Das Auswärtige Amt hat wegen des sich immer weiter zuspitzenden Nahost-Konflikts eine Teil-Reisewarnung für Ägypten verhängt. Gleichzeitig ist das Land eines der beliebtesten Winter-Flugziele.
Das Auswärtige Amt hat wegen der immer dramatischer werdenden Lage im Nahen Osten eine Teilreisewarnung für das gerade im Winter beliebte Urlaubsland Ägypten herausgegeben. Laut dem israelischen Botschafter steht im Gaza-Streifen ein "langer Krieg bevor". In Franken kommt es derweil immer häufiger zu strafrechtlichen Vorfällen bei pro-palästinensischen Demonstrationen.
Ägypten ist gerade in der kalten Jahreszeit ein beliebtes Urlaubsziel. Auch im Nürnberger Winterflugplan ist das Land der Pyramiden heuer wieder ein Schwerpunkt, die Flugfrequenz wurde stark erhöht. Vier Airlines fliegen ab dem 29. Oktober 2023 bis zu elf Mal die Woche von Nürnberg nach Hurghada.
Teil-Reisewarnung für Ägypten: Diese Hinweise des Auswärtigen Amts sollten beachtet werden
Das Auswärtige Amt warnt insbesondere vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara. Auch von "unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel" wird abgeraten. Im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel und die israelische Militäroperation im Gazastreifen komme es derzeit "vereinzelt zu pro-palästinensischen und anti-israelischen Kundgebungen im öffentlichen Raum".
Gleichzeitig habe am 8. Oktober 2023 ein Polizist an einer touristischen Stätte in Alexandria zwei israelische Touristen und einen ägyptischen Tourguide erschossen. Der Polizist sei von den ägyptischen Sicherheitsbehörden festgenommen worden, erklärt die Behörde. Es handle sich allerdings um einen Einzelfall. Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, solle man - wie bereits seit Längerem "besondere Vorsicht walten" lassen. Diese Tipps sollten Reisende nach Ägypten laut dem Auswärtigen Amt unbedingt beachten:
- Große Demos und Menschenansammlungen, insbesondere nach dem Freitagsgebet, meiden
- Wachsam bleiben und sich über die lokalen Medien oder den Reiseveranstalter informieren
- Nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teilnehmen
- Keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen bereisen
- Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung unternehmen
- Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten
- Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung unternehmen
Ägypten-Urlaub wegen aktueller Lage stornieren? Das müssen Reisende wissen
Wer wegen der aktuellen Situation seinen Urlaub stornieren möchte, muss genau hinsehen. Wie ein Experte des Verbraucherservice Bayern gegenüber dem BR erklärt, bekommen Pauschalreisende in der Regel nur ihr Geld zurück, wenn die geplante Reise in das Gebiet führt, vor dem auch explizit gewarnt wird. Der Preis müsse dann erstattet werden. Wer hingegen nur einen Tagesausflug in betroffene Gebiete geplant habe, habe im Normalfall kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung.
Hier fallen also die üblichen Stornierungsgebühren an, so der Experte im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk. Angst vor einem Terroranschlag oder einer Ausbreitung des Kriegs auf die Region gehören nicht zu den Gründen, die eine Gratis-Stornierung rechtfertigen, heißt es. Auch Reisen, die erst in mehreren Wochen starten, jetzt bereits vermeintlich kostenfrei zu stornieren, sei weniger sinnvoll. Denn dann kann sich die Lage bereits wieder geändert haben - die Teilreisewarnung kann zum Beispiel aufgehoben werden.