Kohlbrunnen Hammelburg: Nachverdichtung oder Naturschutz?

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Für ein rund 330 Quadratmeter großes Grundstück mitten in den Kleingärten am Kohlbrunnen (Bildmitte) gibt es eine Bauvoranfrage. Der Stadtrat plädierte jedoch in der jüngsten Sitzung einstimmig dafür, die Kleingartensiedlung nahe der Innenstadt in...
Für ein rund 330 Quadratmeter großes Grundstück mitten in den Kleingärten am Kohlbrunnen (Bildmitte) gibt es eine Bauvoranfrage ...
Für ein rund 330 Quadratmeter großes Grundstück mitten in den Kleingärten am Kohlbrunnen (Bildmitte) gibt es eine Bauvoranfrage. Der Stadtrat plädierte jedoch in der jüngsten Sitzung einstimmig dafür, die Kleingartensiedlung nahe der Innenstadt in...
Wolfgang Dünnebier

Eine Grundstückseigentümerin möchte klären lassen, ob ihr Grundstück am Kohlbrunnen bebaubar ist. Daraus wird die Grundsatzfrage, wie die Stadt mit der letzten Kleingartenanlage nahe der Innenstadt umgeht.

Die Lage ist kompliziert: "Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischgebiet ausgewiesen", sagt Stadtbaumeister Detlef Mohr zur Kleingartensiedlung am Kohlbrunnen. Grundsätzlich bestehe also Baurecht, in den vergangenen Jahren seien auch bereits Wohnhäuser dort genehmigt worden. Nun regt sich allerdings Widerstand: Bei einem ersten Ortstermin im Mai gab es Diskussionen mit Anwohnern, eine Entscheidung im Stadtrat wurde zunächst zweimal vertagt, Ende Juni hieß es, die Frist für eine Stellungnahme der Kommune sei abgelaufen - zum Ärger mehrerer Stadträte. Jetzt hat sich das Gremium doch noch damit befasst. Ergebnis: Alle Anwesenden lehnten das Bauvorhaben ab. Allerdings war der Stadtrat nicht vollzählig, ausgerechnet Befürworter einer großzügigen Linie bei Bauvorhaben fehlten.

"Einfach mal ausprobiert"

"Ich habe es einfach mal probiert", sagt die Grundstückseigentümerin, die nicht namentlich genannt werden möchte. Zum einen würden sich Gegner des Projekts bei ihr melden, zum anderen habe sie etliche Anfragen von Kaufinteressenten, denn: Sie wolle das Grundstück auf keinen Fall selbst bebauen. Sie habe den rund 330 Quadratmeter großen Garten geerbt, mit der Bauvoranfrage wolle sie klären, ob das Areal nun Garten oder Bauland sei, das wirke sich natürlich erheblich auf den Preis aus. Dass daraus nun eine Grundsatzfrage gemacht wird, kann sie nicht verstehen. Und: "Da wird mit zweierlei Maß gemessen", verweist sie auf ein bereits gebautes Areal rund 50 Meter nördlich. "Ich habe keinen Druck, ich warte jetzt, wie das Landratsamt entscheidet", sagt die Eigentümerin.

"Wertvolles Gartenland"

Auf das Landratsamt verweist auch Stadtbaumeister Detlef Mohr: Die verspätete Beratung im Stadtrat begründet er mit personellen Engpässen und den Pfingstferien. "Das Ergebnis einer Bauvoranfrage ist rechtsverbindlich", betont Mohr. Er habe vorgeschlagen, auf alle Fälle die Traufhöhe zu beschränken und eine Bebauung möglichst nahe an der Straße vorzuschreiben, damit andere Gärten nicht verschattet werden. Aktuell handle es sich um das größte Grundstück in dem Bereich, aber die Stadt könne natürlich auch nicht verhindern, dass andere Gärten zusammengelegt werden.

Gegen das Projekt stellen sich mehrere Anwohner. "Das ist wertvolles Gartenland", sagt etwa Christiane Schmid. Das Tal des Rechbachs, der von Seeshof kommend in die Saale fließt, sei seit jeher von den Einwohnern der dicht besiedelten Altstadt zur Versorgung mit Gemüse genutzt worden. Deshalb würden sich Anwohner gegen eine weitere Versiegelung wehren. Christiane Schmid freut sich über das jüngste Votum des Stadtrates, aber: "Wir wissen ja nicht, was das Landratsamt macht." Dass die Frist für eine Stellungnahme der Stadt abgelaufen sei, mache die Sache eher komplizierter.

Widerstand von SPD und CBB

Mehrere Stadträte sprachen sich bei der Beratung für die Erhaltung der noch verbliebenen Kleingartensiedlung am Kohlbrunnen aus. Die SPD- und die CBB-Fraktion wollen sogar noch einen Schritt weiter gehen: Stadtrat Norbert Schaub kündigte an, eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Das aktuell bestehende Mischgebiet dort soll nach dem Willen der beiden Fraktionen gestrichen werden. Damit würden in Zukunft Bauvorhaben verhindert.

Über das einstimmige Ergebnis im Stadtrat wundert sich CSU-Stadtrat und Bauunternehmer Patrick Bindrum, der am Montag verhindert war. Wenn er in der Sitzung gewesen wäre, hätte es mindestens eine Gegenstimme gegeben: "Das Grundstück ist laut Flächennutzungsplan eindeutig wohnwirtschaftlich nutzbar." Den Begriff Kleingärten gebe es im Baurecht nicht, er selbst habe ganz in der Nähe eine mehr als 2000 Quadratmeter große ehemalige landwirtschaftliche Fläche entwickelt. Die Stadträte sollten das Thema weniger emotional, sondern auf Grundlage des geltenden Rechts beleuchten. "Wie an vielen anderen Stellen in der Stadt gibt es dort leider keinen Bebauungsplan." Die Kommune müsse vorab festlegen, was sie auf solchen Grundstücken genau wolle.

Landratsamt prüft, wenn Bauantrag vorliegt

Das Landratsamt teilte am Freitag auf Nachfrage mit, dass dort noch kein Bauantrag vorliege. Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) gelte "das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei Monate nach Einreichung des Antrages bei der Gemeinde verweigert wird". Das könne die Behörde erst prüfen, wenn der Antrag vorliege. Ebenso würden öffentlich-rechtliche Vorschriften behandelt. "Aus diesem Grund wird die Argumentation der Stadt Hammelburg im Wege der Überprüfung der Zulässigkeit des Bauvorhabens mit gewürdigt", heißt es aus Bad Kissingen. Bei einer "informellen Bauvoranfrage" habe das Landratsamt das Baugrundstück bereits als Innenbereich nach BauGB eingestuft. "Somit ist eine Bebaubarkeit dem Grunde nach gegeben", heißt es aus dem Landratsamt, und: "Die Prüfung des konkreten Bauvorhabens und damit auch die Vereinbarkeit mit den Belangen des Naturschutzes kann erst erfolgen, wenn der Bauantrag beim Landratsamt Bad Kissingen eingegangen ist."