Verstecktes zusätzliches Kindergeld: Diese Familien in Bayern profitieren

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Es ist ein verstecktes zusätzliches Kindergeld im Familienzuschlag: Bestimmte Familien in Bayern profitieren von einem doppelten Kindergeld durch den Familienzuschlag, der je nach Ortsklasse und Besoldungsstufe variiert.

Bekommen Beamten-Familien deutlich mehr Kindergeld zusätzlich zum Gehalt mithilfe des Familienzuschlags? Um diese Frage zu beantworten, ist ein tiefer Blick in die Besoldungstabellen des Freistaats Bayern notwendig.

Das versteckte zusätzliche Kindergeld im Familienzuschlag

Das Kindergeld liegt einheitlich für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Es kann sein, dass dieser Betrag im Jahr 2025 um fünf Euro steigt. Ob diese minimale Erhöhung wirklich kommt, ist allerdings fraglich. Es ist unklar, ob der Bundestag den entsprechenden Gesetzentwurf von Ministerin Lisa Paus in den ihm noch verbleibenden Wochen beschließt. Fünf Euro rauf, darüber können die Beamtinnen und Beamten in diesem Land nur müde lächeln. Denn zusätzlich zum Kindergeld von 250 Euro pro Kind und Monat erhalten sie den Familienzuschlag. Die Höhe ist nicht einheitlich, sondern bemisst sich nach der Zahl der Kinder, nach den Ländern und dem Bund. Faktisch bekommen Beamte also zweimal Kindergeld und das nicht zu knapp.

Der Staat kümmert sich zwar um alle seine Kinder. Seit Anfang des Jahres 2024 erhalten alle Familien ein einheitliches Kindergeld von 250 Euro pro Monat für jedes Kind. Doch mit der vermeintlichen Gleichheit ist es nicht weither. In Deutschland gab es 2023 knapp 1,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die den Status Beamte haben. Das sind wohlgemerkt nur die Beamten, die Anzahl der Beschäftigten ist mit 5,3 Millionen im Jahr 2023 deutlich höher. In Bayern gab es im gleichen Jahr rund 263.000 Beamte im öffentlichen Dienst, und zwar auf allen Ebenen. Die Unterscheidung nach Ländern ist deshalb wichtig, weil der Familienzuschlag und damit das Kindergeld in den Ländern und im Bund ganz unterschiedlich ist. 

Der Beamtenbund (DBB) hält deshalb auch 17 Besoldungstabellen parat, eine für den Bund und 16 für die Bundesländer. Sie beruhen auf den Landesbesoldungsgesetzen und den dazu gehörenden Rechtsverordnungen. Eines ist aber überall gleich: Alle Beamten erhalten neben ihrem Grundgehalt sogenannte Familienzuschläge. An dieser Struktur der Besoldung hat sich im Laufe der Jahre wenig geändert, auch wenn es im Detail zwischen den Ländern und dem Bund erhebliche Unterschiede gibt. Gerade bei den Familienzuschlägen und dem damit verbundenen Kindergeld gibt es Differenzen. Wir konzentrieren uns deshalb auf die Beamten-Besoldung in Bayern, und zwar an einem Beispiel.

Das System der Bezahlung von Beamten in Bayern

Es geht um eine fünfköpfige Familie aus Nürnberg. An ihr zeigt sich, wie groß der Vorteil einer Beamten-Familie beim Kindergeld konkret ist. Lena und Markus sind beide Beamte im gehobenen Dienst (Besoldungsstufe A 11). Sie sind verheiratet und haben drei Kinder. Lena bezieht das Kindergeld für alle Kinder, daher landet der Familienzuschlag auf ihrem Gehaltszettel (Der Familienzuschlag wird nur einmal gezahlt, wenn beide Ehepartner im öffentlichen Dienst als Beamte beschäftigt sind). Für das Entgelt der beiden gilt die gerade aktualisierte Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern, gültig ab dem 1. November 2024.

Wichtig zum Verständnis sind die Ortsklassen. Nürnberg ist in die Ortsklasse V eingeteilt. Es gibt insgesamt sieben Ortsklassen, je nach Größe des Wohn- bzw. Dienstort. In der Ortsklasse I sind kleine Städte und Gemeinden und in der Stufe VII die Großstadt München und das direkte Umland. Der Familienzuschlag ist je nach Ortsklasse unterschiedlich in der Höhe. Zusätzlich den Ortsklassen gibt es sechs Stufen, die den Familienstand und die Zahl der Kinder abbilden. Das Ganze ist eine Matrix: Links aufgereiht die sieben Ortsklassen und auf der Horizontalen-Ebene die sechs Stufen.

Die erste Stufe L ist in Bayern für Ledige, die wegen der Ortsklasse VII 156,96 Euro Zuschlag bekommen. Die zweite Stufe ist für den Familienzuschlag für Verheiratete reserviert (er reicht von 80,67 Euro bis 156,96 Euro). Die Stufen drei bis sechs gelten für Familien mit Kindern: Familien mit einem Kind, mit zwei Kindern, drei Kinder und für jedes weitere Kind. Jeweils aufsteigend gibt es einen konkreten Betrag, unterschiedlich nach Ortsklassen. 

Das Beispiel: Die Beamten-Familie aus Nürnberg mit drei Kindern

Zurück zur Beamten-Familie von Lena und Markus aus Nürnberg: Sie ist in der Ortsklasse V. Die Familie hat drei Kinder. Für die ersten beiden Kinder bekommen sie monatlich 565,93 Euro ("Stufe 2") sowie für das dritte Kind zusätzlich noch einmal 499,30 Euro (nächste Stufe). Insgesamt beträgt das Kindergeld für die drei Kinder 1.065,23 Euro. Andere Familien mit drei Kindern, in denen die Eltern nicht Beamte sind, erhalten nur 750 Euro Kindergeld. Die Familie hat also 315,23 Euro mehr an Kindergeld als die anderen.

Markus und Lena bekommen außerdem noch zusätzlich 103,71 Euro in der Stufe V, weil sie verheiratet sind. Insgesamt kommt die Familie also 1.168,94 Euro pro Monat Familienzuschlag. Um es noch komplizierter zu machen, erhöht sich für die unteren Besoldungsgruppen (von A 3 bis A 10) für jedes Kind noch einmal die Zuschlagssumme um 10,06 Euro bis 55,83 Euro je nach Ortsklasse und Besoldungsstufe. Diesen Zuschlag bekommen Lena und Markus allerdings nicht, sie sind in der Besoldungsgruppe A 11.

Und jetzt kommt der Clou: Die Beamten-Familie von Lena und Markus aus Nürnberg bekommt für ihre drei Kinder neben dem schon höheren Kindergeld zusätzlich und obendrauf noch das "normale Kindergeld" in Höhe von 250 Euro pro Kind (also im konkreten Fall 3 × 250 Euro, in Summe also 750 Euro) von der Kindergeldkasse. Lena und Markus erhalten also alles in allem 1.815,23 Euro pro Monat zur Kinderunterstützung vom Freistaat Bayern und von der Kindergeldkasse. Andere Familien, bei denen die Eltern keinen Beamtenstatus haben, müssen mit 750 Euro Kindergeld auskommen. Die Beamten-Familie in Bayern hat also insgesamt 1.065,23 Euro mehr an Kindergeld zur Verfügung. Davon sind allerdings noch Steuern zu zahlen sind. Das Kindergeld dagegen ist ein Netto-Betrag, der nicht versteuert wird.

Familienzuschlag keine eigenständige Sozialleistung

Die Beamten in Bayern (und nicht nur diese), erhalten deutlich mehr Geld für ihre Kinder. Zusätzlich zum regulären Kindergeld profitieren sie vom Familienzuschlag. Das ist keine eigenständige Sozialleistung, sondern Teil der Beamten-Besoldung. Aber warum zahlt der Staat so viel mehr für Beamten-Kinder? Das Gehaltsgefüge soll, so die offizielle Begründung, die besondere Stellung und Verantwortung von Beamten widerspiegeln.

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Grundlage der Besoldung ist laut Bundesinnenministerium das sogenannte Alimentationsprinzip, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gehört. "Die Besoldung muss angemessen sein, also dem übertragenen Amt entsprechen. Sie soll sicherstellen, dass sich die Beamtin oder der Beamte ganz dem Beruf widmen kann und wirtschaftlich unabhängig ist", erläutert das Innenministerium auf seiner Homepage.

Der Beamtenbund setzt das dann so um: Der Dienstherr müsse den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen alimentieren. Der Beamte müsse über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit sichert. Ob dazu ein üppiges Kindergeld gehört, darüber lässt sich allerdings streiten. 

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