Du überlegst, deinen Bausparer vorzeitig aufzulösen? Das kann mit Einbußen verbunden sein. Wir verraten dir, worauf du achten solltest, um Abschläge zu vermeiden.
- Risiken und Verluste bei vorzeitiger Kündigung
- Vorteile einer Auszahlung bei Zuteilungsreife
- Das gilt es bei der Antragstellung zu beachten
Der Bausparvertrag war und ist eine beliebte Methode, um den Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen. Doch was ist, wenn du das Geld vorzeitig haben möchtest oder dein Vertrag zuteilungsreif wird? Wir erklären dir im Folgenden alles, was du rund um deinen Bausparvertrag beachten solltest, um mögliche Einbußen zu vermeiden.
Risiken und Verluste bei vorzeitiger Kündigung
Wenn du deinen Bausparvertrag vorzeitig kündigst, kann das mit finanziellen Nachteilen einhergehen. Insbesondere staatliche Prämien und erhaltene Förderungen können verloren gehen. Erreicht dein Vertrag nicht die volle Laufzeit, dann müssen diese meistens zurückgezahlt werden. Zudem verlierst du möglicherweise den Bonuszins, den viele Bausparkassen als Anreiz bieten.
Lässt du den Betrag auszahlen, auch wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, kann es zu einem Auszahlungsabschlag kommen, den Bausparkassen häufig zusätzlich erheben. Dieser Abschlag wirkt ähnlich wie Vorschusszinsen bei Sparbüchern und schmälert dein Guthaben.
Umso wichtiger ist es, vor der Kündigung zu prüfen, welche Bedingungen und Fristen gelten. Bei allen Verträgen, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, gilt zum Beispiel eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Wird die Frist nicht eingehalten, kommt es zu Verlusten. Zusätzlich solltest du beachten, dass für Verträge, die du mit vermögenswirksamen Leistungen bespart hast, ebenfalls eine siebenjährige Bindungsfrist gilt. Eine vorzeitige Kündigung führt zu Verlusten der Arbeitnehmersparzulage.
Vorteile einer Auszahlung bei Zuteilungsreife
Ein Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn folgende Punkte erreicht sind: das Mindestguthaben – mindestens 40 bis 50 % der vereinbarten Summe –, die Mindestbewertungszahl, die sich aus der Sparleistung und der Vertragslaufzeit zusammensetzt, sowie die Mindestlaufzeit, die vertraglich vereinbart ist.
In einem solchen Fall kannst du dir das angesparte Geld ohne weitere Verluste oder Kosten auszahlen lassen. Bei Zuteilungsreife hast du 15 Monate Zeit, eine Auszahlung zu beantragen. Versäumst du die Frist, kann die Bausparkasse weitere sechs Monate Frist gewähren. Das ausgezahlte Guthaben kann frei verwendet werden, du hast keine Verpflichtung, es für einen Bau oder eine Modernisierung auszugeben.