Wenn die Rente nicht reicht, kann Hilfe vom Staat beantragt werden. Die möglichen Zuschüsse zur Rente im Überblick.
Die Themen rund um die Rente sind vielfältig und die Sorgen der Menschen groß. Aus der Politik kommen immer neue Vorschläge. Zuletzt machte CDU-Chef Friedrich Merz deutlich, welche Anforderungen für seine "neue" Rente erfüllt sein müssten. Kritik gab es dafür von der SPD.
Was bleibt ist Unsicherheit und Frage, ob das Vertrauen in die Rente noch da ist. Gegenüber inFranken.de hat sich die Deutsche Rentenversicherung dazu geäußert. Wichtig für die Menschen in Deutschland, es gibt die Möglichkeit Zuschüsse zu sichern. Für das Jahr 2023 kann finanzielle Unterstützung vom Staat sowie von Kranken- und Pflegekassen beantragt werden.
Zuschuss zur Rente: Das können Rentner 2023 tun
Rentner können in 2023 folgende Zuschüsse beantragen:
- Wohngeld plus
- Grundsicherung
- Freibetrag
- Lastenzuschuss
- Eigenanteil im Pflegeheim
- Wohngeld für das Pflegeheim
Zuschuss zur Rente: Wohngeld plus
Das Wohngeld plus gibt es seit Januar 2023 und kann auch von Rentner*innen beantragt werden. Im Unterschied zum Wohngeld erhöht sich der monatliche Zuschuss im Durchschnitt auf 370 Euro. Die Höhe der Auszahlung orientiert sich an den Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen und im Vergleich zu den Wohnkosten der Gemeinde. Wer rund 40 Prozent des Einkommens für die Mietkosten aufwendet, sollte einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch ein Heizkosten-Zuschuss kann in diesem Rahmen beantragt werden und lag bisher bei 50 Prozent.
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Grundsicherung
Menschen, die nur eine sehr geringe Rente im Monat erhalten, können außerdem Grundsicherung beantragen. Rentner*innen, die monatlich weniger als 853 Euro zur Verwendung haben, sollten einen Antrag stellen. Auch Menschen, die nie gearbeitet haben, können Grundsicherung beantragen.
Zuschüsse zur Rente: Grundrente und Freibetrag
Aktuell werden rund 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge ausgezahlt. Rentner*innen bekommen durchschnittlich 86 Euro mehr im Monat ausgezahlt. Dieser Zuschuss muss jedoch nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass die Personen 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und während ihres Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten haben. Wer weniger als 35 Jahre gearbeitet beziehungsweise eingezahlt hat, kann ein Teil des Zuschlags erhalten.