Wichtige Kamin-Frist läuft im Dezember ab: So sollten Besitzer jetzt reagieren

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Emissionswerte sind zentrale Werte für aktuelle Kamine und Öfen. Entspricht dein Gerät nicht den aktuellen Bestimmungen, solltest du dich zeitnah darum kümmern.

Am 31. Dezember 2024 endet die Übergangsfrist für Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Entspricht dein Ofen nicht mehr den aktuellen Emissionsgrenzen, musst du ihn austauschen, nachrüsten oder stilllegen. 

Wann was gilt und worauf du auf jeden Fall achten solltest.

Warum gibt es die neuen Bestimmungen für Kaminöfen?

Die Abgase aus Kaminöfen gelten als gesundheits- und umweltschädlich. Verbrennst du Holz in Kaminöfen, entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. Darunter fällt beispielsweise Staub bzw. Feinstaub. Auch klimaschädliches Methan und Ruß zählen dazu.

Daher endet am 31. Dezember 2024 die letzte Frist für alte Öfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Es müssen feste Emissionsgrenzen eingehalten werden. Daher gilt: austauschen, nachrüsten oder stilllegen.

Die Umweltbelastung durch Feinstaub durch private deutsche Haushalte ist nach Angaben des Umweltbundesamtes fast so hoch wie im gesamten Straßenverkehr. Der Anteil an kleinen Partikelgrößen – kleiner als 2,5 Mikrometer – beträgt hier 19 Prozent. Des Weiteren tragen das freigesetzte Kohlendioxid und der enthaltene Ruß zur Erhitzung des Klimas bei.

Wie lauten die aktuellen Bestimmungen für Kaminöfen?

Zunächst solltest du einen Blick auf das Typenschild deines Kaminofens werfen. Weist dieses ein Datum der Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und 21. März 2010 auf, gilt ein Wert von 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter. Ob dein Ofen betroffen ist, kann dein Schornsteinfeger beurteilen. Die genauen Bestimmungen erfährst du beim Bundes-Immissionsschutzgesetz

Wird dein Ofen den neuen Bestimmungen nicht gerecht und du möchtest ihn loswerden, musst du dich um eine fachgerechte Entsorgung kümmern. Die Wandöffnung zum Kamin muss zugemauert werden. Das Loch an der Schornsteinmündung muss abschließend abgedeckt werden.

Ausgenommen von den neuen Regeln sind historische Öfen, die vor 1950 in Betrieb genommen wurden. Ebenso sind offene Kamine davon ausgenommen, die nur gelegentlich verwendet werden. Allerdings wird empfohlen, Öfen, die älter als 15 Jahre alt sind, auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.

Worauf muss ich bei einem neuen Kaminofen achten?

Entscheidest du dich für einen neuen Kaminofen, lohnt es sich, auf das Umweltzeichen Blauer Engel zu achten. Das bedeutet, dass diese deutlich weniger Schadstoffe an die Luft abgeben als vorgeschrieben. Auch sollen sie besonders effizient Wärme erzeugen.

Dies geschieht beispielsweise durch Elektrofilter. Diese sollen die winzigen und schädlichen Partikel um 97 Prozent reduzieren können. Die sogenannten "elektrostatischen Staubabscheider" kannst du auch in der Zuleitung zum Schornstein nachrüsten lassen.

Hattest du noch nie einen Kaminofen, findest du hier die neuen Bestimmungen. Generell kannst du durch sachgemäße und verantwortungsbewusste Benutzung deines Kaminofens die Umweltbelastung reduzieren, beispielsweise indem du unbe­handeltes, gespaltenes Scheit­holz aus nach­haltiger Forst­wirt­schaft beziehst und verbrennst; es sollte mindestens zwei Jahre getrocknet sein, da feuchtes Holz mehr Schadstoffe freisetzt. 

Vorschaubild: © #262486/Colourbox.de