Zunächst wird der Ausbildungsvertrag nur für das erste Ausbildungsjahr mit dem Bildungsträger abgeschlossen. Danach gibt es Varianten bei der Fortsetzung. Bei der ÜBA-Variante 1 wird die Ausbildung in einer außerbetrieblichen Lehrwerkstatt absolviert, mit zusätzlichen betrieblichen Praktikumsphasen in einem oder mehreren Betrieben. Bei der ÜBA-Variante 2 gibt es hingegen nur einen festen Kooperationsbetrieb, bei dem die Praxisphasen stattfinden. Die ÜBA-Variante 2 kommt nur zustande, wenn ein solcher Kooperationsbetrieb durch die Jugendlichen selbst oder mit Unterstützung der Trägereinrichtung gefunden wird. Der Bildungsträger hat bei der ÜBA-Variante 2 vor allem die Rolle, bei Bedarf für Coaching, Nachhilfe und pädagogische Begleitung zu sorgen.
Geringes Ausbildungsgeld soll betriebliche Ausbildung attraktiv halten
Beide ÜBA-Varianten zielen auf einen Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung ab, möglichst im ersten Ausbildungsjahr – mit Anrechnung der bereits absolvierten Lernzeiten. Die Übergangsquote in einen Betrieb ist mit 42 Prozent bei der Variante 2 ausgesprochen gut. Gelingt der Übergang nicht, führt der Jugendliche die Ausbildung in der Trägereinrichtung zu Ende. Insgesamt absolvieren rund 80 Prozent der Jugendlichen ihre gestartete ÜBA erfolgreich mit Lehrabschluss.
Während der ÜBA besuchen die Auszubildenden – genau wie bei der betrieblichen Lehre – die Berufsschule. Die ÜBA hat drei Ziele: Vollabschluss der Lehre, anrechenbare Teilabschlüsse oder Teilqualifikationen und/oder eine verlängerte Lehrzeit. Die zuletzt genannten drei Ausbildungsformen werden durch eine sogenannte "Berufsausbildungsassistenz" begleitet und sind für junge Menschen gedacht, die sozial benachteiligt sind, unter Lernschwierigkeiten leiden oder eine Beeinträchtigung haben.
Unabhängig vom Ausbildungsberuf erhält der Jugendliche im 1. und 2. Lehrjahr eine sogenannte "Ausbildungsbeihilfe" in Höhe von 332,40 Euro pro Monat und ab dem 3. Lehrjahr von 768,00 Euro (Stand 2020). Damit liegt die Ausbildungsbeihilfe unter den Ausbildungsvergütungen, die von Unternehmen bezahlt werden. Es entsteht also für die Jugendlichen kein finanzieller Anreiz, die ÜBA einer betrieblichen Ausbildung vorzuziehen.
Wie soll das Ganze in Deutschland ablaufen?
Die Pläne für eine Ausbildungsgarantie in Deutschland sind noch nicht sonderlich weit gediehen. Im Arbeitsministerium kümmert sich Staatssekretärin Leonie Gebers um das Projekt. Auf einer Diskussionsveranstaltung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) sagte sie: "Wir wollen die Ausbildungsgarantie als ein zusätzliches Instrument nutzen."
Achim Dercks, Vize-Geschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), verwies dagegen auf den "starken Überhang an unbesetzten Lehrstellen", der in Coronazeiten noch angewachsen sei. Eine Ausbildungsgarantie sei deshalb "nicht nötig", so Dercks. Außerdem gebe es bereits eine ausreichende Zahl an Förderinstrumente, auch für Menschen, die sich schwerer täten.
In der Tat existiert bereits ein Instrumentenkasten für die Ausbildungsförderung auch von sogenannten benachteiligten jungen Leuten. Die Maßnahmen reichen von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) bis zu sogenannten Einstiegsqualifizierungen (EQJ) und zur Ausbildungsassistenz (AsA bzw. AsAflex), einer Art Nachhilfe zum Berufsschulunterricht während einer Lehre. Die seit Jahren wachsende Zahl an Ungelernten haben diese Instrumente allerdings nicht gestoppt.