Der große Zahlen-Check: Wie viel Steuern zahlen eigentlich Beamte?
Beamte unterliegen genauso der Einkommensteuerpflicht wie Arbeitnehmer. Von ihrem Gehalt (den sogenannten Dienstbezügen), geht ebenfalls jeden Monat Lohnsteuer ab.
Auch Beamte müssen Steuern zahlen, allerdings genießen sie einige finanzielle Vorteile. Wir verraten dir, wie hoch die Steuerlast beim Beamtenstatus ist.
Beamte genießen in Deutschland einen besonderen Status, da bei ihnen einige Sozialabgaben wegfallen. Doch wie sieht es steuerlich aus? Haben Beamte auch hier Vorteile oder zahlen sie sogar mehr? Wir machen den großen Zahlen-Check und verraten dir, wie hoch die Steuerlast bei Beamten ist.
Zahlen Beamte weniger Steuern?
Für das Jahr 2025 sind zahlreiche Steueranpassungen geplant, die möglicherweise Auswirkungen auf das Nettoeinkommen haben können. Insbesondere die neuen Steuerstufen sowie die modifizierten Freibeträge könnten sowohl Gewinner als auch Verlierer hervorbringen.
Wie alle anderen Beschäftigten in Deutschland unterliegen auch Beamte der Einkommenssteuerpflicht. Das Gehalt wird also genauso versteuert wie das Einkommen von Angestellten. Allerdings greift bei Beamten eine besondere Regelung, und zwar die "Besondere Lohnsteuertabelle B".
Der Unterschied zur klassischen Lohnsteuertabelle liegt in der Vorsorgepauschale, die bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt wird. Während klassische Arbeitnehmer Beiträge zur Pflege-, Renten und Krankenversicherung leisten, welche die Steuer mindern, zahlen Beamte keine Beiträge in die Rentenkasse. Die Vorsorgepauschale ist daher gekürzt und umfasst lediglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auf den ersten Blick scheint die Steuerlast bei Beamten daher höher zu sein, da weniger Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Doch in der Regel profitieren sie langfristig von dieser Stellung, da ihr Netto vom Brutto aufgrund des Wegfalls der Sozialabgaben insgesamt deutlich höher ausfällt.
Wie hoch ist der Einkommenssteuersatz von Beamten?
Wie hoch die Einkommensteuer von Beamten ist, hängt wie bei allen anderen Angestellten auch vom persönlichen Steuersatz ab. Dieser ergibt sich wiederum aus der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Je höher dieses Einkommen ist, desto höher auch der Steuerbetrag. Darüber hinaus können Beamte natürlich Ausgaben von der Steuer abziehen, genau wie klassische Angestellte.
Da die Beamten nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen, haben sie die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Unabhängig von der Wahl können die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Zudem können Beamte, die Dienstkleidung oder Uniformen tragen müssen, diese in ihrer Anschaffung, Reinigung und Pflege als Werbungskosten angeben. Dazu gehören Polizei, Feuerwehr, Zoll und Justiz. Müssen Beamte aufgrund einer Versetzung umziehen, dann können Sie auch die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten absetzen. Dazu gehört die Umzugskostenpauschale, Kosten für Möbeltransporte sowie Reisekosten für die Besichtigung der neuen Wohnung.
Werden Beamte bevorzugt?
Beamte werden also nicht direkt steuerlich bevorzugt, können jedoch einen großen Teil ihres Bruttogehalts behalten, da keine Sozialabgaben anfallen. Zudem müssten Sie lediglich eine Teil-Krankenversicherung abschließen, da der Dienstherr über das Beihilfe-System einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Diese Regelung kann als indirekte steuerliche Entlastung betrachtet werden, da Beamte für diese Zuschüsse keine Steuer zahlen.
Darüber hinaus sind die Pensionen von Beamten in der Regel deutlich höher als die gesetzliche Rente von Angestellten. In einem separaten Artikel vergleichen wir Rente und Pension und erklären, wie viel Ruhestandsgeld Beamte erhalten. Das liegt daran, dass Angestellte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und die Rente aus einem umlagefinanzierten System ausgeschüttet wird, während Pensionen von Beamten direkt aus Steuermitteln finanziert sind. Die Pension von Beamten orientiert sich immer am letzten Gehalt.
Aktuell sind es maximal 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts, wenn der Beamte mindestens 40 Jahre Dienstzeit geleistet hat. Ein Beamter mit einem Endgehalt von 4000 Euro brutto erhält bei einer vollen Pension 2870 Euro brutto pro Monat.
Fast 72 Prozent Rentenquote bei Beamten
Die gesetzliche Rente eines Angestellten, basiert auf der während des Arbeitslebens eingezahlten Beiträge und den Entgeltpunkten, die sich aus dem Durchschnittseinkommen berechnen. Ein Durchschnittsverdiener mit etwa 43.000 Euro Brutto-Jahresgehalt kann nach 40 Beitragsjahren mit einer monatlichen Rente von 1600 bis 1800 Euro brutto rechnen. Die durchschnittliche Rentenquote bei Angestellten liegt somit nur bei etwa 48 Prozent des Bruttogehalts, während die Pension fast 72 Prozent erreicht. Auch das könnte ein Grund dafür sein, dass die Forderungen nach einer einheitlichen Rente immer lauter werden. Zudem sehen Experten enorme Kosten für Gemeinden. Die Verbraucherzentrale hat vor kurzem einen neuen Ratgeber zur Steuererklärung für Rentner veröffentlicht, der einfache Tipps bietet. Das Buch erklärt, wie man die Steuerlast legal reduzieren kann, und führt durch die wichtigen Formulare.
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