Deutschland
ÖPNV-Rabatt

9-Euro-Ticket: In diesen Fällen gilt der günstige Fahrschein nicht - und so wird er ungültig

Seit 1. Juni können wir deutschlandweit für nur 9 Euro den ÖPNV nutzen - aber was heißt das eigentlich genau? Welche Regeln gelten rund um die Maßnahme aus dem Entlastungspaket der Regierung. Hier klären wir alle wichtigen Fragen.
9-Euro-Ticket: Alle Regeln
Das 9-Euro-Ticket wird schon bald kommen. Doch nicht überall kann damit tatsächlich regional gefahren werden. Foto: Martin Schutt/dpa

Im März ist der Entschluss der Regierung gefallen: Seit 1. Juni können Bürger*innen deutschlandweit für nur 9 Euro den gesamten ÖPNV nutzen. Bis August kann man sich monatlich so ein vergünstigtes Ticket für Bus und Bahn kaufen. Das 9-Euro-Ticket ist eine von 5 Maßnahmen, die die Menschen im Land finanziell entlasten sollen, nachdem der Krieg in der Ukraine zu Preiserhöhungen in vielen Lebensbereichen geführt hat. 

Am 19. Mai hat der Bundestag den Tankrabatt beschlossen. Der Bundesrat hat dann am Freitag seine Zustimmung erteilt. Vor allem die gestiegenen Benzin- und Dieselpreise soll der Fahrschein kompensieren. Aber welche Regeln gelten eigentlich rund um das 9-Euro-Ticket? Hier erfährst du alles, was du wissen musst. 

Reichweite des 9-Euro-Tickets: Was heißt eigentlich "deutschlandweit"?

Deutschland weit gilt das 9-Euro-Ticket, heißt es von Seiten der Regierung. Aber bedeutet das tatsächlich, dass man so oft man möchte und so weit man möchte mit dem ICE quer durch das Land fahren kann? Nein. Der Fahrschein gilt nur im Nahverkehr. Das ist pauschal gesagt jeder Linienbus, jede U-Bahn und S-Bahn sowie Straßenbahn in Deutschland. Es ermöglicht dir zum Beispiel, drei Monate lang mit S- und U-Bahnen und Bussen in verschiedenen Städten zu fahren.

Für Fahrten mit ICE, IC, EC und ECE musst du dir weiterhin eine normale Fahrkarte kaufen.

Es sei denn, du entscheidest dich für eine weitere Fahrt mit der Regionalbahn. Das ist möglich, kostet lediglich mehr Zeit. Es sind nur Fahrten in der zweiten Klasse möglich. Außerdem kannst du weder Kind, noch Fahrrad, Hund oder weitere Reisende auf die Fahrt mitnehmen - das kostet extra.

Vorsicht: Hier gilt das 9-Euro-Ticket nicht

Wenn du das 9-Euro-Ticket nutzen möchtest solltest du ganz genau darauf achten, wo es gilt und wo nicht. Ansonsten können hohe Zusatzkosten für dich entstehen: 

  • Vorsicht bei Museumsbahnen und Touristenlinien: Einige Bahnlinien sind als sogenannte Museumsbahnen zwar Bestandteil des ÖPNV, aber kein Bestandteil eines Verbundtarifes und daher auch nicht im 9-Euro-Ticket. Dabei handelt es sich beispielsweise um Dampflok-Züge wie den Rasenden Roland auf Rügen, die Molli bei Bad Doberan oder die Harzer Schmalspurbahn. Auch im Erzgebirge finden sich solche Linien, die einen gesonderten Fahrpreis haben. Doch auch modernere Züge sind kein Anzeichen dafür, dass du mit dem 9-Euro-Ticket mitfahren darfst. So betreibt Abellio zum Beispiel den Harz-Berlin-Express, der regelmäßig Berliner in den Harz und zurück bringt. Auf dieser Touristenlinie hat der Betreiber einen Haustarif eingeführt.  Das heißt: Akzeptiert werden weder Fahrkarten der Deutschen Bahn noch den Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg.
  • Fahrten ins Ausland oder Fähren: Aufgepasst auch bei Regionalzügen, die ins Ausland fahren oder von dort kommen. Nicht immer sind die Fahrten bis zum ersten Ort hinter der Grenze tariflich zulässig. So ist es beispielsweise möglich, mit einer lokalen deutschen Fahrkarte über Usedom nach Swinemünde zu fahren. Auch die Fahrt aus Brandenburg nach Stettin ist so machbar. Fährst du hingegen mit der Eurobahn nach Venlo, brauchst du dann ein Anschlussticket für das Ausland.  Zum Teil sind Fähren Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs und des lokalen Verkehrsverbundes. Das trifft beispielsweise auf die Fähren des HVV in Hamburg oder der BVG in Berlin zu. Andere Fähren in Deutschland sind jedoch nicht in den Verkehrsverbünden. Dabei handelt es sich meist um Autofähren und private Betreiber, die ihre eigenen Tarife gestalten. Touristenfahrten sind ebenfalls nicht im 9-Euro-Tickets inkludiert.
  • Fernbus, Flixbus, Flixtrain und Co.: Flixbus, Flixtrain & Co sind kein Bestandteil des ÖPNV-Systems. Entsprechend sind diese Busse kein Bestandteil des 9-Euro-Ticket.

Kostenfalle: In diesen Fällen wird der Fahrschein ungültig 

Du musst beim 9-Euro-Ticket nicht nur darauf achten, in welchen Bahnen der Fahrschein tatsächlich gültig ist, bevor du dich auf die Reise machst. Es gibt auch Fälle, in denen das Ticket ungültig werden kann. Das musst du beachten:

  • Achte auf den korrekten Namen: Auf dem 9-Euro-Ticket muss der korrekte Name stehen der Person, die das Ticket nutzt. Das 9-Euro-Ticket ist nicht gültig, wenn der falsche Name auf dem Fahrschein steht. Bei Kontrollen musst du dich ausweisen können.
  • Zerrissene oder zerschnittene 9-Euro-Tickets verlieren ihre Gültigkeit: Bei der Deutschen Bahn bekommst du für ein kaputtes Ticket keinen Ersatz.
  • Das Ticket muss valide sein: Das bedeutet du solltest darauf achten, dein 9-Euro-Ticket nicht zu stark zu beschmutzen oder zu beschädigen. Wichtig ist, dass die Prüfmarken auf dem Ticket lesbar sind. Wenn das Ticket lediglich ein wenig zerknüllt ist oder abgenutzt aussieht, solltest du keine Probleme bekommen.
  • Einschweißen und laminieren ist verboten: Das Tickt besteht aus Thermopapier mit Sicherheitsmerkmalen. Durch das Einschweißen oder Laminieren wird es unbrauchbar gemacht.

Zum Weiterlesen: Das musst du jetzt zu dem günstigen ÖPNV-Fahrschein wissen