- Darf dein Chef oder deine Chefin bei dir zu Hause nach dem Rechten sehen oder kannst du den Zutritt auch verweigern? Das ist die aktuelle Rechtslage dazu.
- Homeoffice ist mittlerweile richtig in Mode gekommen: Das sind die Vor- und Nachteile.
- Besteht eigentlich noch immer ein Rechtsanspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus?
Wer zu Hause arbeitet, hat damit letztlich den Arbeitsplatz des Unternehmens ins eigene Heim verlegt. Im Betrieb müssen strenge arbeitsrechtliche Schutzvorschriften erfüllt werden. Doch musst du dich daran auch in deiner eigenen Wohnung halten? Und dürfen Unternehmensmitarbeitende deinen Heimarbeitsplatz kontrollieren?
Besuch vom Arbeitgeber: Ist dein Homeoffice Teil des Unternehmens?
Gerade seit den vergangenen Lockdown-Maßnahmen erfreut sich das Arbeiten von zu Hause aus wachsender Beliebtheit. Doch besonders für Arbeitsplätze und deren Sicherheit gelten in Deutschland strenge gesetzliche Bestimmungen. Diese müssen von den Arbeitgeber*innen sichergestellt und somit auch regelmäßig überprüft werden. Was ist jedoch, wenn du im Homeoffice arbeitest? Dürfen dann Vorgesetzte oder andere Mitarbeitende des Unternehmens einfach mal bei dir zu Hause eine Gefährdungsbeurteilung durchführen? Die Antwort lautet: Nein. Unser Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das bedeutet, dass niemand ohne deine ausdrückliche Zustimmung einfach deine Wohnung betreten darf. Auch dein Chef oder deine Chefin nicht. Dennoch müssen Firmen ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachkommen und für die notwendige Sicherheit ihrer Mitarbeiter*innen an deren Arbeitsplätzen Rechnung tragen. Dazu kann es durchaus erforderlich sein, den Homeoffice-Platz in der Privatwohnung zu inspizieren.
Doch wie lässt sich dieser Spagat bewältigen? Wer den Unternehmensmitarbeiter*innen den Zutritt zur eigenen Wohnung verweigert, sollte mittels geeigneter Fotos und detaillierter Auskünfte per Fragebögen eine nachvollziehbare Arbeitsplatzbeschreibung liefern. Wer jedoch auch diese verweigert, muss damit rechnen, wieder ins Büro beordert zu werden. Allerdings ist es hierbei wichtig, zwischen einem Tele-Arbeitsplatz und dem mobilen Arbeiten zu unterscheiden. Die Arbeitsstättenverordnung gilt nämlich nur für fest eingerichtete häusliche Arbeitsplätze und nicht für das mobile Arbeiten. Was von beiden jeweils zutrifft, muss von der Unternehmensseite her klar geregelt sein. Zumeist sind Homeoffice-Arbeitsplätze nicht auf Dauer etabliert und müssen somit auch nicht kontrolliert werden. Somit bist du zumindest in diesem Fall auch weiterhin zu Hause vor deinem Chef oder deiner Chefin sicher.
Allerdings ist es erforderlich, dass dein Unternehmen dem häuslichen Arbeiten vorher schriftlich zustimmt. Einen Rechtsanspruch, wie er zumindest teilweise in den Lockdown-Zeiten bestanden hat, haben Arbeitnehmende mittlerweile nicht mehr. Deshalb ist es notwendig, sich mit dem Arbeitgeber zu einigen und eine zusätzliche Homeoffice-Vereinbarung ergänzend zum Arbeitsvertrag zu treffen. Gerade Firmen, die aufgrund knapper räumlicher Verhältnisse ohnehin nur wenig Platz für ihre Angestellten zur Verfügung haben, sind für eine derartige Regelung häufig offen. Wenn die innerbetrieblichen Bedingungen die permanente Anwesenheit der Mitarbeitenden erfordern, wird eine solche Vereinbarung in der Regel aber abgelehnt.
Homeoffice: Fluch oder Segen?
Wer mit anderen Kolleg*innen oder mit Führungskräften über das Thema Homeoffice spricht, hört oft unterschiedliche Auffassungen dazu. Auch eine Studie von Forschenden der Universität Köln hat ein eher ambivalentes Ergebnis zu Tage gefördert. Dieses hing vor allem davon ab, welche Branche untersucht worden ist. Der Medizinsoziologe Professor Dr. Holger Pfaff hat dazu unter anderem festgestellt, dass das Phänomen der emotionalen Erschöpfung vor allem in solchen Arbeitsumfeldern vorkommt, in denen eine hohe "Präsenzkultur" vorherrscht. Dabei habe dieses Problem zum Beispiel im IT-Sektor eher abgenommen, im Öffentlichen Dienst jedoch sogar zugenommen. Wichtige Faktoren sind dabei sicherlich, ob einerseits die schiere Anwesenheit mit Arbeitsleistung gleichgesetzt wird und ob die vielfältigen sozialen Kontakte im Unternehmen eher als störend wahrgenommen werden. Andererseits können diese sogar als angenehmer und hilfreicher Austausch empfunden werden. Das Schwätzchen auf dem Flur oder in der Kantine kann sich also durchaus positiv auswirken. Dabei kann jedoch der Druck, der etwa durch konkurrierende Kolleg*innen entsteht, der eigenen Gesundheit abträglich sein.
Auch eine Auswertung der Geschlechter- und Arbeitszeitforscherin Yvonne Lott von der Hans-Böckler-Stiftung kommt insgesamt zu einem eher zwiespältigen Ergebnis. Die Vorteile sind demnach vor allem im Wegfall des Arbeitsweges und der verbesserten Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu sehen. Die Betreuung der eigenen Kinder ist zwar durch die Heimarbeit oftmals einfacher zu organisieren, verursacht jedoch durch die Doppelbelastung zumeist mehr Stress. Weiterer Druck entstehe, so die Forscherin, gerade bei Mitarbeiter*innen solcher Unternehmen, in denen die Heimarbeit keine Selbstverständlichkeit darstellt. Diese Menschen fühlen sich dann oftmals zu höheren Leistungen verpflichtet oder verspüren den Druck, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten sowie länger für das Unternehmen erreichbar zu sein, vermutet die Arbeitszeitforscherin.
In Firmen, in welchen gute Aufstiegsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle sowohl für Teilzeitkräfte als auch für Frauen bestehen, ist die Geschäftsführung auch gegenüber Heimarbeitsplätzen meist positiver eingestellt. Hier lag die Quote für gute Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Homeoffice bei rund 42 Prozent. Auch die jeweiligen Vorgesetzten spielen laut dieser Untersuchung in Bezug auf ein positives Erleben der Heimarbeit eine große Rolle. Wenn Arbeitnehmer*innen von Führungskräften berichteten, welche die Angestellten überwiegend ungerecht behandeln, dann lag die Zufriedenheit mit dem Homeoffice gerade mal bei 4 Prozent. Bei Vorgesetzten, die sich allgemein eher gerecht verhalten, lag die Zufriedenheit mit der Heimarbeit sogar bei fast 53 Prozent, stellte die Forscherin fest.