- So setzt sich der Freibetrag zusammen
- Ohne Antragsformular läuft nichts
- Weitere Freibeträge, die deine Steuerlast mindern
- Ehrenamtliches Engagement lohnt sich
Kann das stimmen: Knapp 180 Euro mehr Netto am Monatsende, und das, obwohl es keine Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld gab? Schauen Arbeitnehmer*innen verwundert auf ihre Gehaltsabrechnung, müssen sie nicht gleich einen Rechenfehler fürchten. Das Plus können Steuerfreibeträge bringen, die bei ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) eingetragen sind. Aber wie funktioniert das?
Lohnsteuerfreibetrag: So setzt sich er sich zusammen
Der höhere Nettolohn ist alles andere als ein Geschenk vom Finanzamt. Mit Freibeträgen kannst du als Arbeitnehmer*in selbst dafür sorgen, dass du jeden Monat einigermaßen passend deine Lohnsteuer zahlst und dein*e Arbeitgeber*in nicht zu viel abzieht. Denn je höher Freibeträge sind, desto weniger ist vom Bruttolohn steuerpflichtig. Damit hast du als Beschäftigte*r gleich mehr Geld im Portmonee und musst nicht bis zur nächsten Steuererklärung auf eine Erstattung vom Finanzamt warten. Das ist der große Vorteil eines Lohnsteuerfreibetrags.
Voraussetzung für den Abschlag bei der Steuer sind regelmäßige Ausgaben, die vom Finanzamt als steuerlich wirksam anerkannt sind. Konkret müssen diese in Summe mindestens 600 Euro über dem Werbungskostenpauschbetrag (2022: 1.200 Euro) liegen. Bei den Ausgaben zählen vier Punkte:
- Hohe Werbungskosten – beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung oder der Gewerkschaftsbeitrag
- Hohe Sonderausgaben – zum Beispiel Spenden, Ausbildungsausgaben, Kosten für die Kinderbetreuung (Kita-Gebühren), Unterhaltsleistungen an den oder die geschiedene*n oder dauernd getrennt lebende*n Ehe- oder Lebenspartner*in
- Hohe außergewöhnliche Belastungen – beispielsweise Krankheitskosten oder eine Heimunterbringung
- Negative Einkünfte – zum Beispiel aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung
Die Antragsgrenze gilt nicht für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkskosten, Haushaltshilfen, Verlustvorträge, einen Verlust (beispielsweise aus Vermietung), den Behinderten-Pauschbetrag und den Hinterbliebenen-Pauschbetrag. Hier zählt jeder Euro für einen Freibetrag.
So weit, so einfach. Aber bei der Steuer gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Beim Punkt Werbungskosten gilt eine Besonderheit. Um einen Betrag angerechnet zu bekommen, musst du mit deinen Ausgaben die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.200 Euro überschreiten.
Ohne Antragsformular läuft nichts
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, dann kannst du den Steuerfreibetrag beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dazu kannst du das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023" online ausfüllen oder als Papier per Post an das Finanzamt schicken. Das Formular gibt es im Formular-Management-System des Bundesministeriums der Finanzen. Zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gehören
- der Hauptvordruck für die allgemeinen Angaben, die Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren, die Berücksichtigung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienst- und Handwerkerleistungen,
- die Anlage Kinder,
- die Anlage Werbungskosten,
- die Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen.
Wichtig ist, die Antragsfrist zu beachten: Bis spätestens zum 30. November eines Jahres kannst du den Freibetrag noch für das laufende Jahr beim Finanzamt eintragen lassen. Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn du im Dezember eine hohe Einmalzahlung (Bonus) bekommst, denn der komplette Freibetrag wird dann im Monat Dezember angerechnet. Generell beginnt das Lohnsteuerermäßigungsverfahren im Oktober des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll. Deine*n Arbeitgeber*in brauchst du nicht zu informieren, weil er bzw. sie die Freibeträge und alle weiteren Änderungen bei den Besteuerungsmerkmalen in einem elektronischen Abrufverfahren erfährt.
Möchtest du, den Freibetrag monatlich berücksichtigt sehen, dann solltest du den Freibetrag spätestens im Dezember für das Folgejahr eintragen lassen. So wird der Freibetrag gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt. Der eingetragene Freibetrag ist nicht ewig gültig. Er gilt zwei Jahre und ist dann wieder neu zu beantragen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Wenn der Grund für die Lohnsteuerermäßigung wegfällt (zum Beispiel, weil der Weg zur Arbeitsstätte durch deine*n neue*n Arbeitgeber*in deutlich kürzer ist oder die berufsbedingte doppelte Haushaltsführung ist nicht mehr notwendig), solltest du das dem Finanzamt mitteilen. Sonst droht eine Steuernachzahlung. Egal ob du den Lohnsteuerfreibetrag nutzt oder nicht: In jedem Fall wird erst zum Ende des Jahres mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung Bilanz gezogen.
Weitere Freibeträge, die deine Steuerlast mindern
Und dann gibt es noch andere Freibeträge, die du nicht extra auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen musst. Sie stehen allen Steuerzahler*innen zu, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die fünf wichtigsten Freibeträge:
Grundfreibetrag: Allen Arbeitnehmer*innen steht automatisch der sogenannte steuerfreie Grundfreibetrag zu. Der Grundfreibetrag liegt 2022 bei 10.347 Euro, für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Liegen deine Einkünfte unter diesem Betrag, zahlst du keine Steuern.
Kinderfreibetrag: Eltern steht ein Kinderfreibetrag in Höhe von 8.388 Euro zu. Der Kinderfreibetrag lohnt sich bei Alleinerziehenden ab etwa 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Eheleute ab 60.000 Euro. Ansonsten ist es besser, Kindergeld zu beziehen, beides zusammen gibt es nicht.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende können in Steuerklasse II wechseln und sich dadurch den Entlastungsbetrag sichern. Zur Abmilderung der Corona-Krise hat der Gesetzgeber den Entlastungsbetrag 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich angehoben. Dieser gilt nun unbefristet - also auch 2022. Für jedes weitere Kind gibt es je 240 Euro zusätzlich.
Ehrenamtliches Engagement lohnt sich
Ausbildungsfreibetrag: Unterstützen Eltern ihr Kind finanziell während der Ausbildung, steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr zu. Auch bei diesem Freibetrag prüft das Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung, ob du alle Voraussetzungen erfüllst.
Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag: Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann vom Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag bei der Steuererklärung profitieren. Der Übungsleiterfreibetrag sorgt dafür, dass die Vergütung von Übungsleiter*innen bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleibt. Ehrenamtliche, die sich in einem gemeinnützigen Verein engagieren, können den Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 Euro jährlich nutzen.
Die Abgrenzung Freibetrag und Freigrenze: Die beiden Begriffe klingen zwar sehr ähnlich, meinen steuerlich jedoch etwas anderes. Während beim Freibetrag nur versteuert werden muss, was den Freibetrag überschreitet, trifft es Steuerzahler*innen bei der Freigrenze härter. Überschreitest du zum Beispiel bei einem Sachbezug (Tankgutschein, Freiabo zum Fitnesstraining vom Arbeitgeber) die Freigrenze von 50 Euro auch nur um einen Euro, muss dein*e Arbeitgeber*in den gesamten Betrag versteuern.
Fazit
Der Lohnsteuerfreibetrag hilft dir, dein Netto zu erhöhen, ohne dass du lange auf die Bearbeitung deiner Steuererklärung durch das Finanzamt warten musst. Achte zudem darauf, dass alle anderen dir zustehenden Freibeträge bei der monatlichen Gehaltszahlung berücksichtigt sind.
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