Beim Vererben von Vermögenswerten fallen häufig Erbschaftssteuern an. Um diese zu umgehen, solltest du deine Rechte und Pflichten kennen und Sachgüter eventuell schon zu Lebzeiten verschenken.
Schon während deines Lebens solltest du deinen Nachlass planen, um Steuern oder Streitigkeiten zu umgehen. Schließlich ist das Vererben in der Regel die größte "Transaktion" des Lebens. Überlasse es daher nicht dem Zufall.
Wer erbt deine Vermögenswerte?
Bei einer guten Nachlassplanung kommt es vor allem auf zwei Dinge an: Einerseits solltest du so vererben, dass es deinem Willen entspricht, also die Menschen deine Sachgüter oder Vermögenswerte erhalten, die du auswählst. Auf der anderen Seite hilft eine strategische Nachlassplanung, vorhandene Werte zu bewahren und möglichst ohne steuerliche Belastung für die Erben zu übertragen.
Dazu schauen wir uns zunächst an, wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist. Wenn du kein Testament hast, dann erben zunächst die Erben erster Ordnung. Das sind Kinder und Ehepartner. Hinterlässt du Ehepartner und Kind, dann ist die Aufteilung 50:50, auch bei mehreren Kindern.
Hast du keine Kinder, dann erben dein Ehepartner und anschließend die Erben zweiter Ordnung, das sind Verwandte (Eltern des Erblassers, Geschwister, Nichten und Neffen). In diesem Fall erben der Ehepartner 75 % und die Verwandten die restlichen 25 %. Erben dritter Ordnung wären Großeltern des Erblassers, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Durch ein Testament kannst du ganz gezielt Erben bedenken.
So klappt es mit der Schenkung
Um Vermögenswerte wie zum Beispiel ein Haus ohne Erbschaftssteuer zu vererben, solltest du eine Schenkung in Betracht ziehen. Eine Schenkung ist wie ein Erbe, allerdings zu Lebzeiten. Eltern können schon vor ihrem Tod das eigene Vermögen komplett oder teilweise an Kinder bzw. Enkelkinder übertragen. Aber auch beispielsweise auch an den eigenen Ehepartner.
Wer zu Lebzeiten sein Vermögen verschenkt, reduziert damit die Höhe des späteren Nachlasses. Somit reduziert sich die Erbschaftssteuer. Ehegatten dürfen bis zu 500.000 Euro erben, bevor Steuern anfallen, bei Kindern sind es 400.000 Euro. Ab den Grenzwerten müssen Erbschaftssteuern entrichtet werden. Doch auch bei einer Schenkung muss die Schenkungssteuer gezahlt werden. Die Freibeträge liegen bei Ehegatten und Kindern ebenfalls bei 500.000 Euro bzw. 400.000 Euro. Bei Enkelkindern liegt die Grenze bei 200.000 Euro und bei den eigenen Eltern bei 20.000 Euro.