Eine beleidigende Geste gegen Polizeibeamte kommt einem 28-jährigen Forchheimer womöglich teuer zu stehen.
Wie ein vermeintlich kleiner Zwischenfall mit der Polizei strafrechtliche Auswirkungen haben kann, bekam ein Mann aus Forchheim zu spüren. Die Folgen einer provokanten Spuckattacke brachten den 28-Jährigen auf die Anklagebank.
Anfang Januar lief er früh am Abend mit Freunden in der Bamberger Straße, als ihnen ein Streifenwagen entgegenfuhr. "Da reißt er die Hände hoch und spuckt in Richtung unseres Streifenwagens", erinnert sich der Beamte. Vor Gericht versucht sich der Angeklagte herauszureden. Er und seine Kumpels hätten sich chinesisches Essen geholt und dabei eine Flasche Sangria getrunken. "Vielleicht habe ich mich dabei verschluckt", rechtfertigte sich der 28-Jährige.
Forchheimer rennt vor Polizei weg
Als der Angeklagte bemerkte, dass das Polizeiauto umdrehte, rannte er weg. An seiner Wohnung um die Ecke angekommen, versuchte er schnell hineinzukommen und klingelte. "Ich bin halt bei der Polizei vorsichtig", erklärte er. Der Polizeibeamte und seine Kollegin stellten ihn vor der Haustür und kontrollierten ihn. Der Angeklagte beteuert, dass er sich dabei kooperativ verhalten habe. Doch die Personenkontrolle eskalierte.
"Wir wollten gerade die Personalien feststellen. Dann geht er mit drohender Geste und erhobener Faust auf mich zu", sagt der Polizist und fügt hinzu: "Eigentlich wäre nichts passiert, wahrscheinlich nicht einmal eine Anzeige." Zudem kam der Vater des Angeklagten aus der Wohnung und habe die ganze Zeit herumgebrüllt.
Der Beamte wehrte die vermeintliche Attacke des 28-Jährigen ab und drückte ihn auf den Boden. Der Polizisten fixierte ihn und legten ihm Handschellen an. Es kam zu weiteren Schubsereien. Weil dieser es als ungerecht empfand, habe er sich gewehrt, räumt der Beschuldigte ein. "Nur weil sie Polizisten sind, dürfen sie mir doch nicht einfach Handschellen anlegen", meint er.
Ungewöhnliche Beleidigung
Der 28-Jährige soll die Polizistin außerdem mit den Worten "Du bist ein Pinocchio" beleidigt haben. An die Beleidigungen könne sich der Angeklagte nicht erinnern - aber ausschließen ebenso wenig. Dafür ist sich der Polizeikollege sicher: "Denn das war schon eine ungewöhnliche Beleidigung."
Umso erstaunlicher für die Beamten: Im Streifenwagen sei der Forchheimer plötzlich kooperativ gewesen und habe sich sogar entschuldigt. Das passiere den Polizisten nicht häufig. Der Angeklagte habe auch keinen betrunkenen Eindruck gemacht.