In Untermembach entsteht ein kleines Baugebiet.
Nahezu unter Dach und Fach gebracht wurde in der jüngsten Sitzung des Heßdorfer Gemeinderates die "5. Änderung des Bebauungsplanes Untermembach". Das kleine Baugebiet nördlich der Straße "Am Kahlberg" und östlich der "Auracher Straße" umfasst rund 8000 Quadratmeter.
Gegen die Änderungen wurden seitens der Träger öffentlicher Belange und der Fachbehörden keine wesentlichen Einwände vorgebracht, berichtete Bürgermeister Horst Rehder (BB) während der Gemeinderatssitzung. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes fand im Oktober die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägungsempfehlungen des Büros Stadt & Land aufgenommen.
Nach Auffassung der Regierung von Mittelfranken zählen die drei bislang unbebauten Grundstücke als vorhandenes Innenentwicklungspotenzial und sind somit neu in der Baulückenbilanz aufzuführen. Bei der Stellungnahme des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt ging es hauptsächlich um textliche, redaktionelle Änderungen und um die korrekte Wiedergabe der Flurnummern.
Zu den Bestandsgebäuden nahm der Planer wie folgt Stellung: "An zwei Stellen sind die Nebengebäude nicht innerhalb der Baugrenze, da eine bandartige Entwicklung in die Flur und in die Richtung der Ökoausgleichsfläche vermieden werden soll. Zur Landschaft hin soll eine klare Bebauungslinie entwickelt werden." Seitens des Planers wird langfristig mit einem Abbruch der Nebengebäude gerechnet. Die Bebaubarkeit der Grundstücke werde damit nicht gefährdet.
Der vom Landratsamt geforderte Einbau von Schallschutzfenstern wird als Ergänzung der Festsetzung aufgenommen: "Innerhalb eines Abstands von bis zu 20 Meter von der Straßenachse der ERH 14 wird für schutzbedürftige Räume der Einbau von Schallschutzfenstern mindestens der Schutzklasse 2 erforderlich, empfohlen wird der Einbau von Schutzfenstern der Schutzklasse 3". Ein Schallschutzgutachten ist nicht erforderlich.
An der Erschließungsstraße ist ein Mülltonnensammelplatz vorzusehen, dieser wurde in die Planzeichnung aufgenommen. Die private Zufahrtsstraße im vorderen Bereich wird auf 4,5 Meter erweitert und soll so zum einen das Einfahren von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen erleichtern und zum anderen werde ein Begegnungsverkehr zwischen Autos ermöglicht. Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes zu den Entwässerungsanlagen und auf wasserdichte Wannen sind bereits enthalten. Die Hinweise auf Starkregen und erhöhte Hausöffnungen werden noch ergänzt und die abwassertechnischen Unterlagen sind zeitnah durch ein Fachbüro zu ergänzen. Diese Planungen sind Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Baugebietes.
Die Stellungnahme vom Bund Naturschutz wurde zustimmend zur Kenntnis genommen und die Hinweise zur Pflege der angelegten Wiese unterhalb der Obstbäume und am Rande der Heckenabschnitte werden berücksichtigt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen bzw. Bedenken erhoben. Der Gemeinderat billigte unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vom Büro Stadt & Land, Neustadt/Aisch, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes "5. Änderung Untermembach" einschließlich Begründung. Er wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Verwaltung und die Planer wurden beauftragt, das Verfahren fortzuführen.