Die Sonderform der Kirchensteuer kann unter gewissen Bedingungen bei Abgabe der Steuererklärung fällig werden. Es gibt jedoch einen Trick, um sie zu umgehen.
Dieses ist eine besondere Form der Kirchensteuer und kann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erhoben werden, wenn Paare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Das gilt auch, wenn eine Person in der Partnerschaft konfessionslos ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Seit diesem Jahr gibt es jedoch in einigen Bundesländern Änderungen, die steuerliche Vorteile für Betroffene bringen können. Um sich die Abgabe ganz zu sparen, hilft es jedoch, getrennte Steuererklärungen abzugeben.
Kirchgeld: Diese Richtwerte gelten jetzt
Das Kirchgeld wird dann erhoben, wenn das Kirchenmitglied weniger als 35 Prozent des Gesamteinkommens verdient. Eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze gibt es jedoch nicht. Die Höhe des Kirchgelds richtet sich nach dem Gesamteinkommen und variiert je nach Bundesland und Religionsgemeinschaft. Ziel dieser Abgabe ist es, sicherzustellen, dass auch Kirchenmitglieder mit geringem eigenem Einkommen, deren Partner konfessionslos und gutverdienend ist, einen Beitrag leisten.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des gemeinsamen Einkommens, wobei etwa ein Drittel als Anteil des Kirchenmitglieds angesetzt wird. Wichtig: Das Kirchgeld wird ausschließlich vom kirchenangehörigen Partner verlangt, auch wenn das Einkommen des konfessionslosen Partners die Grundlage bildet.
In mehreren Bundesländern wurden die Einkommensgrenzen für die Erhebung des Kirchgelds angehoben. Dazu zählen unter anderem Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Hier wird das Kirchgeld erst ab einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro fällig – zuvor lag die Grenze bei 40.000 Euro. Diese Änderung entlastet viele Steuerzahler.
So lässt sich das Kirchgeld bei der Steuererklärung umgehen
Eine wichtige Ausnahme: Bei der Einzelveranlagung wird kein Kirchgeld erhoben. Wenn Paare also getrennte Steuererklärungen einreichen, entfällt diese Abgabe. Dennoch kann sich die Zusammenveranlagung trotz Kirchgeld lohnen. Daher empfiehlt es sich, im Einzelfall zu prüfen, welche Veranlagungsart finanziell günstiger ist.
Das Kirchgeld betrifft vor allem Paare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Mit den neuen Regelungen ab 2025 wird die Belastung in einigen Bundesländern reduziert. Dennoch lohnt sich eine genaue Prüfung, ob die Zusammen- oder Einzelveranlagung die bessere Wahl ist.
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