Ab dem 1. März müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masern-Impfungen vorweisen. In den meisten Kindergärten in der Region Höchstadt stößt das auf Zuspruch.
Masern wird ab März der Kampf angesagt: Nach dem neuen Masernschutzgesetz müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masern-Impfungen vorweisen. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März eine Kita oder Schule besuchen, muss der Nachweis bis 31. Juli 2021 erbracht werden. Gleiches gilt für Erwachsene, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten und nach 1970 geboren sind.
In den Kitas im Raum Höchstadt bereiten sich die Einrichtungen bereits auf das Gesetz vor. In der Kita Kunterbunt in Adelsdorf kommt die Impfpflicht beim Großteil der Eltern gut an. "Als wissenschaftlich aufgeklärte Gesellschaft haben wir die Verpflichtung, dass unsere Kinder geimpft werden", sagt David Helmreich, der zwei Töchter in der Kita hat. Weil es trotzdem genug Eltern gibt, die ihre Kinder nicht impfen lassen, brauche es eben eine Pflicht.
Die Adelsdorferin Susanne Lugner hat mit ihrem zweijährigen Sohn einen besonderen Fall: Weil er allergisch gegen ein Eiweiß, das in kleinsten Mengen im Impfstoff vorhanden ist, reagiert, war es riskanter, ihren Sohn zu impfen. Und umso gefährlicher war es für ihn, sich zwischen anderen ungeimpften Kindern aufzuhalten. Durch das Masernschutzgesetz könne man sich nun auf den sogenannten Herdenschutz verlassen. Inzwischen ist ihr Sohn auch geimpft, hat die Impfung gut überstanden.
Die Sicht der Kitas
Im evangelischen Matthias-Claudius-Kindergarten in Höchstadt ist das Personal auf das neue Gesetz vorbereitet. "Bei uns sind alle Kinder gegen Masern geimpft", sagt Leiterin Andrea Käppner. Um das zu kontrollieren, hat die Leiterin die Impfpässe aller Kinder überprüft. "Das war bei uns überhaupt kein Problem", sagt sie.
Nur ein Kind sei nicht geimpft gewesen. Dessen Eltern seien dann aber einsichtig gewesen. Wenn Eltern ein Kind anmelden möchten, das nicht geimpft ist, würde Käppner das zuerst mit ihrem Vorgesetzten absprechen und notfalls das ungeimpfte Kind nicht in der Kita aufnehmen.
In der Vergangenheit habe es im Kindergarten immer mal Impfgegner gegeben. "Wir haben dann versucht, die Eltern zu beraten und zu einem Gespräch zum Kinderarzt geschickt", sagt sie. Ähnlich äußert sich Sabine Steffanides, Leiterin der Kita Villa Sonnenschein in Adelsdorf. Die wenigen Eltern, die ihr Kind bisher nicht haben impfen lassen, hätten dem nun zähneknirschend zugestimmt.
Stephanie Mack, Pressesprecherin am Landratsamt Erlangen-Höchstadt, sagt dazu: Fehlt bei neu angemeldeten Kindern ein Nachweis über eine Masern-Impfung, muss die Einrichtungsleitung dies an das Gesundheitsamt melden. Bei schulpflichtigen Kindern könne das Ordnungsamt nach Überprüfung der Sachlage, Beratung und weiterhin fehlendem Nachweis ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten beziehungsweise ein Zwangsgeld erheben.