Wie zu hören ist, liegen dem Landratsamt Kronach aktuell keine Pläne für den Bau von Windkraftanlagen am Rennsteig vor. Landrat Klaus Löffler betont allerdings, dass er dem Thema Windkraft insgesamt a...
Wie zu hören ist, liegen dem Landratsamt Kronach aktuell keine Pläne für den Bau von Windkraftanlagen am Rennsteig vor. Landrat Klaus Löffler betont allerdings, dass er dem Thema Windkraft insgesamt aufgeschlossen gegenüberstehe: "Grundsätzlich muss an dieser Stelle deutlich gesagt werden, dass wir als Landkreis definitiv nicht gegen Windkraft sind. Der entscheidende Punkt bei diesem Thema ist immer, was die Gemeinde vor Ort will. Und wenn diese sich für Windkraft ausspricht, wird sich der Landkreis dem nicht entgegenstellen - ganz im Gegenteil!"
Voraussetzung für die Realisierung eines solchen Projektes sei ein von der Kommune aufzustellender Bebauungsplan, in dem die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen berücksichtigt sind. Unter dieser Voraussetzung sei es - entgegen der landläufigen Meinung - nicht erforderlich, sich beim Bau eines Windrades an die sogenannte 10-H-Regelung zu halten. Diese besagt, dass der Mindestabstand des Windrades zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Höhe der Windanlage betragen muss.
Während die 10-H-Regelung mit einem gemeindlichen Bebauungsplan also grundsätzlich außer Kraft gesetzt werden könnte, ist die vorherige Aufnahme von potenziellen Standorten in den Regionalplan des Planungsverbandes Oberfranken West als Windvorranggebiet unabdingbar für die Gültigkeit eines solchen Bebauungsplans und damit für die Realisierung von Windkraftanlagen. Voraussetzung dafür ist zum einen eine jährliche mittlere Windgeschwindigkeit von mehr als fünf Metern pro Sekunde in 140 Metern Höhe. Zum anderen müssen auch alle weiteren Kriterien des Regionalplans erfüllt sein, wie beispielsweise Natur- und Landschaftsschutz.
Mit der Regierung abstimmen
Ein Antrag auf Ausweisung eines Windvorranggebietes könne jederzeit von einer Kommune gestellt werden. Alle 18 Kommunen des Landkreises Kronach seien Mitglied im Regionalen Planungsverband Oberfranken. Dabei sei es ratsam, sich im Vorfeld mit der Regierung von Oberfranken abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag Aussicht auf Erfolg haben könne.
Bei allem planerischen Vorgehen empfiehlt Klaus Löffler als ersten Schritt, den auch von der Bayerischen Staatsregierung geforderten "Konsens vor Ort" einzuholen und von Beginn an die Bürger mit ins Boot zu holen sowie die Abläufe so transparent wie möglich zu gestalten. Löffler: "Ohne die Menschen vor Ort wird man so ein Projekt nicht umsetzen können!" vs