Im Alltag betrifft die Neuregelung der EU vor allem größere Anschaffungen wie teure Elektronik, Autos und andere KFZ, Immobilien, Grundstücke, Schmuck oder Kunstgegenstände. Möchtest du ab Sommer 2027 solche Anschaffungen bar leisten, musst du entweder den zulässigen Grenzwert einhalten oder auf Banküberweisungen bzw. digitale Zahlungsmittel ausweichen. Als Alternative bleibt dabei die Echtzeitüberweisung von zentraler Bedeutung. Mit ihr kannst du weiterhin große Summen digital überweisen – schnell, verlässlich und rechtlich unproblematisch.
So bereitest du dich am besten vor
Bisher gibt es in Deutschland keine Bargeldobergrenze. Bei Beträgen über 10.000 Euro in bar musst du dich beim Händler allerdings auch jetzt schon ausweisen. Erhoben werden folgende Daten: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse.
Wer anonym Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin etc. erwerben will, muss sich seit Januar 2020 an ein Barzahlungslimit von 1.999,99 Euro halten. Darüber hält der Händler die Daten des Kunden fest. Außerdem ist seit dem 1. April 2023 die Barzahlung beim Erwerb von Immobilien verboten.
Prüfe frühzeitig, ob eine Überweisung oder ein elektronisches Zahlungsinstrument möglich ist. Es kann sinnvoll sein, mit Verkäufern im Voraus abzuklären, welche Zahlungsmethoden akzeptiert werden. Das gilt für Inlandszahlungen wie auch für Zahlungen in einem EU-Land. Als Verkäufer ist es für den Fall ratsam, dass Barzahlungen nahe der Bargeldobergrenze anfallen (z. B. bei Verkäufen, Restzahlungen etc.), Belege und Dokumente über Herkunft, Käufer und Zweck bereitzuhalten. Mache dich frühzeitig mit Online- und Echtzeitzahlungen vertraut und informiere dich bei deiner Bank, ob und in welcher Höhe Echtzeitzahlungen ermöglicht werden.
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