Das Volksbegehren zum Artenschutz ist seit heute Gesetz: Der Streit um die Folgen der Biotop-Stellung von Streuobstwiesen ist allerdings noch nicht beendet.
Seit Anfang des Jahres tobt im Landkreis Forchheim der Streit um die Streuobstwiesen, weil sie unter Schutz gestellt werden sollten. Am Mittwochvormittag (17. Juli 2019) hat nun der bayerische Landtag das Volksbegehren zum Artenschutz sowie das Begleitgesetz der Staatsregierung angenommen.
Vorausgegangen war eine monatelange Debatte: Die Auseinandersetzung in der Region ging so weit, dass einige Obstbauern in der Fränkischen Schweiz gar ihre Bestände fällten. Mit dem finalen Gesetzbeschluss im Landtag fallen Streuobstwiesen ab sofort unter Biotopschutz.
Die Mitglieder des Bayerischen Landtages haben nach der zweiten Lesung mit einer deutlichen Mehrheit (167 dafür, 25 dagegen, fünf Enthaltungen) für den Gesetzesentwurf (Volksbegehren "Rettet die Bienen") gestimmt. Auch das begleitende "Versöhnungsgesetz", mit dem unter anderem Härten für Landwirte abgefedert werden sollen, wurde mehrheitlich angenommen.
Umweltminister Glauber verspricht: Bessere Förderung für Landwirte und Biotopflächen
Umweltminister Thorsten Glauber (FW) aus Pinzberg betonte: "Heute ist ein großer Tag für Artenschutz und Artenvielfalt in Bayern. Jetzt liegt ein Volksbegehren Plus auf dem Tisch." Laut Glauber werde dadurch die Artenvielfalt gestärkt - insbesondere die Vernetzung hochwertiger Gebiete und Flächen im Biotopverbund werde verbessert. "Drei blühende Bänder entlang von Gewässern, Straßen und Wäldern sollen dazu entstehen. Darüber hinaus weiten wir den Schutz ökologisch hochwertiger Lebensräume und Strukturen aus", sagt der Pinzberger. Zudem verspricht er eine verbesserte Förderung für die Landwirte und ihre Biotopflächen. Die Naturschutzförderprogramme sollen gesetzlich verankert und inhaltlich ausgeweitet werden.
Weitere Maßnahmen sollen folgen. "Ein echtes Plus für die Praxis", verspricht der Umweltminister, indem verschiedene Regelungen des Volksbegehrens praxistauglich umgesetzt werden sollen. Er nennt beispielsweise "Regelungen zu Mäh- und Walzzeitpunkten sowie zum Schutz von Streuobstwiesen."
Hofmann: Mit "Bauchschmerzen" zugestimmt
Auch der Forchheimer CSU-Landtagsabgeordnete Michael Hofmann hat den Gesetzen zugestimmt, obwohl der Text des Volksbegehrens zunächst nicht seine Zustimmung fand. "Ich habe dabei noch Bauchschmerzen", räumt Hofmann ein.