Razzia beim TÜV in Oberfranken

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Alexander Heinl/dpa
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Die Polizei hat mehrere Niederlassungen des Prüfdienstes und auch private Räume durchsucht. Der Vorwurf: Vorteilsnahme mit beträchtlichem Schaden.

Der TÜV auf dem Prüfstand: Gegen mehrere Mitarbeiter des Prüfdienstes in Oberfranken und Thüringen wird wegen Vorteilsnahme ermittelt. Das bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hof, nachdem die Polizei am Dienstag mehrere Prüfstellen und private Räume von Mitarbeitern durchsucht hatte.

"Wir stehen ganz am Anfang eines langwierigen Ermittlungsverfahrens", sagte Staatsanwalt Robert Steiniger auf Anfrage dieser Redaktion. In Hof sitzt die für Nordbayern federführende Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität. Darum handelt es sich offenbar bei den Unregelmäßigkeiten, die den die den Mitarbeitern des Prüfdienstes vorgeworfen werden.

Vorwurf: Vorteilsnahme

"Wir reden nicht von Betrug, sondern von Vorteilsnahme", sagt der Staatsanwalt. Und die Behörde redet nicht ausdrücklich vom TÜV, sondern allgemeiner von "einem auch im Raum Oberfranken tätigen Prüfdienst". Die Bestätigung, dass dieser Prüfdienst der Technische Überwachungsverein ist, kommt vom TÜV Süd selbst. Ein Sprecher des Unternehmens in München räumt ein, dass es Verfahren gibt, nennt aber keine Details. Nur so viel: Man kooperiere mit den Ermittlern.

Die Vorfälle, darauf legt Steiniger Wert, haben nichts mit "Otto Normalverbraucher" zu tun, der beim TÜV alle zwei Jahre sein Auto prüfen lässt. "Unsere Ermittlungen betreffen andere Leistungen des Unternehmens", sagt der Staatsanwalt. Weiter betont er, dass nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen die fraglichen Leistungen korrekt erbracht wurden.

Freiheitsstrafe droht

Die Unregelmäßigkeiten fänden sich im Bereich der Abrechnung. Es steht offenbar der Verdacht im Raum, dass Mitarbeiter, salopp ausgedrückt, "käuflich" waren. Im Amtsdeutsch: Ermittelt wird wegen des Verdachts der Vorteilsnahme (Paragraf 331 Strafgesetzbuch). Hier ist von "Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten" die Rede; der TÜV nimmt durch seine Prüfleistungen hoheitliche Aufgaben wie eine Behörde wahr. Bei Vorteilsnahme droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Worum es geht bei der Vorteilsnahme, welche Leistungen und welche Kunden betroffen sind und um welche Schadenshöhe es geht - das sind Fragen, die der Staatsanwalt noch nicht beantworten kann (oder will). Was er sagt ist, dass gegen "mehrere" Mitarbeiter ermittelt werde, dass beträchtliche Summen im Raum stehen und dass es Durchsuchungen an neun Orten gab. Darunter Kulmbach, Hof, Bayreuth und Kronach.