Bei Konten, auf die zwei (Ehe-)Partner*innen zugreifen können, gibt es zwei grundlegende Modelle. Es wird zwischen dem "Und-" und dem "Oder-Modell" entschieden. Erstgenanntes Konzept setzt bei allen Kontoaktivitäten die Zustimmung beider Partner voraus. Bei der "Oder-Variante" können die Partner individuell, ohne das Wissen des anderen auf das Konto zugreifen.
Faire Aufteilung der Ausgaben
Einer der größten Streitpunkte in langjährigen Beziehungen ist die faire Aufteilung der Aufgaben. Verdient ein*e Partner*in deutlich mehr Geld, während der*die Andere mehr Arbeit in den gemeinsamen Haushalt investiert, muss eine faire Lösung gefunden werden. Auch die Finanzierung und Betreuung der Kinder muss genau geplant und abgesprochen werden.
Es gibt unterschiedliche Ansätze, die Partner*innen, Eheleute und Eltern beim Drei-Konten-Modell wählen. Arbeitet nur eine*r der Partner*innen, kann nur er*sie regelmäßig Geld auf das 3. Konto einzahlen. Häufig kümmert sich die andere Hälfte der Partner*innen um Haushalt und/oder Kind. Verdienen beide Parteien Geld, sind zwei Konzepte üblich. Entweder wird Geld monatlich anteilig vom Gehalt auf das gemeinsame Konto überwiesen oder beide Partner*innen tragen den gleichen Betrag bei.
Die verschiedenen Modelle haben alle Vor- und Nachteile. Setze dich am besten früh in der Partnerschaft mit deiner besseren Hälfte zusammen und kläre, wie ihr eure finanzielle Zukunft gestalten möchtet. Eine frühe, offene Absprache über die zukünftigen Finanzen kann späterem Streit vorbeugen.
Unterschied verheiratet-unverheiratet
In der Regel macht es keinen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht. Das Modell der Ehe kann lediglich Einfluss auf die Haftung für die Schulden des anderen haben. Während in der Zugewinngemeinschaft Recht und Haftung aller Finanzen vor der Ehe unangetastet bleiben, werden Vermögen und Schulden in der Gütergemeinschaft auf beide Ehepartner*innen aufgeteilt.
Eine Gütergemeinschaft kann so schnell zu größeren Problemen führen. Steuern, Schulden und Unterhaltsforderungen gelten nun für beide Partner*innen. So kannst du unter anderem für den Unterhalt der Kinder deines/deiner neuen Partner*in haftend gemacht werden.
Für die gemeinsame Kontoführung ist die Art des Ehemodells nebensächlich. Ihr gebt beim Abschluss eines gemeinsamen Kontos an, ob ihr das "Und-" oder das "Oder-Modell" nutzen wollt und seid für die durch das Konto entstandenen Kosten zu gleichen Teilen haftbar.
Fazit - ein Haushaltskonto dient der sauberen Finanzführung in der Partnerschaft
Da heutzutage auch ein Großteil der Finanzen digital geregelt wird, macht ein gemeinsames Konto Sinn. Die Haushaltskasse, die früher gerne in Form von Bargeld geführt wurde, ist dem Haushaltskonto gewichen. Das gemeinschaftliche Konto, auf das beide Partner einzahlen, trägt zur sauberen Finanzführung in der Partnerschaft bei. Hier gehen die gemeinsamen Kosten ab.
Es sollte zusätzlich zu den beiden persönlichen Konten geführt werden. Hier können die Partner*innen Geld für eigene Wünsche sparen und eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit wahren. Wer wie viel zum gemeinsamen Leben beiträgt, muss individuell geklärt werden und hängt vom Partnerschaftsmodell, Kindern und anderen Faktoren ab. Es ist wichtig, das Finanzielle in einer Partnerschaft nicht zu ignorieren. Beide Partner*innen sollten sich fair behandelt und wertgeschätzt fühlen. Für Expert*innen ist die Drei-Konten-Lösung das beste und einfachste Konzept. So könnt ihr gemeinsame Finanzen führen, gleichzeitig bleiben beide Partner*innen finanzielle unabhängig.
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