Mehr Geld für die Familie: Was sich konkret ändert

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Rückwirkend zum 1. Januar 2015 wird das Kindergeld ab dem 1. August um vier Euro erhöht. Auch die "Düsseldorfer Tabelle" für den Familienunterhalt wurde nach oben korrigiert. Zudem gibt es Neuerungen beim "Elterngeld Plus".


Viel sind vier Euro nicht, aber besser als nichts: Zum 1. August wird das Kindergeld erhöht. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt den neuen Betrag ab September automatisch an ihre 8,9 Millionen Kindergeldberechtigten aus, zusätzlich erfolgt eine Nachzahlung für die seit Januar abgelaufenen Monate in einem Betrag spätestens ab Oktober.

Der 1. August ist aber auch ein Stichtag für eine höhere Unterhaltspflicht, außerdem können Eltern bereits seit 1. Juli das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus beantragen. Wir erklären auf dieser Seite die Details.


1. Grundsätzlich müssen Eltern wissen: Sie können bis zu 24 Monate der dreijährigen Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen.


2.
Anspruch auf Bundeselterngeld ("Elterngeld") haben Mütter und Väter, die ihre Kinder in Deutschland im eigenen Haushalt selbst betreuen und weniger als 30 Stunden in der Woche arbeiten.


3. Elterngeld soll das durch die Betreuung eines Kindes wegfallende Erwerbseinkommen ersetzen. Es wird maximal zwölf bis 14 Monate gezahlt. Zur Berechnung wird das Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils in den zwölf Monaten vor der Geburt ohne Einmalzahlungen zugrunde gelegt. Davon wird ein pauschalierter Betrag für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Dieser hängt von unter anderem von Lohnsteuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträgen oder der Sozialversicherungspflicht ab. Das Elterngeld beträgt etwa zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens. Das Minimum liegt bei 300 Euro, das Maximum bei 1800 Euro, auch wenn man keine eigenen Einkünfte hatte.


4. Das Elterngeld Plus kann erst für Kinder beantragt werden, die nach dem 1. Juli 2015 geboren sind. Es wird bis zu 24 Monaten gezahlt. Wenn beide Elternteile gleichzeitig Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, können sie jeweils vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate erhalten. Damit verlängert sich die Bezugszeit auf bis zu 28 Monate, der Gesamtbetrag bleibt jedoch gleich. Beim Elterngeld Plus wird pro Monat die Hälfte des einkommensabhängigen Elterngeldes ausgezahlt.


5. Außerdem wurden zum 1. Juli beim Elterngeld Plus neue Partnerschaftsbonusmonate eingeführt. Voraussetzung dafür: Vater und Mutter arbeiten gleichzeitig mindestens vier Monate lang zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche. Dafür muss von beiden Arbeitgebern eine Bescheinigung vorliegen.


6. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht erhalten das Elterngeld 14 Monate lang. Sie können ebenso im Rahmen von Elterngeld Plus vier zusätzliche Bonusmonate beantragen, vorausgesetzt, sie arbeiten an vier aufeinander folgenden Monaten pro Woche zwischen 25 und 30 Stunden. Alleinerziehende bekommen außerdem einen Entlastungsbetrag, um die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung abzufedern. Er steigt rückwirkend ab Januar 2015 auf 1908 Euro und erhöht sich pro Kind um jeweils 240 Euro.


7. Im Anschluss an das Elterngeld gibt es in Bayern das Landeserziehungsgeld, das sich jeweils an Einkommensgrenzen orientiert. Der Bezieher darf hierbei maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Das Landeserziehungsgeld wird beim ersten Kind bis zu sechs, ab dem zweiten Kind bis zu zwölf Monate gezahlt. Für den Bezug darf das Nettoeinkommen insgesamt 25 000 Euro nicht überschreiten, bei Alleinerziehenden 22 000 Euro. Die Einkommensgrenzen steigen je Kind um 3140 Euro.

8. Kindergeld wird in Deutschland unabhängig von der Art der Betreuung des Kindes gezahlt und ist an keine weiteren Sozial- oder Familienleistungen gekoppelt. Rückwirkend zum 1. Januar 2015 wird es ab 1. August um jeweils 4 Euro erhöht. Für ihre ersten zwei Kinder erhalten Eltern dann 188 Euro, für das dritte Kind 194 und ab dem vierten Kind 219 Euro pro Monat. 2016 wird das Kindergeld um weitere 2 Euro je Kind steigen.


9. Ebenfalls ab 1. August müssen Unterhaltspflichtige mehr Geld für ihre Kinder zahlen. Mit einer neuen Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle", die seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vorgibt, werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern erhöht. Der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres steigt von bisher 317 auf 328 Euro im Monat. Für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr werden 376 Euro zugrunde gelegt, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sollen monatlich 504 Euro gezahlt werden.



So kommen Eltern zu ihrem Geld

Der Antrag wird nach der Entbindung gestellt. Zuständig ist die Familienkasse in der Agentur für Arbeit. Dort sowie online unter www.arbeitsagentur.de sind die Antragsformulare erhältlich.

Den Antrag fürs Elterngeld gibt es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth (ZBFS), das in Franken auch regionale Beratungsstellen in Nürnberg und Würzburg hat. Auf der Internetseite des ZBFS kann man den Antrag online übermitteln oder ausdrucken und an die zuständige Regionalstelle schicken: www.elterngeld.bayern.de. Der Antrag muss festlegen, für wie viele Monate Elterngeld beansprucht wird und ist von der anderen berechtigten Person zu unterschreiben. Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt.

Anträge gibt es ebenfalls beim Zentrum Bayern Familie und Soziales unter www.zbfs.bayern.de.

Bei Fragen zum Kindergeld kann man sich an die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse wenden: 0800/4 5555 30. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr besetzt.