Gemeinschaftskonto: Diese Girokonten eignen sich für Paare

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Ein Gemeinschaftskonto kann die Aufteilung gemeinsamer Ausgaben erleichtern.
Ein Gemeinschaftskonto kann die Aufteilung gemeinsamer Ausgaben erleichtern.
CC0 / Pixabay / rupixen

Die Finanzen in einer Partnerschaft lassen sich unter anderem durch ein Gemeinschaftskonto regeln. Doch welche Girokonten eignen sich, und wie sieht es mit Kontoführungsgebühren aus?

Ein Gemeinschaftskonto kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn du und dein*e Partner*in zusammen leben und gemeinsame Ausgaben habt. Damit könnt ihr es euch sparen, Rechnungen aufzubewahren und die Preise nach dem Kauf aufzuteilen. Doch wann lohnt sich ein gemeinsames Girokonto noch? Welche Möglichkeiten gibt es, ein Gemeinschaftskonto zu führen? Wir beantworten dir wichtige Fragen rund um das Thema.

Grundlegendes zum Gemeinschaftskonto

Je nachdem, wo du dir dein Gemeinschaftskonto anlegst, wird es möglicherweise auch Partnerkonto oder Haushaltskonto genannt. Das Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, welches zwei Kontoinhaber*innen hat: Dich und deine*n Partner*in. Euch beiden ist es gleichermaßen möglich, das Konto zu nutzen. Eine Absprache zwischen beiden Kontoinhaber*innen ist nicht erforderlich. So sind mit dem Gemeinschaftskonto auch zwei Girokarten verbunden. Auf Wunsch kannst du in der Regel zusätzlich zwei Kreditkarten erhalten.

Ihr könnt zwar unabhängig voneinander mit dem gemeinsamen Konto zahlen, jedoch haftet ihr ebenso beide, wenn es überzogen ist. Ein Haushaltskonto könnte sich für dich vor allem dann lohnen, wenn ...

  • … du und dein*e Partner*in einen gemeinsamen Haushalt führt oder ihr ein gemeinsames Auto habt. Beim gemeinsamen Haushalt fallen oft Ausgaben wie Miete, Strom oder Lebensmittel an, die geteilt werden. Durch ein gemeinsames Konto lassen sich die Ausgaben einfacher und gerechter aufteilen.
  • … du in einer WG lebst. Auch hier teilst du dir mit deiner*m Mitbewohner*in in der Regel die Kosten für Miete, Nebenkosten und möglicherweise das gemeinsame Essen. Das Gemeinschaftskonto kann helfen, die Ausgaben einfacher abzurechnen.
  • … du ein gemeinschaftliches Projekt mit jemandem hast. Bist du beispielsweise eine von zwei Firmengründer*innen, könnte ein Gemeinschaftskonto für euch sinnvoll sein.

Bevor du mit einer anderen Person ein gemeinsames Konto einrichtest, solltest du dir sicher sein, dass du ihr vollkommen vertraust. Ein gutes Verhältnis sollte die Grundlage sein. Zudem solltet ihr euch im Klaren darüber sein, welche Ausgaben genau mit dem Konto getätigt werden. Am besten sprecht ihr offen darüber, wofür das Konto genutzt werden soll. Abgeklärt werden sollte auch, wie viel ihr monatlich auf das Konto einzahlt. So können Streitigkeiten vermieden werden und das Konto deinen Alltag erleichtern. Damit du besser zwischen gemeinsamen und eigenen Finanzen differenzieren kannst, solltest du dein eigenes Girokonto am besten nicht kündigen.

Auswahl der Bank und die Eröffnung und Kündigung des Kontos

Das Gemeinschaftskonto lässt sich ebenso leicht eröffnen wie jedes andere Girokonto auch. Was es für dich kostet, hängt maßgeblich davon ab, wofür du es nutzt. Einige Banken regeln es so, dass eine Kontoführungsgebühr bei einem ausreichend hohen monatlichen Geldeingang wegfällt. Bei anderen Banken gibt es eine fixe monatliche Kontoführungsgebühr, die meist gering ausfällt. Für jüngere Menschen ist eine Kontoführung oftmals kostenlos; welche Grenzen hier gelten, ist ebenfalls von Bank zu Bank unterschiedlich. Bevor du dich für eine Bank entscheidest, solltest du also immer die Konditionen prüfen.

Ein Dispokredit wird bei einem Gemeinschaftskonto oftmals nicht benötigt. Möchtest du dennoch eine Überziehungsmöglichkeit haben und diese nutzen, solltest du bei den Konditionen des Kontos darauf achten, dass der Zinssatz niedrig ist. Einen Vergleich der Konditionen für Gemeinschaftskonten kannst du beispielsweise über Verivox.de durchführen. Keine Kosten pro Jahr haben dem Verivox-Vergleich zufolge beispielsweise die N26, die ING und die DBK; wichtig ist aber immer, die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit zu beachten. Hast du dich für eine Bank entschieden, funktioniert die Eröffnung des Gemeinschaftskontos genauso wie bei einem gewöhnlichen Girokonto. Voraussetzungen für die Kontoeröffnung sind die Volljährigkeit sowie eine Meldeadresse beider Kontoinhaber*innen. Häufig kann der Eröffnungsantrag bequem online ausgefüllt werden.

Trennst du dich von deinem*r Partner*in, löst die WG auf oder arbeitest nicht mehr an dem gemeinsamen Projekt mit dem*r anderen Kontoinhaber*in, kannst du das Konto auflösen. Dafür bedarf es der Zustimmung beider Inhaber*innen. Ihr müsst beide das Kündigungsschreiben unterzeichnen. Ist ein Guthaben darauf verblieben, wird in den meisten Fällen davon ausgegangen, dass jede*r der Kontoinhaber*innen die Hälfte bekommt. Möchtest du das Gemeinschaftskonto als Einzelkonto weiterverwenden, ist dies häufig auch möglich. Frage am besten direkt bei deiner Bank nach, ob diese Möglichkeit besteht.

Fazit

Ein Gemeinschaftskonto kann in verschiedenen Fällen sinnvoll für dich sein. Bevor du dich für ein Bankinstitut entscheidest, solltest du die Konditionen vergleichen. Nur so kannst du sichergehen, dass das Konto zu deinen Bedürfnissen passt. Nach der Eröffnung des Kontos erhalten in der Regel beide Inhaber*innen eine Girokarte, sodass ihr das Konto gleichermaßen nutzen könnt.