7. Muss ich das Bett hüten, wenn ich krank bin?
Das liegt an der Diagnose. Jemand, der wegen einer Grippe krankgeschrieben ist, sollte nicht zum Sport oder einkaufen gehen. Für jemanden mit einer Depression könne körperliche Betätigung hingegen gut tun, so der Rechtsexperte Markowski. Fakt ist: "Ich darf mich nicht gesundheitsverzögernd verhalten." Wer sicher gehen will, sollte sich beim Arzt erkundigen, was förderlich ist und was nicht. Denn wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer beim Shoppen oder Joggen gesehen, führt das laut Markowski oft zu Konflikten.
Zieht der Chef die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Zweifel, muss der Beschäftigte offenlegen, warum er nicht beim Betrieb erscheinen konnte. Führt ein Gespräch zwischen Chef und Angestellten zu keiner Lösung, kann der Fall beim Arbeitsgericht landen.
8. Trotz Krankschreibung vom Arzt eher zur Arbeit gehen - ist das erlaubt?
Manche Arbeitgeber üben Druck auf die Beschäftigten aus, eher wieder im Betrieb zu erscheinen. Grundsätzlich gilt: Wer sich fit fühlt, darf trotz Attest wieder arbeiten. Markowski empfiehlt aber, den Rat des Arztes zu befolgen.
9. Darf mich der Chef nach Hause schicken?
Ja, wenn der Chef einen Angestellten für zu krank für die Arbeit hält, darf er ihn nach Hause schicken. "Muss er sogar. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber", betont Markowski.
10. Droht die Kündigung, wenn ich zu oft krank bin?
Wenn ein Angestellter über einen langen Zeitraum hinweg mehr als sechs Wochen pro Jahr krankgeschrieben ist, kann es für ihn eng werden. Ob eine Kündigung aber tatsächlich wirksam ausgesprochen werden kann, ist nach Angaben Markowskis von mehreren Faktoren abhängig.
"Es muss eine negative Zukunftsprognose vorliegen." Das heißt, der Arbeitgeber kann zu Recht davon ausgehen, dass auch in Zukunft viele Arbeitsunfähigkeiten drohen und er deshalb von seinem Mitarbeiter keine ausreichende Arbeitsleistung mehr erwarten kann. Bestätigt das Gericht die Befürchtung des Chefs, dass keine Besserung in Sicht ist, kann der Beschäftigte seinen Job verlieren.
Vorher sei der Arbeitgeber aber gezwungen, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, sagt Markowski.
11. Was, wenn ich im Urlaub krank bin?
Kaum im Urlaub angekommen, ist der Infekt da. Doch auch im Urlaub besteht die Möglichkeit, sich krankzumelden. Das ist allerdings bereits am ersten Tag mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Außerdem muss der Chef direkt informiert werden. Verlorene Urlaubstage können dann zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
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