) aufgrund einer verbesserten Effizienz der PV-Technologie steigen die "Ernteerträge" aus der Sonnenenergie. Und dann ist da noch etwas. Seit 2023 gibt es eine Erleichterung, die sich 2024 in der Steuererklärung bemerkbar macht: Privatperson brauchen keine Einkommenssteuer mehr auf Gewinne aus der Einspeisung von PV-Strom deklarieren und zahlen.
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