Der Angeklagte sieht sich als Opfer einer groß angelegten Verschwörung. "Unser Leben ist zerstört", sagte der Mann. Trotzdem wurde er vom Amtsgericht Kulmbach verurteilt.
Zwei lange Prozesstage schwieg der Hundehalter (58), dessen zwei Rottweiler einen neunjährigen Buben in Ziegelhütten übel zugerichtet hatten. Er verweigerte die Aussage, was ein Angeklagter darf. Am Freitag brach er sein Schweigen. Er setzte sich aber weniger mit dem Beißangriff vor zwei Jahren auseinander, sondern damit, was danach geschah. Es wurde eine Wutrede.
"Niemand bedauert den Vorfall mehr als wir", sagte er. Es sei ein bedauerlicher Unfall gewesen. "Aber, was hinterher gekommen ist, war schlimm", so der Angeklagte, "unser Leben ist zerstört." Er sieht sich offenbar als Opfer einer groß angelegten Verschwörung. Beteiligt daran: die Nachbarschaft, die Stadt Kulmbach, die Staatsanwaltschaft und die Presse. Er sprach von einer "Hetzjagd" gegen ihn und seine Familie.
Man habe Müll in seinen Garten geschmissen, er sei bedroht worden. Er sei nach Österreich gezogen und leide wie seine Frau an Depressionen, so der Geschäftsführer einer Energieversorgungsfirma.
Wie "ein Überfall"
Der Höhepunkt sei die Wegnahme der beiden Hunde durch Polizei und Ordnungsamt gewesen. Die Aktion bezeichnete der Mann, gegen den die Stadt ein lebenslanges Hundehaltungsverbot verhängt hat, als "Überfall auf uns". Er meinte: "Es war wie eine Reichspogromnacht. So sind wir uns vorgekommen."
Laut Staatsanwältin Sandra Staade könne von einem Unfall keine Rede sein. Denn der Angeklagte und seine Frau hätten kurz nach dem "schlimmen Beißangriff" gegenüber zwei Zeugen zugegeben, dass die Hunde im Garten waren, als das Tor offenstand. Er sei strafrechtlich verantwortlich, weil er gegen Auflagen der Stadt und gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat.
Fast schon bedingter Vorsatz
Staade plädierte für 7500 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze x 50 Euro) wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wenn sich der Mann nun uneinsichtig als "Opfer dubioser Verschwörungstheorien" darstellt, komme fast bedingter Vorsatz in Betracht.
Keine Beweise für ein Verschulden seines Mandanten sah Verteidiger Alexander Schmidtgall. Eine Gefährdungshaftung wie im Zivilrecht stehe im Strafprozess nicht zur Debatte. Es gebe keinen Zeugen, der die Rottweiler zum fraglichen Zeitpunkt im Garten gesehen hat. Dafür aber die glaubwürdige Aussage eines Verwandten, dass die Hunde im Haus waren.
Ich bin heilfroh, dass dieser Mensch verurteilt wurde! Es interessiert hier einen feuchten Dreck, ob die Hunde in der Wohnung waren als......und so weiter und so fort. Was hier zählt ist die Verletzung eines Kindes. Hunde erschießen, Halter verurteilen, nur so kommt Ordnung rein! Und ich würde an Ihrer Stelle die "Wutrede" lassen. Einfach mal akzeptieren dass es so nicht geht!