Ein Thema, das leider unumgänglich ist: Wie schreibe ich mein Testament und wer bekommt etwas von meinem Erbe? Wir beantworten Ihnen zehn Fragen, über die Sie unbedingt Bescheid wissen müssen, bevor Sie Ihr Testament machen.
Was ist der Sinn eines Testaments? Ein Testament regelt, an wen Ihr Erbe nach Ihrem Ableben verteilt wird. Sie bestimmen also, wer etwas von Ihrem Vermögen und Besitz abbekommt. Besitzen Sie kein Testament, wird Ihre Hab und Gut nach Regel der Erbfolge verteilt. Um ein Testament zu erstellen, können Sie sich die Hilfe eines Notars oder eines Fachanwaltes für Erbrecht holen, der Ihr Testament nach Ihrem Belieben gestaltet. Jedoch können Sie Ihr Testament auch handschriftlich selbst erstellen, hier gibt es jedoch einiges zu beachten, damit das Dokument rechtskräftig ist.
Wir stellen Ihnen zehn wichtige Punkte rund um die Themen Erbe und Testament vor, die Sie unbedingt wissen müssen, bevor Sie Ihren letzten Willen aufsetzen.
1. Erbt mein Ehepartner meinen ganzen Besitz?
Ihr Ehepartner erbt nur Ihren ganzen Besitz, wenn er in Ihrem Testament als Alleinerbe eingetragen ist. Ansonsten wird das Erbe unter all Ihren möglichen Erben aufgeteilt. Dabei wird nach der gesetzlichen Erbfolge vorgegangen. Ihr Ehepartner hat zwar ein Vorrecht, jedoch erben beispielsweise auch Ihre Kinder oder sogar Ihre Enkelkinder.
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2. Gehört mein langjähriger Lebenspartner ebenfalls zu meinen Erben?
Nein. Ein gesetzliches Erbrecht gibt es für Ehepartner, jedoch nicht für ein unverheiratetes Paar. Lebenspartner werden im Erbrecht als Fremde betrachtet. Sollten Sie nicht verheiratet sein, möchten Ihrem Lebenspartner jedoch etwas vererben, sollten Sie unbedingt ein Testament aufsetzen lassen - ansonsten bekommt Ihr Partner nichts. Auch in Bezug auf die Erbschaftssteuer stehen Unverheiratete schlechter da: Sie dürfen Ihrem unverheirateten Partner lediglich 20.000 Euro steuerfrei vererben. Bei verheirateten Paaren beträgt der Freibetrag ganze 500.000 Euro.
3. Muss ich mein Testament beim Notar aufsetzen lassen?
Nein, sie benötigen keinen Notar, damit Ihr Testament rechtskräftig ist. Jedoch sollten Ihnen die richtigen Fachbegriffe bekannt sein. Sie müssen detailliert beschreiben wer was und wie viel erbt. Vor allem, wenn Sie ein sehr großes Vermögen vererben oder komplizierte Familienverhältnisse vorliegen, empfiehlt es sich, sich einen Notar als Fachmann hinzu zu holen.
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4. Darf ich mein Testament abtippen und dann per Hand unterschreiben?
Das sollten Sie in jedem Fall vermeiden. Ihr selbst aufgesetztes Testament muss von vorne bis hinten handschriftlich sein, damit es nach Ihrem Ableben ganz eindeutig als Ihr letzter Wille zugeordnet werden kann. Ihre Unterschrift am Ende des Dokumentes ist ein Muss.
5. Dürfen meine Kinder mein Testament nach meinem Tod selbst umsetzen?
Nein. Ihre Kinder, oder derjenige, der das Testament auffindet, müssen das Schriftstück so schnell wie möglich beim zuständigen Nachlassgericht abgeben. Das zuständige Nachlassgericht ist das des letzten Wohnortes des Verstorbenen.