Es tut sich was im Wald

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Wohin führt der Weg für die Kommunen? Städte und Gemeinden, die mehr als 200 Hektar Wald haben, müssen sich überlegen, wer ihren Wald künftig beförstern soll. Der Staat will bis 2025 aussteigen.
Foto: Sebelka

Der Staat will sich bis 2025 aus der Beförsterung der Kommunalwälder mit mehr als 200 Hektar Fläche zurückziehen. Das hat für heftige Diskussionen und Unmut bei Bürgermeistern und Abgeordneten gesorgt. Während die einen aufschreien, haben andere die Waldbewirtschaftung bereits in andere Hände gelegt - und ziehen eine positive Bilanz.

Schon 2004/2005 wurde im Zuge der Forstverwaltungsreform entschieden, dass sich der Staat schrittweise aus der „unmittelbaren Wahrnehmung forstfachlicher Betriebsleitung und Betriebsausführung im Körperschaftswald“ zurückzieht. Anfang 2016 informierte Staatsminister Brunner, dass bis 2019 20 Stellen in der unterfränkischen Forstverwaltung gestrichen werden sollen. Nach Protesten von Kommunalpolitikern und Abgeordneten wurde die Frist im Sommer bis 2025 verlängert, dann soll für Gemeinden mit viel Wald Schluss sein.

Doch welche Möglichkeiten der Beförsterung gibt es überhaupt? Kommunen können die Förster des Staates über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kitzingen in Anspruch nehmen. Drei Förster sind dort beschäftigt. 22 Kommunen machen das derzeit, so Hartmut Dürr vom Kitzinger Amt. Vier dieser Kommunen haben über 200 Hektar Wald und müssen mittelfristig überlegen, wer künftig ihren Wald betreut: Abtswind, Großlangheim, Volkach und Wiesentheid.

Vor einem Jahr gewechselt

2015 ist die Stadt Prichsenstadt aus der staatlichen Beförsterung ausgestiegen. „Es war ja klar, dass der Rückzug kommt“, sagt Bürgermeister René Schlehr, deshalb sei das Thema ausführlich im Stadtrat beraten worden. Lieber früher in Ruhe entscheiden als auf den letzten Drücker jemanden finden müssen, der sich um den Stadtwald kümmert, war die Devise. Der Auftrag wurde ausgeschrieben, mit den gleichen Leistungsanforderungen, die vorher der Staat erfüllt hatte. Der habe sich zwar an der Ausschreibung beteiligt, so Schlehr, doch zum Zug kam das wirtschaftlichste Angebot, und das kam von einem Unternehmen. Beförstert werden laut Schlehr 368 Hektar kommunaler Wald, verteilt auf viele kleine Parzellen. „Das macht es kompliziert.“

Seit etwa einem Jahr arbeitet die Stadt Prichsenstadt nun mit dem Dienstleister zusammen. „Der Förster hat sich in kürzester Zeit eingearbeitet.“ Ende November wurde im Stadtrat der Forstbetriebsplan beschlossen. Die Zahlen erfreuten: Es gab 2016 einen satten Überschuss, auch für 2017 wurde ein Plus prognostiziert. Auch für die Dienstleistung selbst habe es übereinstimmendes Lob gegeben, so René Schlehr. „Es läuft besser“, kommentiert er den Wechsel, was aber nichts mit der Qualität der Arbeit zu tun habe. „Die Kontaktdichte hat sich verbessert. Und was das Endergebnis der Waldbewirtschaftung angeht: Hut ab.“

Vier Gemeinden bei der FBG

Eine andere Alternative sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Eine solche gibt es im Landkreis Kitzingen schon seit 1974: die Forstbetriebsgemeinschaft Kitzingen (FBG). Vier Gemeinden nehmen diese für ihren Forst in Anspruch: Castell, Geiselwind, Kleinlangheim und Willanzheim. 328 Hektar gilt es laut Bürgermeister Ernst Nickel in Geiselwind zu beförstern – und das macht seit Jahren die FBG. Zuvor hatte man mit dem Staat zusammengearbeitet, und da sich der Waldbeauftragte bestens auskannte, gab es lange keinerlei Probleme. Danach wurde es schwierig: „In meiner ersten Amtsperiode habe ich mehrere Förster mitgemacht“, blickt Nickel auf die Zeit nach 2002 zurück. „Miserabel“ sei die Beförsterungspolitik damals gewesen, sagt er noch heute. Er zielt dabei nicht auf das Wissen und Können der staatlichen Mitarbeiter ab. Aber die Förster hätten ständig gewechselt, immer wieder hätten sich neue Kräfte einarbeiten müssen. „In der kurzen Zeit ihrer Tätigkeit bei uns konnten die nicht mal unseren ganzen Wald kennenlernen.“

Als dann noch die Kosten für die staatliche Beförsterung stiegen, hat die Gemeinde gehandelt und diese Aufgabe an die FBG vergeben. Die Beförsterung über die FBG sei preisgünstig, das Können „hervorragend“, alles laufe „wunderbar“. Ein weiterer Vorteil: Da die FBG auch für Privatkunden tätig ist, sei Geschäftsführer Dieter Rammensee häufig im Raum Geiselwind unterwegs.

Mitglied in der 1974 gegründeten FBG sind nicht nur die Kommunen, die auch die Beförsterung in Anspruch nehmen, sondern weit mehr: 23 der 31 Städte und Gemeinden im Landkreis gehören dem Verein an. Die größte Gruppe der 570 Mitglieder sind die Privatwaldbesitzer.

Größter kommunaler Waldbesitzer im Landkreis ist mit über 2200 Hektar die Stadt Iphofen, die einen eigenen Förster angestellt hat. Iphofen ist Mitglied in der FBG, Bürgermeister Josef Mend ihr Vorsitzender. Er kennt die Diskussion um die Stellenminderung deshalb aus beiden Sichten – Kommune und FBG –, und hat sich auch als Kreis- und Bezirksvorsitzender des Bayerischen Gemeindetags damit befasst. Die Kommunen hätten die Reform von 2005 umzusetzen und die forstlichen Zusammenschlüsse die Aufgaben zu übernehmen beziehungsweise als Alternative zu Privatunternehmen zur Verfügung zu stehen, sagt Mend. Sicherlich sei es für Kommunen angenehm, wenn der Staat sie bediene. „Es war eine gute bis sehr gute Zusammenarbeit.“ Früher sei das Entgelt an den Staat auch geringer gewesen als die tatsächliche Leistung, später gab es eine Pattsituation.

Um die Kosten ging es in einem Pakt, der 2011 zwischen dem Staat und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen wurde: Wer seine Waldfläche nicht vom Staat, sondern von fachlich qualifiziertem Personal bewirtschaften lässt, bekommt seitdem einen „Gemeinwohlausgleich“. Der liegt bei 7,80 oder 6,50 Euro pro Hektar und Jahr, je nachdem, ob nur die Betriebsausführung oder auch die Betriebsleitung von Dritten übernommen wird.

Verantwortung als Waldbesitzer

Damit könnten sich die Kommunen die Dienstleistung bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen oder Unternehmen einkaufen, so Mend. „Meiner Ansicht nach sind die Kommunen nicht benachteiligt.“ Er spricht von einem fairen Kompromiss, denn die Kommunen müssten auch der Verantwortung gerecht werden, die sie als Waldbesitzer haben, weiß aber, dass manche in Unterfranken das anders sehen. Dass auch Abgeordnete zur den Debatten beitragen, ist für ihn nicht schlüssig. „Es wäre weniger Unruhe, wenn sie das Gesetz umsetzen, das beschlossen ist.“ Sicher könne man die Frage nach der Qualität der Beförsterung stellen, aber die müsse nicht zwangsläufig schlechter sein, nur weil der Staat sie nicht mehr übernimmt, so Mend. Als FBG-Vorsitzender wünscht er sich mehr Unterstützung vom staatlichen Forstamt: „Die ist nicht so deutlich erkennbar, wie wir es gerne hätten.“

Dass in der öffentlichen Diskussion der letzten Monate teils der Anschein erweckt wurde, die Beförsterung werde schlechter, wenn der Staat aussteige, ärgert FBG-Geschäftsführer Rammensee: „Das kann man nicht verallgemeinern“, erklärt er, sagt aber auch: „Nicht alle FBGs sind so gut aufgestellt wie wir.“