Die Stadt Kronach zählt zu den 94 von insgesamt 2056 bayerischen Kommunen, die eine Baumschutzverordnung haben - und das seit dem Jahr 1994. Es gehe darum, sagte Dautel, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten, ein ausgewogenes Klima sicherzustellen, die Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren und das Stadtbild zu beleben. Das bedeute, dass jeder Eigentümer, der auf seinem Grundstück einen Baum fällen möchte, bei der Stadt einen Antrag stellen muss.
"Wir können froh sein, eine Baumschutzverordnung zu haben", meinte Marina Schmidt (SPD). Denn es gehe um Umweltschutz und darum, mehr "grün" in die Stadt zu bringen. Sie schlug vor, dass pro Baumfällung zwei Ersatzbepflanzungen getätigt werden.
Dautel ging auf die Baumschutzverordnung ein. Unter anderem ist darin definiert, dass Bäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimetern und mehr sowie mehrstämmige Bäume geschützt werden müssen. Nicht unter das Verbot fallen Maßnahmen, die der Abwehr einer drohenden Gefahr oder der Erfüllung anderer gesetzlicher Vorschrift dienen. Die Genehmigung für die Fällung eines Baumes könne unter der Auflage erfolgen, Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder zweckgebundene Ausgleichszahlungen an die Stadt zu entrichten, so Dautel weiter.
Die Anwendung gestalte sich oftmals als schwierig, da diese Verordnung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre von Eigentümern bedeute. Er sei daher bestrebt, Baumschutz zusammen mit den jeweiligen Leuten zu betreiben.
Gefragt wurde auch, warum entlang des Fußwegs Am äußeren Ring/Kehlgraben Anfang des Jahres Bäume gefällt wurden. Damit soll den bestehenden Eichen mehr Raum gegeben werden. Man müsse hier vorausdenken, sagte Burger. Die Bäume sollen fit für die Zukunft gemacht werden.
38 Bäume wurden 2019 gefällt
Klaus Simon (SPD) kritisierte, dass er im September 2018 eine Anfrage an die Stadt gerichtet habe, in der er wissen wollte, wie viele Anträge wegen Baumfällungen gestellt wurden. Bis jetzt habe er keine Antwort erhalten. Seit Bestehen der Verordnung, erklärte Dautel, seien 471 Bäume gefällt worden. Im vergangenen Jahr seien auf 23 Grundstücken 38 Baumfällungen durchgeführt worden, davon waren 17 Birken. Wie viele Anträge seit Inkrafttreten der Baumschutzverordnung gestellt wurden, könne er nicht sagen, da dies nicht festgehalten wurde.
Martin Panzer schlug vor, dass die Anträge für Baumfällungen online gestellt werden. Außerdem sollten schriftliche und telefonische Anfragen künftig erfasst werden.
Unter Punkt "Sonstiges" forderte Marina Schmidt (SPD) das Gremium auf, sich demnächst mit den E-Ladesäulen zu befassen.