Stadträtin Gabi Ebert hat Anfang März auf Facebook die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands in Frage gestellt. Jetzt befasste sich das Gremium damit. Warum es noch keine Entscheidung gibt. Mit Kommentar.
An die zehn Besucher kamen zur jüngsten Stadtratssitzung, alle blieben auch bis zum Ende, weil als letzter Punkt der Antrag mehrerer Fraktionen zum Thema Ortsbeauftragte auf der Tagesordnung stand. Die Zuhörer gingen am Ende allerdings enttäuscht und zum Teil auch wütend aus der Sitzung, weil es keine Entscheidung in der Sache, sondern lediglich eine zum Teil sehr emotionale Diskussion über das weitere Vorgehen gab. Ergebnis: Der Stadtrat beriet am Montagabend zunächst nicht-öffentlich, jetzt wird Gabi Ebert zu den Vorwürfen gehört, danach gibt es eine öffentliche Beratung und Entscheidung.
Bereits Anfang März hatte die Westheimer Ortsbeauftragte Gabi Ebert (Freie Wählergemeinschaft) auf ihrer Facebook-Seite ein Bild mit der Aufschrift geteilt: "Wer glaubt, dass Deutschland noch ein Rechtsstaat ist, der glaubt auch, dass das Ordnungsamt die Küche aufräumt". Erst nach drei Tagen und nach Aufforderungen durch Stadtratskollegen und Bürgermeister Armin Warmuth (CSU) löschte sie den Post. Im Nachgang entschuldigte sie sich zwar für die Äußerung, lehnte allerdings einen Rücktritt als Stadträtin und Ortsbeauftragte ab. "Wahrscheinlich hatte jeder von Ihnen jede Menge Diskussionen dazu", sagte 3. Bürgermeister Christian Fenn (Junge Liste) zu Beginn der Beratung.
Juristischer Sonderfall
Für Unklarheiten hatte im Vorfeld der Sitzung die Rechtslage gesorgt. "Eine Niederlegung des Stadtratsmandats geht nur vom Mitglied aus", fasste Fenn die Rückmeldung der Rechtsaufsicht im Landratsamt zusammen. Das Amt der Ortsbeauftragten sei allerdings ein eigenständiges Ehrenamt, das vom Stadtrat vergeben werde. "Die Zuständigkeit liegt bei uns", stellte der 3. Bürgermeister klar. CBB-Stadtrat Reimar Glückler fragte nach, weshalb es in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses noch eine andere Stellungnahme des Landratsamtes gegeben habe. "Das war der damalige Stand", verwies Verwaltungsleiter Roland Goerke auf eine erste Antwort der Rechtsaufsicht. Das Amt einer Ortsbeauftragten gebe es so nur in der Geschäftsordnung des Hammelburger Stadtrates, deshalb sei es ein Spezialfall.
"Ich weiß nicht, wem ich in Zukunft noch vertrauen soll", kritisierte Glückler das Hin und Her. Auch die Vorgabe der Verwaltung, dass der Fall Ebert zunächst nicht-öffentlich beraten werden soll, störte ihn: "Das, was man Frau Ebert vorwirft, ist öffentlich bekannt." Auch Glücklers Fraktionskollege Reinhard Schaupp war enttäuscht, dass es keine schnelle Entscheidung geben soll. "Der Stadtrat ist Herr des Verfahrens", begründete er seinen Antrag, Gabi Ebert als Ortsbeauftragte abzuberufen.
Sitzungsleiter Christian Fenn stellte klar, dass es im nicht-öffentlichen Teil lediglich um eine Anhörung gehen soll. "Die Entscheidung fällt dann in einer öffentlichen Sitzung." Es gebe laut Landratsamt auch keine Möglichkeit, das Thema öffentlich vorzuberaten, selbst wenn Gabi Ebert einverstanden wäre. Jurist und CSU-Stadtrat Arnold Eiben plädierte für eine Anhörungsfrist von mindestens einer, besser zwei Wochen. "Wir sind weder ein Gericht, noch ist das ein Disziplinarverfahren", entgegnete CBB-Stadtrat Alexander Stolz. Laut Verwaltungsleiter Roland Goerke gehe es allerdings um die Interessen einer Einzelperson und eine mögliche Rufschädigung.
"Ich habe mich selten so gefühlt wie heute", sagte ein sichtlich erboster CSU-Fraktionssprecher Martin Wende, und: "Es ist eine brutale Situation, gegen ein Stadtratsmitglied so vorgehen zu müssen." Die Diskussion werde dem Stadtrat nicht würdig, deshalb appellierte er indirekt an Gabi Ebert "die richtigen Schlüsse zu ziehen". Auch andere Redner ließen durchblicken, dass sie von Gabi Ebert einen Rücktritt zumindest vom Amt der Ortsbeauftragten erwarten. Gabi Ebert schwieg allerdings hartnäckig, auch am Tag nach der Sitzung wollte sie sich auf Nachfrage nicht äußern.
Am Ende wurde (zunächst öffentlich, auf Nachfrage nach dem öffentlichen Teil erneut nicht-öffentlich) beschlossen, die weitere Beratung nicht-öffentlich zu führen. Trotz Fenns Bitte, diesem Vorgehen zuzustimmen, gab es bei der Abstimmung vier Gegenstimmen.