Rente aufbessern mit "Pflege-Trick": Das musst du zur Pflege von Angehörigen wissen

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Die Rente lässt sich mit dem "Pflege-Trick" aufbessern.
Die Rente lässt sich mit dem "Pflege-Trick" aufbessern. Was hat es damit auf sich?
Rente, Vorsorge, Finanzen
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Immer mehr Bürger haben mit einer zu geringen gesetzlichen Altersrente zu kämpfen. Die gute Nachricht: Auch im Alter kann man seine Rente noch aufbessern, beispielsweise mit dem "Pflege-Trick".

Die Verbraucherzentrale verrät, wie man mithilfe des "Pflege-Tricks" seine Rente mit wenig Aufwand aufbessern kann.

Wer als Rentner*in "einen Angehörigen oder eine andere pflegebedürftige Person pflegt, kann von der Pflegekasse Beitragszahlungen zur Rentenversicherung erhalten", schreibt die Verbraucherzentrale.

Rente aufbessern mit dem "Pflege-Trick"

Zu Beginn muss unterschieden werden, ob man im erwerbstätigen Alter ist, sich im vorgezogenen Ruhestand befindet oder man bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat und somit Rente bezieht. Für alle drei Möglichkeiten gelten bei der Pflege von Angehörigen unterschiedliche Bedingungen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Pflegekasse Beiträge an die Rentenversicherung zahlt:

  • Eine Person wird pro Woche mindestens 10 Stunden, verteilt auf zwei Tage pro Woche, gepflegt.
  • Die zu pflegende Person hat mindestens den Pflegegrad 2.
  • Die pflegebedürftige Person wird nicht erwerbsmäßig und in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt.

Der medizinische Dienst prüft, ob die Kriterien erfüllt werden und hält dies anschließend in einem Pflegegutachten fest. Für pflegende Angehörige, die noch keine Rente erhalten, gilt, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen "automatisch pflichtversichert sind und die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt."

Mehr Geld im Alter - das gilt für Erwerbstätige und Rentenbezieher

Personen, die erwerbstätig sind, müssen die oben genannten Bedingungen erfüllen. Außerdem gilt, dass "die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist".

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Wer bereits eine Rente erhält, die Regelaltersgrenze aber noch nicht überschritten hat, der ist "trotz Rentenbezug als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung (wieder) pflichtversichert." Hierfür müsse man allerdings im Gutachten des medizinischen Dienstes sowie bei der Pflegekasse als Pflegeperson registriert sein.

Personen, die eine reguläre Rente beziehen, können besonders profitieren - sie müssen aber einen kleinen "Pflege-Trick" anwenden. Die Pflegekasse übernimmt nämlich nicht automatisch die Beiträge zur Pflegeversicherung. Hierfür ist es notwendig, dass auf einen Teil der Rente verzichtet wird (Teilrente). 

Auf Teil der Rente verzichten - um Rente langfristig aufzubessern

Laut Verbraucherzentrale müssen hierbei zwei Schritte beachtet werden. Zum einen muss man bei der Rentenversicherung ein Antrag auf Teilrente stellen.

"Die Teilrente kann auf 99,99 Prozent reduziert werden. Das bedeutet, dass man nur auf 0,01 Prozent der Altersrente verzichten muss, um wieder einen Anspruch auf Beitragszahlung zu haben, zum Beispiel als Pflegeperson."

Die finanziellen Einbußen wären bei dieser Art der Teilrente also kaum der Rede wert. Diese kleine Veränderung ist seit Februar 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung möglich.

Weiterhin müsse nach einer erfolgreichen Antragstellung Kontakt zur Pflegekasse der zu pflegenden Person aufgenommen werden und mitgeteilt werden, dass man sich als Pflegeperson im Teilrentenbezug befindet. Hierfür empfiehlt es sich, den Bescheid der Rentenversicherung mitzuschicken. Zum 1. Juli des Folgejahres sollten die aufgebesserten Rentenansprüche ausgezahlt werden.

Rente aufbessern: Pflege von Angehörigen

Um wie viel Geld wird die Rente bei dem "Pflege-Trick" tatsächlich aufgebessert? Laut Verbraucherzentrale hänge dies von drei Faktoren ab.

  • Vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
  • Von der bezogenen Leistungsart
  • Ob die Pflege in den alten oder neuen Bundesländern geleistet wird

Bei der Pflege einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 könne man seine monatliche Rente nach einem Jahr um etwa 8,77 Euro (West) respektive 8,59 Euro aufbessern, wie eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale zeigt. Voraussetzung dafür ist, dass man die häusliche Pflege ohne die Hilfe eines Pflegedienstes erbringt.

Wenn der zu pflegende Angehörige den Pflegegrad 4 besitzt und man ein Jahr häusliche Pflege erbracht hat, bekommt man eine monatliche Aufbesserung der Rente um rund 22,75 Euro im Westen und im Osten um etwa 22,26 Euro. Diese verbesserten Rentenbezüge bleiben dann aber ein Leben lang erhalten.

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