Die Beitragsbemessungsgrenze steigt stetig – auch Wirtschaftsexperten kritisieren jetzt den Umfang der Erhöhung.
Die Politik ist sich uneins über die Zukunft der Rente. Experten fordern auch von Beamten und Selbstständigen mehr Zahlungen. In der Bevölkerung scheint das Vertrauen in die Rente zu schwinden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich unter anderem zu einem Umfrage-Ergebnis von inFanken.de geäußert. Darin gibt der Großteil der über 17.000 Teilnehmer (Stand 13. September, 12.30 Uhr) an, dass man im Alter wohl mit zu wenig Geld auskommen müsse.
Jetzt sollen Gutverdiener tiefer in die Tasche greifen, wenn es um Sozialabgaben geht. Ab dem Jahr 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen massiv an. Doch ab welchen Gehalt muss ich mehr einzahlen?
Beitragsbemessungsgrenze steigt - mehr Geld zahlen für Rente und Krankenversicherung
Wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und das Portal The Pioneer berichtet haben, geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, dass für Menschen mit höherem Gehalt die Sozialabgaben im kommenden Jahr erneut turnusgemäß steigen sollen.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Bundesregierung schreibt dazu: "Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen".
Am 11. Oktober soll demnach das Paket vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Zu den Maßnahmen heißt es bei der dpa, dass "in der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden sollen. Der entsprechende Entwurf liegt der Agentur vor. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro in den alten sowie 7100 Euro in den neuen Ländern".
So verändert sich die Beitragsbemessungsgrenze
Ab dem 1. Januar 2024 wird damit geplant. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf bundeseinheitlich 5175 Euro pro Monat steigen zu lassen. Bisher lag sie bei 4987,50 Euro.