Das Studierendenportal Unicum, hat eine Liste der vermeintlich "besten Studentenjobs" erstellt:
- Jobs im Bereich Bildung: Erste-Hilfe-Kursleiter*in, Nachhilfelehrer*in, Musiklehrer*in, Tutor*in, Übersetzer*in, Babysitter*in, Studentische Hilfskraft, Stadtführer*in, Hundesitter*in
- IT-Branche: Programmierer*in, Datenerfasser*in, Call-Center
- Security Mitarbeitende: Wachpersonal, Nachtwächter*in
- Gastronomie: Kellner*in, Lieferservice
- Kaufmännische Jobs: Büroassistenz, Inventurhilfe, Aushilfe
- Verkehr: Taxifahrer*in, Kurier
20 Stunden pro Woche maximal, sonst ist der Status verloren
Wo finden Studierende Jobs? Neben den üblichen Jobportalen gibt es speziell für Studierende zugeschnittene Vermittlungsplattformen wie Jobruf, Zenjob, Studentjob oder Jobvalley. Neben den Online-Jobbörsen ist die Hochschule der Ort, wo du Angebote finden kannst. Mitstudierende, Freund*innen, Bekannte oder Eltern sind ebenfalls gute Adressen und du kannst sie als Netzwerk nutzen. Hilfe gibt es ebenfalls beim Arbeitsamt.
Studierende können neben dem Studium in unterschiedlichen Beschäftigungsformaten arbeiten:
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch Minijob oder 520-Euro-Job genannt
- Beschäftigung als Werkstudent*in
- Semesterferien-Job oder eine andere kurzfristige Beschäftigung,
- Midi-Job mit bis zu 2.000 Euro pro Monat.
Eine kurzfristige Vollzeitbeschäftigung darf nur bis zu 70 Arbeitstage im Kalenderjahr umfassen, die schon bei Vertragsabschluss festzulegen sind. Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, gibt es keine Befreiung von den Sozialabgaben.
Der Job neben dem Studium ist kein Problem, solange du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Dann musst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Mehrere parallel ausgeübte Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern – auch kurzfristige Beschäftigungen und Minijobs – sowie als Selbstständige oder Ehrenamtliche sind aufzuaddieren. Wer mehr arbeitet, verliert seinen Status als Student*in. Es gibt Ausnahmen von der 20-Stunden-Regelung, und zwar in der vorlesungsfreien Zeit oder wenn du überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeitest.
Einkommen im Nebenjob kann zu Kürzungen führen
Neben der Arbeitszeit spielt auch das Einkommen eine wichtige Rolle. Viele Studierende sind bis zum 25. Geburtstag in der Krankenkasse der Eltern beitragsfrei mitversichert. Liegt das regelmäßige Gesamteinkommen der Studierenden über 485 Euro im Monat, dann endet normalerweise die Mitversicherung. Hast du einen Minijob, liegt die Grenze bei 520 Euro. Als Werkstudent*in (sogenanntes Werkstudentenprivileg) darfst du in der Regel maximal 20 Wochenstunden arbeiten, ohne die Mit-Versicherung zu verlieren. Eine Einkommensgrenze gibt es dagegen nicht. In jedem Fall ist es aber ratsam, wenn du mit deiner Krankenkasse sprichst.
Für die Höhe des BAföGs gibt es ebenfalls Einkommensgrenzen: Innerhalb von zwei Semestern oder zwölf Monaten kannst du maximal 6.240 Euro (oder 520 Euro im Monat) verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Wer im Nebenjob mehr verdient, muss einkalkulieren, dass ein Teil des Einkommens mit dem BAföG zu verrechnen ist.
Steuern müssen Studierende wie reguläre Beschäftigte zahlen. Dennoch dürfte sich nur selten eine Steuerbelastung ergeben. Bleibt der Jahresverdienst unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro als Single), erhältst du die gezahlte Einkommensteuer über die Steuererklärung im Folgejahr zurück.
Fazit
Studis-Online.de, ein Portal rund ums Studium, hat im Gegensatz zur 22. Sozialerhebung den Mut, den monatlichen Geldbedarf in Gänze zu ermitteln. Nach den Berechnungen fallen monatlich Kosten in Höhe von 748 bis 1.851 Euro an. Am unteren Ende der Kosten befindest du dich, wenn du kein Auto fährst, über deine Eltern krankenversichert bist, keine Studiengebühren anfallen und die Miete günstig ist. Selbst 748 Euro können viele Familien für das Studium ihrer Kinder nicht aufbringen. Da BAföG vielfach ausscheidet, stecken die Familien in einem Dilemma. Das können sie nur lösen, wenn das studierende Kind zusätzlich noch kräftig jobbt. Mit einem überzeugen Studienkonzept, das die Chancengleichheit fördert, hat das alles nichts zu tun.
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