Die Bundesregierung hat verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Weitere sind in Planung und sollen zeitnah per Gesetz verabschiedet werden. Im Folgenden findest du einen Überblick.
- Regierung bringt zahlreiche Entlastungspakete auf den Weg
- Wer kann sich auf welche Entlastung oder Sonderzahlung freuen und wann kommen diese?
- Gaspreisbremse, Soforthilfe und Strompreisbremse: Diese Maßnahmen stehen für 2023 an
Die Regierung hat mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Wo einige bereits umgesetzt und bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen sind, werden für die Zukunft noch weitere Sonderzahlungen oder Einsparmaßnahmen geplant und ausgerollt. Schnell kann man dabei den Überblick verlieren, wer wann mit welcher Entlastung rechnen darf. Im Folgenden findest du eine Zusammenfassung.
Entlastungspakete 2022: Was wird noch auf den Weg gebracht?
Die Bundesregierung hat bis jetzt drei Entlastungspakete geschnürt, die sich bislang auf ein Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro beziffern. Die ersten zwei Pakete sind bereits umgesetzt. Das dritte Entlastungspaket bringt weitere Maßnahmen im Kampf gegen hohe Energiepreise auf den Weg: Die Mehrwertsteuer auf Gas soll von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden, Rentner*innen und Studierende sollen ebenfalls eine Energiepauschale erhalten. Wohngeldempfänger*innen, Azubis und Bafög-Empfänger*innen sollen einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten.
Zudem soll "schnellstmöglich" das "Deutschlandticket" auf das 9-Euro-Ticket folgen. Es soll 49 Euro im Abo kosten, monatlich kündbar und digital sein. Ob der 1. Januar 2023 als Starttermin eingehalten werden kann, ist nicht sicher. Wie der BR berichtet, hält der Verband der Verkehrsunternehmen eine Einführung ab Januar nicht für machbar.
Überdies sieht das dritte Entlastungspaket vor, dass das Kindergeld erhöht und Kurzarbeitergeld verlängert wird. Auch die Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf sieben Prozent soll verlängert werden. Die Bundesregierung zählt die Einführung des Bürgergeldes und die Anpassung der Einkommenssteuertarife ebenfalls zum dritten Entlastungspaket dazu.
Gaspreisbremse, Soforthilfe und Strompreisbremse: Was ist in der Planung?
An der Umsetzung wird noch bei der Gaspreisbremse, der Soforthilfe und der Strompreisbremse gearbeitet. Bei der Gaspreisbremse sieht die Regierung vor, den Gaspreis für Haushalte und kleinere Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde abzusenken. Bürger*innen, die Fernwärme beziehen, sollen höchstens 9,5 Cent zahlen. Die günstigeren Preise sollen allerdings nur für 80 Prozent des berechneten Verbrauchs gelten - wer mehr verbraucht, muss für den darüberliegenden Verbrauch auch mehr bezahlen. So soll jeder Einzelne zum Sparen angehalten werden. Bis Weihnachten soll das Gesetz für die Gaspreisbremse auf den Weg gebracht werden - das Problem allerdings: Die Energieversorger halten es nicht für möglich, die Gaspreisbremse vor März 2023 durchzusetzen. Deshalb soll erstmal eine Soforthilfe Bürgerinnen und Bürger unterstützen.
Die Soforthilfe stellt eine Einmalzahlung für den Dezember dar, die Haushalte bekommen sollen, die Gas oder Fernwärme beziehen. Allerdings erhalten Bürger*innen das Geld nicht als Auszahlung, sondern die Abschlagszahlung für den Dezember fällt weg. So kann der Gasversorger entscheiden, ob er das Geld in diesem Monat nicht vom Konto abbucht oder ob er es als Gutschrift bei der nächsten Abrechnung verrechnet. Wer Mieter ist und eine Nebenkostenabrechnung erhält, profitiert erst später von der Soforthilfe - nämlich dann, wenn die Nebenkostenabrechnung ansteht bzw. vorliegt. Auch kleinere Unternehmen sollen die Sonderzahlung erhalten. Unternehmen, die hingegen über 1,5 Millionen Kilowattstunden verbrauchen, erhalten voraussichtlich nächstes Jahr eine eigene Gaspreisbremse. Das Gesetz zur Soforthilfe soll in der zweiten Novemberwoche verabschiedet werden.