Bargeldzahlungen bald eingeschränkt? EU setzt Limits fest

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Die EU möchte eine Bargeldobergrenze einführen, bis zu der Bargeldzahlungen möglich sein sollen. Was das für dich als Verbraucher bedeutet, haben wir zusammengestellt.

Die Europäische Union plant, eine einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen. Damit sollen illegale Geldströme wie Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus stärker eingedämmt werden. Dies betrifft dann auch Deutschland und somit auch Verbraucher und Händler, die in der EU tätig sind. Wie sieht die geplante Obergrenze aus und welche Folgen kann sie haben?  

Das sieht die neue EU-Regelung vor

Zukünftig soll es in der Europäischen Union (EU) eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen geben, sofern es sich nicht um private Transaktionen zwischen zwei Nicht-Gewerblichen handelt. Das heißt also, bei jedem Kauf, bei dem ein gewerblicher Händler involviert ist, würde diese Obergrenze gelten, zum Beispiel bei einem Hauskauf oder einem Autokauf. Gelten soll diese Grenze voraussichtlich ab Sommer 2027. 

Außerdem sollen die Käuferdaten ab einem bestimmten Betrag verpflichtend erfasst werden. So sollen bei Barzahlungen über 3.000 Euro Namen und weitere Identitätsmerkmale der Käufer festgehalten werden. Unverändert bleibt, dass Echtzeitüberweisungen (Instant Payment) als Alternative zur Barzahlung in beliebiger Höhe möglich sein sollen. 

Hinter der Einführung der Bargeldobergrenzen und Pflichten zur Datenerfassung steht die Idee, die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Mitgliedsstaaten, die bereits strengere Regeln bei Bargeldobergrenzen haben, behalten diese bei. 

Diese Auswirkungen betreffen Verbraucher

Die neue EU-Regelung zur Einschränkung der Bargeldobergrenzen hat Auswirkungen auf dich als Verbraucher. Konkret bedeutet dies: Bei gewerblichen Einkäufen oder Zahlungen über 10.000 Euro in bar wird dies nicht mehr zulässig sein. Zudem wird ab 3.000 Euro eine persönliche Identifikation verlangt. Dadurch werden anonyme Barzahlungen oberhalb dieses Betrags nicht mehr möglich sein.

Eine Ausnahme bilden private Geschäfte, also die Fälle, in denen keiner der Beteiligten in einer gewerblichen Rolle tätig wird. Dies betrifft Verkäufe zwischen Verwandten, Freunden und Bekannten. Dagegen gilt bei hohen Barzahlungen im gewerblichen Rahmen bereits über 3.000 Euro eine Pflicht zur Erhebung der Kundendaten. Festhalten muss diese Daten der Verkäufer. 

Im Alltag betrifft die Neuregelung der EU vor allem größere Anschaffungen wie teure Elektronik, Autos und andere KFZ, Immobilien, Grundstücke, Schmuck oder Kunstgegenstände. Möchtest du ab Sommer 2027 solche Anschaffungen bar leisten, musst du entweder den zulässigen Grenzwert einhalten oder auf Banküberweisungen bzw. digitale Zahlungsmittel ausweichen. Als Alternative bleibt dabei die Echtzeitüberweisung von zentraler Bedeutung. Mit ihr kannst du weiterhin große Summen digital überweisen – schnell, verlässlich und rechtlich unproblematisch. 

So bereitest du dich am besten vor

Bisher gibt es in Deutschland keine Bargeldobergrenze. Bei Beträgen über 10.000 Euro in bar musst du dich beim Händler allerdings auch jetzt schon ausweisen. Erhoben werden folgende Daten: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse.

Wer anonym Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin etc. erwerben will, muss sich seit Januar 2020 an ein Barzahlungslimit von 1.999,99 Euro halten. Darüber hält der Händler die Daten des Kunden fest. Außerdem ist seit dem 1. April 2023 die Barzahlung beim Erwerb von Immobilien verboten.

Prüfe frühzeitig, ob eine Überweisung oder ein elektronisches Zahlungsinstrument möglich ist. Es kann sinnvoll sein, mit Verkäufern im Voraus abzuklären, welche Zahlungsmethoden akzeptiert werden. Das gilt für Inlandszahlungen wie auch für Zahlungen in einem EU-Land. Als Verkäufer ist es für den Fall ratsam, dass Barzahlungen nahe der Bargeldobergrenze anfallen (z. B. bei Verkäufen, Restzahlungen etc.), Belege und Dokumente über Herkunft, Käufer und Zweck bereitzuhalten. Mache dich frühzeitig mit Online- und Echtzeitzahlungen vertraut und informiere dich bei deiner Bank, ob und in welcher Höhe Echtzeitzahlungen ermöglicht werden.

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