Seit der "Samtenen Revolution" und dem Amtsantritt von Premierminister Nikol Paschinjan sei die Stimmung im Land zwar besser geworden, Korruption wurde weniger, sagt Walcher. Allerdings sei die Arbeitslosigkeit immer noch enorm. Eine Krankenversicherung, wie in Deutschland, gebe es nicht.
Zurück in Armenien möchte die Familie in der Hauptstadt Jerewan unterkommen, weil die Kinder dort zumindest eine deutsche Schule besuchen könnten und die medizinische Versorgung etwas besser ist.
"Ein ideal integrierter Schüler"
Als die Abschiebung immer unausweichlicher wird, schreibt Roland Deinzer, Leiter des Höchstadter Gymnasiums, im Februar 2019 einen Brief an das bayerische Verwaltungsgericht. Betreff: laufendes Asylverfahren. In dem Brief beschreibt er, wie gut sich David eingelebt hat. "Zusammenfassend: [...] ein ideal integrierter Schüler", schreibt Deinzer. "Ich habe das gemacht, wozu wir als Schule fähig sind", sagt der Schulleiter aus heutiger Sicht. Eine Rückmeldung vom Verwaltungsgericht sei nicht gekommen.
Seit der fünften Klasse hat David das Höchstadter Gymnasium besucht, davor die Grundschule-Süd. Es habe keine Probleme oder Auffälligkeiten gegeben. "Von schulischer Seite hat die Familie hier Entlastung erfahren", sagt Deinzer. Er wolle sicher nicht die Korrektheit eines richterlichen Beschlusses in Frage stellen. Aber weshalb eine gut integrierte Familie abgeschoben wird, sei nicht verständlich. "Juristisch korrekt heißt nicht, wir machen einfach die Augen zu."
Stellungnahme des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
Zahlen 1150 Asylanträge haben Asylsuchende aus Armenien im Jahr 2019 (bis 30.11.) gestellt, über 1580 Anträge (auch aus den Vorjahren) wurde insgesamt entschieden. Nur 4,8 Prozent davon gingen positiv für die Antragsteller aus. Beim Asylverfahren handelt es sich um eine Einzelfallprüfung. Bewertet wird immer die individuell vorgetragene Fluchtgeschichte.
Die Herkunft aus einem bestimmten Land oder ein bestimmter Asylgrund führen nicht automatisch zu einem Schutzstatus oder zur Ablehnung des Asylantrags. Im Rahmen der Anhörung haben die Antragsteller die Möglichkeit, ihre Fluchtgründe vorzutragen. Anhand des Vortrags prüft der Entscheider, welche Gefahr dem Asylsuchenden bei einer möglichen Rückkehr ins Herkunftsland droht und entscheidet, ob und welcher Schutz zu gewähren oder ob ein Asylantrag abzulehnen ist. Dabei sind auch inländische Fluchtalternativen zu prüfen. Außerdem muss der Entscheider durch gezieltes Nachfragen feststellen, ob ein Vortrag glaubhaft ist oder nicht.
Erkrankungen von Antragstellern können sich auf den Ausgang des Asylverfahrens auswirken. Dafür muss eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben vorliegen. Dies ist regelmäßig nur bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, anzunehmen.
Die Behandlung im Zielstaat muss so gewährleistet sein, dass nicht mit einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen ist. Die Versorgung im Zielstaat muss nicht mit der Versorgung in Deutschland gleichwertig sein. Bei einer Erkrankung wird geprüft, ob die Krankheit im Herkunftsland behandelbar ist und wie hoch die Kosten sind.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlingefr
Natürlich ist es für die Familie hart nach Armenien zurückzukehren, aber Aussicht auf Asyl bestand von Anfang an nicht, man hat's halt versucht, auch über die gesundheitliche Schiene. Aber auch bei dieser Familie das alte Lied: obwohl sie seit drei Jahren im Flüchtlingsheim leben und der Vater krank ist (ich gehe davon aus, dass er nicht gearbeitet hat), gibt es Leute, die behaupten, die Familie sei integriert. Fest gemacht wird es daran, dass der älteste Sohn aufs Gymnasium geht, die Tochter in die Grundschule und das jüngste Kind hier geboren ist. So sehr ich Verständnis habe, dass man Mitgefühl für Kinder, Schüler und die Eltern hat, so unumgehbar ist jedoch die Ausreise oder Abschiebung der Familie. Das Asylrecht ist zum Schutz staatlich verfolgter Menschen gemacht worden, hierfür ist unsere Gesellschaft bereit, Unterstützung zu leisten. Obendrein werden noch manigfaltige Härtefälle, denen kein Asyl zusteht, berücksichtigt. Alle anderen, deren Asylgesuchabgelehnt wurde, müssen wieder gehen und das sollte auch diejenigen betreffen, die hier eine, meist schlecht bezahlte, Arbeit gefunden haben. Das Asylrecht darf nicht zur Einwanderung und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse oder der Perspektiven missbraucht werden, wenn es weiterhin durch die steuerzahlende Bevölkerung akzeptiert werden soll. Andernfalls können wir uns irgendwann noch nicht mal mehr leisten, diejenigen zu unterstützen, denen Asyl gewährt wurde. Jeder, aber auch jeder, der hier einen Asylantrag stellt, hat seine Gründe dafür. Letztlich sollte und muss die Entscheidung des BAMF oder der Gerichte auch von Lehrern, Flüchtlingshelfern- und organisationen, Nachbarn und Bekannten akzeptiert werden und nicht immer wieder Sturm gegen Abschiebungen gelaufen werden. Wenn geholfen werden möchte, spricht nichts dagegen, den ausreisepflichtigen Menschen in ihrem Herkunftsland zu helfen, die freuen sich bestimmt über eine Hilfe aus Deutschland!