Soli, Kindergeld und Co.: Hier sparen Sie 2021

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2021 profitieren viele von den neuen Regelungen. Foto: Tobias Hase/dpa
2021 profitieren viele von den neuen Regelungen. Foto: Tobias Hase/dpa

Vielen Arbeitnehmern bleibt im nächsten Jahr deutlich mehr Geld in der Tasche. Das liegt daran, dass zum Jahreswechsel einige neue Regelungen in Kraft treten.

Mit dem ersten Januar ändert sich einiges für Steuerzahler. Dabei können viele ordentlich sparen: Bisherige Beitragszahlungen entfallen oder sinken; zudem sorgt die Corona-Krise für steuerliche Entlastungen. Hier eine Übersicht:

1. Kaum Soli mehr

Der Solidaritätszuschlag war nach der Wende eingeführt worden, um den Aufbau des Ostens voranzutreiben. Nun erwartet Steuerzahler 2021 eine Entlastung: Der Soli wird weitgehend abgeschafft. 90 Prozent der Zahler werden vom Beitrag befreit, für 6,5 Prozent entfällt er zumindest teilweise. So müssen Singles bis 62127 Euro und Ehepaare bis 124254 Euro zu versteuernden Einkommens im Jahr keinen Beitrag mehr zahlen.

2. Mehr Rente für viele

Rentner können sich ab dem ersten Januar 2021 freuen: Die Grundrente für Geringverdiener tritt in Kraft. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro monatlich. Diesen Zuschlag bekommt nur, wer mindestens 35 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt hat. Anspruch auf einen verminderten Zuschlag hat, wer mindestens 33 Jahre vorweisen kann. So werden etwa 1,3 Millionen Rentner eine höhere Rente erhalten. Beantragen müssen die Anspruchsberechtigten die Grundrente nicht. Diese kommt automatisch, sobald Rentenversicherung und Finanzbehörden die Einkommensverhältnisse abgeglichen haben. Das kann aufgrund des Verwaltungsaufwands einige Monate dauern.

3. Mehr Geld für Eltern

Zum Jahreswechsel können sich Familien auf eine Aufstockung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro freuen. Damit steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 219 Euro; für das dritte Kind erhöht es sich auf 225 Euro, für jedes weitere auf 250 Euro. Ebenso wird der Kinderfreibetrag angehoben: Für jedes Elternteil steigt dieser von 2586 Euro auf 2730 Euro. Eltern mit geringem Einkommen erhalten zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag. Der Maximalbetrag des Kinderzuschlags steigt mit dem Jahreswechsel von 185 Euro auf 205 Euro pro Kind pro Monat.

4. Hartz-IV-Sätze steigen

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher. Für Ehegatten und Lebenspartner im selben Haushalt liegt der Satz dann bei 401 Euro monatlich (ein Plus von 12 Euro). Weitere Erwachsene bis 24 Jahre erhalten künftig 357 Euro statt 347 Euro.

5.Höherer Mindestlohn

Ebenfalls gute Aussichten bietet das neue Jahr für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum Jahreswechsel von 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angehoben. Bis zum ersten Juli 2022 soll er auf 10,45 Euro steigen.

6.Pendler profitieren

Auch Pendler sollen 2021 mehr Geld erhalten: Die Pauschale bleibt bis zum zwanzigsten Kilometer zwar unverändert bei 30 Cent, ab dem einundzwanzigsten Kilometer aber steigt sie auf 35 Cent. Wer täglich knapp über vierzig Kilometer pendelt, spart so rund 100 Euro jährlich. Neu ist zudem, dass geringverdienende Pendler, die keine Lohnsteuer zahlen, eine Mobilitätsprämie beantragen können.

7.Mehr Geld für Alleinerziehende

Wer sein Kind alleine großzieht, profitiert künftig von einem höheren Steuerfreibetrag: Von 1908 Euro wird dieser auf satte 4008 Euro im Jahr angehoben. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das betreffende Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht - und, dass keine andere erwachsene Person dort wohnt. Alleinerziehenden mit mehreren Kindern steht ein zusätzlicher Betrag von 240 Euro pro Kind zu. Dafür muss allerdings ein Antrag gestellt werden.

8.Corona-Geld für Eltern

Eltern, die ihre Kinder in der Corona-Zeit betreuen müssen, weil Kita und Schule geschlossen bleiben und deshalb nicht zur Arbeit können, erhalten für diese Zeit einen Lohnausgleich von 67 Prozent ihres Nettogehaltes. Pro Elternteil gilt das für zehn Wochen im Jahr, für Alleinerziehende sogar für zwanzig.

9. Entschädigung für Home-Office

Nach Plänen der Bundesregierung sollen pro Home-Office-Tag bis zu fünf Euro, höchstens aber 600 Euro im Jahr von der Steuer absetzbar sein. Das soll die zusätzlichen Kosten wie beispielsweise Heizkosten kompensieren, die durch die Arbeit zu Hause anfallen.

10. Weniger Steuern für alle

Egal, wie viel Einkommen am Monatsende auf dem Konto ist: Alle Arbeitnehmer profitieren vom Anstieg des Grundfreibetrags im kommenden Jahr. 9744 Euro (statt bisher 9408 Euro) vom zu versteuernden Einkommen bleiben dann für Alleinstehende steuerfrei. Für Ehepaare liegt die Freigrenze bei 19 488 Euro. Damit können letztendlich - je nach Einkommen - zwischen 50 und 150 Euro Ersparnis herauskommen. mc