Bei der Unterschutzstellung von Streuobstbeständen ist das politische Tauziehen in vollem Gange - und die Forchheimer Landtagsabgeordneten sind mittendrin.
In München tobt ein politischer Kampf und der Landkreis Forchheim spielt dabei eine große Rolle. Die bayrische Staatsregierung hat den Auftrag aus dem erfolgreichen Volksbegehren "Rettet die Bienen" ein Gesetz zu machen. Die Koalition aus CSU und Freien Wählern möchte die Vorgaben des Artenschutz-Volksbegehrens umsetzen. Seit Wochen arbeiten die Regierungsfraktionen am "Versöhnungsgesetz" und dazugehörigen Verordnungen, um fachliche und juristische Details zu glätten.
Streitpunkt Streuobst im Landtag
Ein großer Streitpunkt ist nach wie vor die Ausweisung von Streuobstwiesen (ab 2500 Quadratmetern) als geschützte Biotope. In der vom Obstbau geprägten Fränkischen Schweiz haben einige Landwirte ihre Drohung wahr gemacht und Streuobstbestände aus Angst und Verunsicherung gerodet.
Die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Forchheim erkannten die Brisanz und wurden aktiv: MdL Sebastian Körber (FDP) stellte eine schriftliche Anfrage an die Regierung und machte Druck, die Auswirkungen des Volksbegehrens für die Landwirte zu konkretisieren. "Die bis heute undefinierten Begriffe, was denn jetzt wie ein Biotop ist, und das Agieren sind es, was die Landwirte zu Axt und Säge treiben: Verrat und die Furcht, in Zukunft nicht mehr frei über den eigenen Besitz entscheiden zu dürfen", wirft Körber der Staatsregierung vor. Seine FDP-Fraktion stellte auch einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag.
Das bisherige Begleitgesetz findet auch beim Forchheimer Stimmkreisabgeordneten Michael Hofmann (CSU) noch keine Zustimmung. Als einer von zwei Christsozialen stimmte er in der CSU-Landtagsfraktion gegen den Text. Das größte Problem: Die bisherigen Regelungen ließen noch keine klare Abgrenzung erkennen, welche Obstbaumbestände unter Biotopschutz fallen und welche nicht.
Umsetzung sei auf Zielgeraden
Die bayerische Regierung, allen voran Umweltminister Thorsten Glauber (FW) aus Pinzberg, ist seitdem bemüht, Landwirte und Streuobstwiesen-Besitzer zu beschwichtigen. Glauber betont, dass eine reguläre Bewirtschaftung der Flächen weiterhin möglich ist. Zudem könnten Bäume entfernt werden, wenn diese an anderer Stelle ersetzt werden. Auch der begrenzte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll möglich bleiben. Eine Förderung von Streuobstwiesen wurde in Aussicht gestellt.
Vergangene Woche tagte der Umweltausschuss im Landtag, auf Nachfrage des Fränkischen Tages erklärte Staatsminister Glauber: "Wir haben ein prall gefülltes Artenschutzpaket geschnürt. Das ist ein Meilenstein für den Schutz der Artenvielfalt. Die Umsetzung ist auf der Zielgeraden." Der Regierung wolle wieder Vertrauen schaffen. "Die untauglichen Regelungen des Volksbegehrens werden wir praxistauglich umsetzen. Entsprechende Ergänzungen haben wir vorgenommen", betont er.
Die Definition von Streuobstwiesen werde aktuell "rechtssicher" überarbeitet: "Um Missverständnisse auszuräumen, haben wir im Umweltausschuss beschlossen, dass die Staatsregierung eine Rechtsverordnung erlassen wird, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen Streuobstwiesen künftig gesetzlich geschützte Biotope sind", verkündet Eric Beißwenger (CSU), der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag.