Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Aufhebung des Schutzgebietes "Hoher Buchener Wald" im Steigerwald bei Ebrach bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstagentschieden, dass die Verordnung der Regierung von Oberfranken vom 10. August 2015, mit welcher die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" aufgehoben wurde, rechtmäßig ist.
Die Richter begründen die Entscheidung laut einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes so: "Im April 2014 erließ das damals noch zuständige Landratsamt Bamberg die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst. Der geschützte Landschaftsbestandteil weist eine Fläche von etwa 775 Hektar auf.
Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes hob die nunmehr zuständige Regierung von Oberfranken diese Verordnung mit Wirkung zum 1. September 2015 wieder auf. Den hiergegen vom Bund Naturschutz in Bayern erhobenen Normenkontrollantrag lehnte der Verwaltungsgerichtshof ab. Der Antrag sei zwar zulässig, aber unbegründet. Die Aufhebungsverordnung sei rechtmäßig, weil die Ausgangsverordnung unwirksam gewesen sei; sie sei vom Bundesnaturschutzgesetz (§ 29) nicht gedeckt gewesen. Die Aufhebung sei weder willkürlich noch werde hierdurch gegen Unionsrecht verstoßen.
Die Revision blieb erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht hielt die Aufhebungsverordnung für wirksam. Sie findet im Bundesnaturschutzgesetz eine ausreichende Rechtsgrundlage. Der Aufhebung steht auch höherrangiges Recht, insbesondere Unionsrecht, nicht entgegen. Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst konnte nicht als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden, weil die hierfür erforderliche optische Abgrenzbarkeit des Schutzobjekts von seiner Umgebung nicht gegeben ist. Damit fehlt es für die Ausgangsverordnung an einer Ermächtigungsgrundlage, womit diese unwirksam ist. "
Urteil vom 21. Dezember 2017 - BVerwG 4 CN 8.16
na ja in nicht wenig zeit wird man unsere buchen in hongkong und australien als toilettenpapier bewundern können. ist doch auch etwas
Das Urteil ist über alle Maßen bedauerlich. Es tut mir nun sehr leid um die schönen alten Bäume im Hohen Buchenen Wald, im Steigerwald. Er gehört uns allen, allen bayerischen Bürgern und wir sollten alle mehr verantwortlich dafür fühlen, als dass er nicht für Profit aus Rohstoffgeschäften abgeholzt wird.
Das ist zu schade und ein Banausentum, das unserer Gesellschaft nicht würdig ist. Viele Menschen spüren das Verlangen nach der metaphysischen Kraft der Bäume, von unberührter Natur!
na ja ist doch gut so, jetzt wissen wir wenigstens woran wir sind und wie die prioritäten verteilt sind, trotzdem gehört mein respekt dem ehemaligen landrat denzler, er hat es versucht dem bürger etwas zu geben, in vlt 10 oder 20 jahren werden wir wissen, was wir verloren haben
Da haben sich die Richter wieder fein an der Sachentscheidung vorbeigemogelt - nach dem bekannten Motto: "Warum den Inhalt beurteilen, wenn wir ihn mit formalen Winkelzügen beiseiteschieben können?" In Deutschland gilt eben: Formalrecht geht vor Sachentscheidung.
Weder spielt eine Rolle, daß der Wald hochgradig schützenswert und schutzbedürftig ist. Noch wird berücksichtigt, daß Deutschland, vor allem der Freistaat Bayern, weit hinter den selbstgesteckten Zielen der Schutzausweisung herhinkt. Der damals zuständige Bundeslandwirtschaftsminister, Horst Seehofer, hatte vor rund einem Jahrzehnt die Devise ausgegeben: 5 % des Waldes (entspricht 10 % des Bestands im Eigentum der öffentlichen Hand) müßten unter Totalschutz gestellt werden. Davon sind wir, aktuellen Status und politische Aussichten zu Grunde gelegt, Lichtjahre entfernt.
Natürlich ist es viel eindrucksvoller, öffentlichkeitswirksam für den Schutz der Tropenwälder einzutreten. Da merken nur wenige, daß sie in großem Ausmaß für hiesiges Konsumverhalten (Rinderweiden, Sojaanbau für die Futtermittel der industriellen Massentierhaltung, Palmöl als billiger Ersatz für hochwertige Lebensmittelfette sowie als "klimafreundlicher" Brenn- und Treibstoff, ...) gerodet werden.
"Gott nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, auf daß er ihn bebaue und bewahre", heißt es im ersten Buch Mose, Kap. 2, Vers 15. Papst Franziskus hat diese Vorgabe in seiner Enzyklika "Laudato si'" aufgegriffen und eindrucksvoll auf die Notwendigkeiten der Jetztzeit abgebildet. Gerade die Parteien mit dem "C" im Namen sollten hier gelegentlich nachlesen - auch konfessionsübergreifend.
Bravo.