Die sogenannte Inflationsprämie ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen steuerfreien Bonus von bis zu 3000 Euro zahlen. Doch sind sie dazu verpflichtet? Welche weiteren Bedingungen an die Auszahlung geknüpft sind und die Antworten auf die wichtigsten Fragen liest du hier.
Seit Ende Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuerfreie Prämie von bis zu 3000 Euro auszahlen. Am Mittwoch, 26. Oktober, wurde das Gesetz mit sofortiger Wirkung verkündet.
Die Frist für die Einmalzahlung, die im dritten Entlastungspaket der Ampel-Koalition festgelegt wurde, geht bis zum 31. Dezember 2024. Somit sollen Arbeitnehmer*innen angesichts stark steigender Lebensmittel- und Energiepreise entlastet werden. Neben anderen Maßnahmen wie einer Energiepreispauschale hat die Ampel-Regierung auch eine Prämie für Arbeitnehmer*innen auf den Weg gebracht. Die am 26. Oktober in Kraft getretene Entlastung sieht vor, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden bis zu 3000 Euro zahlen können, ohne darauf Steuern oder Abgaben wie Lohnsteuer oder Krankenkassenbeiträge zu zahlen.
Wem nutzt die 3000-Euro-Inflationsprämie?
Die Entlastungsmaßnahme richtet sich an Arbeitnehmer*innen, bzw. soll diesen zugutekommen. Dabei ist es egal, ob sie in Voll- oder Teilzeit beschäftigt sind oder ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Wie lange jemand bei einem Unternehmen beschäftigt ist, ist ebenfalls keine Kategorie. Die Zahlung wird nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben und ist somit immer steuerfrei. Sie hat auch keinen Einfluss auf den Steuersatz. Es greift also kein Progressionsvorbehalt.
Steht die Inflationsprämie jedem zu?
Nein. Ebenso wie die damals schon freiwillige Corona-Prämie von bis zu 1500 Euro handelt es sich bei der Inflationsprämie von bis zu 3000 Euro um eine freiwillige Sonderzahlung, zu denen Arbeitgeber durch die Gesetzgebung ermuntert, aber keineswegs verpflichtet werden. Sie kann nicht rechtlich erstritten werden, es existiert kein Anspruch auf die Prämie.
Was gibt es bei der Auszahlung der Inflationsprämie konkret zu beachten?
Arbeitgeber können die Inflationsprämie in einem oder mehreren Schritten auszahlen. Ihnen steht es auch frei, weniger als 3000 Euro auszuzahlen. Der Betrag ist vielmehr als Obergrenze zu verstehen, bis zu der Zahlungen bis zum Ende 2024 als Inflationsprämie deklariert werden können. Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist aber, dass die Prämie eindeutig in der Gehaltsabrechnung deklariert sein muss.
Praktisch für Unternehmen wie für Arbeitnehmer*innen: Zahlungen, die man vielleicht sowieso angedacht hatte, können so auch mit weniger Abgaben für Unternehmen getätigt werden, da auch der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben wegfällt. Auch in Gehaltsverhandlungen ist dies unter Umständen ein gutes Argument, um den eigenen Chef oder die Chefin davon zu überzeugen, etwas mehr in den kommenden Monaten zu zahlen.
Im Allgäu hat ein Outlet-Besitzer seinen Angestellten die Stromrechnung für ein ganzes Jahr gezahlt - mit der Inflationsprämie
Der Staat hält das Volk für komplett doof.
Der Staat erlaubt es, dass der Arbeitergeber Geschenke machen darf (die 3000 Euro), zahlen soll der Arbeitgeber. Von vielen wird sicher erwartet, dass es einen Anspruch gibt. Die 3000 Euro sind zwar steuerfrei, aber wenn sie ausgegeben werden, dann kassiert der Staat einen erheblichen Teil an Steuern ein (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer.....)
Warum macht er es nicht so, dass von "normalen Verdienst" der Bürger 3000 Euro steuerfrei bleiben?
Zahlen kann ein anderer (Arbeitgeber, aber nicht alle kleinen Betriebe können das stemmen), aber der Staat kassiert.
Wann wacht das Volk endlich auf und merkt für wie dumm es verkauft wird und wie es mit Geld ruhig gestellt werden soll?
Bei "freiwilliger Zahlung" brauchen wir bei den meisten Mittelständlern gar nicht weiterreden. Die meisten, da sowieso ohne Betriebsrat, werden da gar nichts zahlen. Sorry, aber wenn ich mit dem Chef bei uns bspw. schon Wochen (!) über 60 € mehr Gehalterhöhung als angeboten verhandeln muss, ist diese super-tolle Idee des dynamischen Gespanns Lindner-Scholz der volle Rohrkrepierer - gerade DANN, wenn auch für Unternehmen die Kosten steigen.
Sorry, aber welchen Schnaps man in Berlin auch immer trinkt, ich will den auch. Vielleicht wirds dann etwas erträglicher. Schein ja fast schon halluzinogen in seiner Wirkung zu sein.
klar, Zahlen werden das die "großen", die Ihren Mitarbeitern 6000, 8000 oder mehr an Prämien auszahlen, wie Porsche oder BMW usw. Nach dem Motto, erst Kurzarbeitergeld kassieren, dann Prämien auszahlen.
Und der Zulieferer, der sowieso über Jahre runtergewirtschaftet wird , bei dem gehen die Mitarbeiter meist leer aus. Von Handwerksbetrieben, Metzgern , Bäckern usw., die im Moment mit massiven Kosten zu kämpfen haben ganz zu schweigen.
Prima gemacht von der Regierung.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Aber man ist halt dort auch ganz weit weg von der Basis.
Wie wörs mit eine Rückerstattung für den Arbeitgeber statt Bürgergeld. das wäre ein Anreiz zur Arbeit und würde gegen den Fachkräftemangel = Faulenzerüberschuss helfen