Zum Beginn des neuen Schuljahres gilt in Nürnberg eine neue Verkehrsregelung. So wird die Tempo-30-Regelung ab sofort um eine Stunde verlängert. Die CSU zweifelt an den Motiven.
Am Dienstag, 10. September 2019, beginnt ein neues Schuljahr und viele Kinder werden eingeschult. Die Stadt Nürnberg gibt jetzt bekannt, dass ab Dienstag vor Schulen die Tempo-30-Regelung ab sofort bis auf 18 Uhr ausgeweitet wird. Tempo-30 vor Schulen gilt dann von 7 bis 18 Uhr und nicht nur bis 17 Uhr. Autofahrer müssen ab jetzt besonders auf das verlängerte Tempolimit achtgeben.
Die Änderung vor Schulen soll der Vereinheitlichung der Regelung dienen. Kraftfahrende sollen dadurch wissen, dass die Tempo 30-Regelung vor Schulen und Horten in Nürnberg immer zu den gleichen Zeiten gilt. Auch werden so Schulen mit Horten nicht anders beschildert als Schulen ohne Horte.
Erhöhte Kontrollen der Polizei
Das Polizeipräsidium Mittelfranken und der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg werden ab dem ersten Schultag Kontrollen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit durchführen, um nach den langen Sommerferien bei der Bevölkerung erneut das Bewusstsein für die Gefahren des Schulweges zu wecken.
Hierbei werden entsprechende Kontrollen in Bezug auf die Sicherung der Kinder im Kraftfahrzeug (Anschnallen und Verwenden ordnungsgemäßer Kindersitze), das verbotswidrige Halten und Parken vor Schulen und entlang der Schulwege sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit an Schulwegen überwacht.
Das Polizei Mittelfranken und der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung bitten deshalb,
- an Schulen besonders vorsichtig fahren und unbedingt die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten,
- runter vom Gas zu gehen und bremsbereit zu sein, wenn Kinder in Sichtweite sind
- selbst an Ampeln und Zebrastreifen vorsichtig zu sein, denn Schulanfänger halten sich oft nicht verlässlich an die Regeln,
- in verkehrsberuhigten Bereichen die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten,
- nie an Einmündungen, im Kreuzungsbereich, auf Geh- und Radwegen oder an sonstigen Stellen zu parken, an denen es nicht erlaubt ist,
- vor Schulen nicht in zweiter Reihe parken und die Haltverbote beachten,
- an Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen immer damit zu rechnen, dass Kinder unvermittelt über die Straße laufen,